Kundgebungen
Zu
vergangenen
Kundgebungen (Tag der
Menschenrechte 2006, 2007, 2008, 2009, 2010
und
MauernDEMOntage
2003)
Kundgebung
zum Tag der Menschenrechte 2011
Bilder der Redner
|
|
|
Franzjörg
Krieg
VAfK-Karlsruhe und
Vorsitzender des
Landesverbands
Eröffnungsrede
Themenrede
|
|
|
Oliver Hunziker
Repräsentant der
Trennungsväter aus der Schweiz
Rede
|
|
|
Heiderose Manthey
Leiterin der ARCHE Weiler
Rede
|
|
Bernd Kuppinger
(erfolgreich vor dem EGMR)
|
Rede Franzjörg
Krieg
Eröffnungsrede
Ich
begrüße Sie, ich begrüße Euch
alle herzlich
- in der Stadt des Rechts
- auf dem Platz der Grundrechte
- am Tag der Menschenrechte
- zur KUNDGEBUNG gegen
Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.
Es ist seit vielen Jahren Pflichtübung jeder deutschen
Vertretung der hohen Politik, bei Besuchen in vielen anderen Staaten
die mangelhafte Situation der Menschenrechte in den besuchten
Ländern anzusprechen.
Das traf z.B. auch für Frau Merkel beim Besuch in der Mongolei
zu.
Wer sich dermaßen kompetent hält, zum Kritiker und
Mahner unzureichender staatlicher Ethik in Bezug auf die Umsetzung der
allgemeinen Menschenrechte befugt zu sein, muss sich sicher sein, das
Bestmögliche getan zu haben, um ähnliche Defizite im
eigenen Land zu verhindern.
Diese Anspruchshaltung verkörpert auch die Bundesrepublik
Deutschland.
Wir nehmen diesen Anspruch aber als scheinheilig, verlogen
und anmaßend wahr.
Es ist international bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland in
Sachen Familienrecht und Familienrechtspraxis zu den Schlusslichtern in
Europa gehört und über den Status eines
Entwicklungslandes noch nicht hinaus gekommen ist.
Wenn dies für einen gutgläubigen Bürger
dieses Landes nicht nachvollziehbar ist – was ich gut
verstehen kann – müssen die Urteile des
Europäischen Gerichtshofes aus Straßburg
aufgezählt werden, die seit vielen Jahren mit steter
Regelmäßigkeit als schallende Ohrfeigen versuchen,
die geistige und entscheidungsorientierte Beweglichkeit deutscher
Politikerinnen und Politiker zu fördern.
Diese aber tun so, als wäre nichts geschehen, als
wären sie nicht gemeint, tun so, als ob ein bisschen
Menschenrechtswidrigkeit jedem demokratischen Rechtsstaat gut stehen
würde.
Es ist höchste Zeit, dass hohe Vertreter bestimmter
asiatischer oder afrikanischer Staaten bei Staatsbesuchen in der BRD
die desolate Situation der Menschenrechte im deutschen Familienrecht
ansprechen und dass hohe Vertreter der inaktiven
Entscheidungsträger in Berlin international
öffentlich gedemütigt werden für die
Schande, die sie diesem Land antun.
Vor zwei Wochen kam eine EU-Delegation
in Berlin
an, um mit Vertretern
des Bundesjustizministeriums und des Bundesfamilienministeriums
darüber zu reden, dass die Institution deutsches JUGENDAMT aus
dem Blickwinkel anderer Staaten als defizitär,
menschenrechtswidrig und missbräuchlich agierend wahr genommen
wird.
Schon vor vier Jahren gab es eine solche Delegation, die positive
Veränderungen einforderte. Weil sich aber nichts
veränderte und der Missbrauch unvermindert weiter praktiziert
wird, will die Kommission aus dem Petitionsausschuss des
Europaparlamentes um Phillipe Boulland jetzt eine Kohle nachlegen.
Er sagte: „Wir
haben den
Eindruck,
dass es sich hier um ein
wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand der
deutschen Entscheidungsträger wirklich zu Leibe
rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den
Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“.
Philippe Boulland ist Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss,
die sich mit dem Thema Jugendämter befasst.
Zur Reise der Delegation des Europaparlamentes von vor vier Jahren
meinte er: „Auf
unsere damalige
Intervention hat Deutschland
nicht reagiert. Wir finden das nicht normal“.
Es wird spannend werden, ob die Medien den Missbrauch weiter helfen
werden zu bemänteln, oder ob mehr mediale Verantwortliche
außer der FAZ reagieren werden.
Allein in diesem Jahr gab es mindestens drei Entscheidungen des EGMR in
Straßburg, die Vorgehensweisen in der Deutschen
Familienrechtspraxis als menschenrechtswidrig bezeichneten:
Am 10.02.2011 rügte der EGMR in der Sache Tsikakis ./.
Deutschland, dass der
biologische Vater als Beschwerdeführer,
der eine Beziehung mit der verheirateten Mutter hatte, keine Chance
hatte, seinem Sohn Vater sein zu dürfen. Die Frau hatte sich
von ihrem Ehemann getrennt. Nach der Geburt des außerehelich
gezeugten Kindes ließ sich die Frau von ihrem Ehemann
scheiden und heiratete einen anderen Mann. Der biologische Vater musste
hilflos zusehen, wie die vorherige rechtliche Vaterschaft auf den neuen
Mann überging. Kein deutsches Gericht sah sich in der Lage,
Vater und Kind zu ihrem Recht zu verhelfen.
Am 21.04.2011
rügte der EGMR in der Sache Kuppinger
./. Deutschland
die
überlange Verfahrensdauer in gerichtlichen
Entscheidungsprozessen zum Umgang eines nicht ehelichen Kindes mit
seinem Vater.
Bernd Kuppinger war Mitglied des VAfK Karlsruhe und ich selbst habe ihn
auch bei einem Termin im Jugendamt Frankfurt begleitet.
Er hat seinen Sohn in den sechs Jahren seines Lebens kein einziges Mal
unter normalen Bedingungen gesehen. Der Vater klagt seit vielen Jahren
darum, zu seinem Kind eine ganz normale Vater-Kind-Beziehung leben zu
können.
Alle, das Jugendamt, die Gerichte und alle weiteren
Verfahrensbeteiligten bedienten aber die umgangsboykottierende Mutter
und wollen deren kontraproduktives und kindeswohlschädliches
Verhalten nicht sanktionieren.
So wurden viereinhalb Jahre Verfahrensdauer international abgestraft.
Am 15.09.2011 rügte der EGMR in der Sache Schneider ./.
Deutschland die in diesem
Staat immer noch praktizierte
Menschenrechtswidrigkeit, dass ein außerehelicher Vater eines
von einer verheirateten Mutter geborenen Kindes gegen den
Besitzanspruch des Ehepaares am außerehelich gezeugten Kind
absolut nichts unternehmen kann. Dieses Urteil stellt eine
Modifizierung des Urteils vom Februar 2011 dar und stärkt das
Recht des biologischen Vaters.
Diese Ohrfeigen aus Straßburg zeigen inzwischen Wirkung.
Zumindest die obersten Gerichte sehen sich inzwischen zur Reaktion
gezwungen.
So hat der BGH am 09.11.2011 in der Kuckuckskinderproblematik
entschieden, dass eine Mutter dem getäuschten Scheinvater
gegenüber zur Auskunft über den biologischen Vater
des Kindes verpflichtet ist.
Scheinvater, rechtlicher Vater, sozialer Vater, biologischer Vater
– alle diese Begriffe sind Ausdruck der besonderen Situation
in Deutschland, in der Vaterschaft kein Faktum ist, sondern reine
Definitionssache darstellt, die zunächst die Mutter und danach
auch der Staat nach jeweiligem Gutdünken und Interessenlage
gestalten kann.
So ist der Vater eines Kindes meist derjenige Mann, der mit der Mutter
des Kindes gerade Tisch und Bett teilt. Die psychosexuelle
Befindlichkeit einer Mutter bestimmt also zunächst, wer Vater
ist.
Der Staat hat darüber hinaus das Interesse,
möglichst unproblematisch einen Mann als Versorger dingfest zu
machen, der der Allgemeinheit die Belastung der Alimentierung abnimmt.
Vater eines Kindes ist in Deutschland nicht derjenige Mann, der ein
Kind gezeugt hat, sondern z.B. derjenige Mann, der mit der Mutter zur
Zeit der Geburt verheiratet ist.
Dieser §
1592 BGB wurde zum Deckmantel
hunderttausendfacher
Abstammungsfälschungen durch Mütter und zum Betrug
von Vätern und Kindern durch feige und egomanische
Verhaltensmuster zu vieler Mütter.
Nur langsam und scheibchenweise wurde diese sitten- und
menschenrechtswidrige deutsche Praxis in den letzten Jahren
aufgeweicht.
Während im Jahr 2007 Frau Zypries noch jeden Mann
kriminalisieren wollte, der durch einen niederschwelligen heimlichen
Vaterschaftstest wissen wollte, ob ein Kind auch wirklich seines ist,
der Aufklärung wollte im Geheimnis um „Mothers Baby,
fathers maybe“, kam danach die Lockerung des Zuganges zum
Vaterschaftstest.
Die Entscheidung Schneider
./.
Deutschland
hat die Verantwortlichkeit
von Müttern betont, nachdem diese vorher eher wie
unmündige Kinder und als nicht schuldfähig betrachtet
wurden. Wenn die Zypries’sche Regelung noch alle
Mütter von den negativen Folgen ihres selbstverantworteten
Handelns frei halten wollte, wird langsam hoffähig, auch
Frauen als verantwortungsfähige Erwachsene zu behandeln.
Nicht
dass man vorher Frauen für unmündig gehalten
hätte. Nein! Frauen war und ist der bevorzugte Zugang zu
begehrten Posten offen und alle Förderungen im Interesse von
Gleichstellungsbemühungen gingen nur an Projekte für
Frauen. Frauen waren und sind gleicher als gleich. Und neben
verabscheuungswürdiger Gewalt gegen alles und jeden gibt es
noch eine ganz besondere Gewaltform, die einen absoluten Sonderstatus
hat und als solche immer auch isoliert betrachtet wird: Die Gewalt
gegen Frauen.
Frauen werden also in vielerlei Hinsicht Sonderrechte zugebilligt. Nur
– die entsprechenden Pflichten und Konsequenzen haben sie
nicht zu befürchten.
Jede Mutter kann über anonyme
Geburt oder Babyklappe einen fatalen Irrtum äußern
und signalisieren, dass sie mit diesem ihrem Kind ab sofort nichts mehr
zu tun haben möchte. Sie kann Mutterschaft einfach
konsequenzlos ablehnen.
Ein Vater hat dieses Recht nicht.
Jede Frau wird für dieselbe Straftat milder bestraft als ein
Mann.
Männer kommen ohne lange Prüfung in den Knast,
Frauen kommen nach einem Kapitalverbrechen oft in die Psychiatrie.
Es wird höchste Zeit, dass Frauen nicht nur Rechte fordern und
erhalten, sondern dass sie auch die damit verbundenen Pflichten
übernehmen.
Zum Beispiel:
Wenn Mädchen schon die neuen Gewinnerinnen unseres
Schulsystems sind, wenn sie die erfolgreicheren Studentinnen sind und
wenn sie die attraktiveren Posten mit den entsprechenden
Gehältern erhalten, dann müssen sie auch die
potenteren Unterhaltszahlenden sein.
Ich fordere EqualPay auch im Unterhaltsrecht!
Auch das gehört zu den Forderungen an eine gerechte
Gesellschaft, in der die Menschenrechte aller geachtet werden.
Und wenn wir schon am Equalisieren sind:
Gestern war der EQUAL-AGE-DAY.
Nicht bekannt? Möglich. Ich hatte im letzten Jahr die Idee
dazu:
Wenn die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen in Deutschland
auf die Dauer dieses Jahres proportionalisiert wird – vom
01.01.2011 bis zum 31.12.2011, sind wir Männer heute seit
einem Tag schon tot.
Und wir schauen schon immer ohne Murren dabei zu, dass für das
noch längere Überleben von Frauen unsere Steuergelder
ausgegeben werden, statt zu fordern, dass die Steuern, die wir
bezahlen, auch für die Verlängerung unseres Lebens
ausgegeben werden.
Für flächendeckende
Prostatakrebs-screenings zum Beispiel.
Oder für Girls Days, an denen die Girls lernen, wie man
Kanalarbeits-Girl wird oder wie man als Frau Minen entschärft,
notfalls auch, wie sich frau in chinesischen Bergwerken verheizen
lässt. Oder auch an irgend einer Front zur Verteidigung irgend
eines Systems.
Doch zurück zum deutschen Familienrecht:
Vor einer Woche jährte sich zum zweiten Mal das
legendäre Zaunegger-Urteil aus Straßburg, das der
deutschen Bundesregierung Dampf machte und klar stellte, dass ihre
Verzögerungstaktik nach dem Urteil des BVerfG vom 29.01.2003
international nicht hingenommen wird.
Und was geschah? Nichts!
Es läuft dieselbe Hinhaltetaktik wie zuvor.
Die deutsche Bundesregierung, die nachdrücklich aufgefordert
ist, endlich eine gesetzliche Regelung zum Sorgerecht nicht ehelicher
Väter zu verabschieden, hat inzwischen erklärt, dass
sie dazu nicht in der Lage ist.
Der Gesetzgeber will jetzt die
Richterschaft beobachten und will Erkenntnisse darüber
sammeln, wie diese mit einer gesetzlich noch nicht klar geregelten
Situation umgeht.
Und weil ihnen selbst die Fähigkeit zur konstruktiven und in
die Zukunft gerichteten Gestaltung in diesem Zusammenhang fehlt, wollen
unsere Politikerinnen und Politiker diese Verantwortung der
Richterschaft überlassen und danach sehen, wie sie mit der
daraus gewonnenen Erkenntnis umgehen.
Das ist blamabel.
Und warum blamieren sich unsere Politikerinnen und Politiker
öffentlich und international?
Weil das der einzige Weg ist, ungerechtfertigte Privilegien von Frauen
und Müttern noch eine Weile zu erhalten.
Unter Diskriminierung von Männern und insbesondere von
Vätern.
Und eben das wollen wir uns nicht weiter bieten lassen.
Deshalb stehen wir heute hier.
Und wir tragen Warnwesten.
Niemand soll uns mehr überfahren können.
Wir können der Bundesregierung sagen, was zu tun ist: Das
umsetzen, was in vielen anderen Ländern in Europa inzwischen
selbstverständlich ist – nicht eheliche
Väter sind in gleichem Maß Väter wie
eheliche!
Alle Menschen, die in den letzten Jahrzehnten unter der Umsetzung einer
menschenrechtswidrigen Familienrechtspraxis zu leiden hatten, sind
Opfer eines Systems, das entgegen jeder Vernunft, entgegen jeder Ethik
und im europäischen Rahmen lernresistent an Verfahrensschemata
festhielt, die nachweislich und immer wieder dokumentiert Leid erzeugte
und unsere Gesellschaft nachhaltig schädigte. Dass es
Lobbygruppen gab, die das genau so wollten, ist verständlich.
Dass die politisch Verantwortlichen sich aber dazu hinreißen
ließen, diese einseitige Lobby zum Gestalter von Rechtspraxis
zu machen – zum Nachteil nicht nur vieler Einzelner, sondern
auch der ganzen Gesellschaft – dies schuf ein Unrechtssystem,
das inzwischen fortwährend als menschenrechtswidrig entlarvt
und international verurteilt wird.
Demnach sind diejenigen, die darunter zu leiden hatten, nicht nur
schicksalhaft Geschädigte, sondern sind Opfer eines
Unrechtssystems. Als solche stehen ihnen Rehabilitierung, Schadenersatz
und Schmerzensgeld zu.
Wir werden den angerichteten Schaden beziffern, wir werden die Rechnung
präsentieren und die Begleichung einfordern!
Und je länger sich die Verantwortlichen winden, je
länger sie Veränderungen aussitzen und je
länger sie uns hinhalten, umso deutlicher werden die
Strukturen im Unrechtssystem und umso deutlicher werden die
Verantwortlichkeiten – und umso fetter wird die Rechnung.
Was dazu die großen Rating-Agenturen wohl meinen, wenn das
bekannt wird?
Wir
fordern:
- Entschiedene
Umsetzung der
Menschenrechte im deutschen
Familienrecht und in der deutschen Familienrechtspraxis
- Entschiedene
Ächtung von Menschenrechtswidrigkeiten
im deutschen Familienrecht und in der deutschen Familienrechtspraxis
- Keine weitere
Diskriminierung von Vaterschaft als
minderwertigerer Elternschaft
- Berichtigung
des
§ 1592 BGB: Vater eines Kindes ist
derjenige Mann, der das Kind gezeugt hat
- Allen Kindern
beide
Eltern!
Rede Franzjörg
Krieg
Themenrede
Im letzten Jahr machte ich an dieser Stelle das System der
Familienhilfe zum Thema. Ich hatte dabei wohl das richtige
Fingerspitzengefühl.
Am 20.08.2011 machte die TAZ eben dieses Thema ganz groß auf.
Und sie kam zum selben Schluss wie ich:
Die Familienhilfe hilft zuallererst sich selbst und bereichert sich an
uns – auf unsere Kosten.
Heute möchte ich ein anderes unglaubliches Ärgernis
zum Thema machen:
Es
gibt Kinder, die allein deshalb in ein Kinderheim kommen, weil sie
zum Vater wollen!
Wenn es eine ganze Serie von Kindesanhörungen immer noch nicht
geschafft hat, den Willen des Kindes zu brechen, muss das Kind ins
Heim.
Es kann einfach nicht sein, dass eine Mutter weiter Kindesbesitzerin
bleiben möchte und das Kind, statt die Mutter zu bedienen, den
absurden Wunsch hat, zum Vater zu wollen.
Dass es heute solche dreisten Nummern der familialen Professionen immer
noch gibt, ist eigentlich nicht zu glauben.
Doch hört:
Bei den Kundgebungen 2007, 2008 und 2010 berichtete ich an dieser
Stelle vom Fall der Familie
Schulze,
Sabine und Horst, wie wir sie bei
unseren Darstellungen nennen – einer der Dauerbrenner in
unserer Gruppe, ein ungeheuerer Fall, mit dem sich die gesamte
familiale Intervention, vom Jugendamt des Landkreises Karlsruhe, der
Staatsanwaltschaft Karlsruhe bis zu den Familiengerichten in Augsburg
öffentlich blamiert haben und weiter blamieren.
Wer den Fall in seiner facettenreichen Fülle erfahren
möchte, kann unter „Fall Schulze“ und bei
den Dokumentationen der KUNDGEBUNGEN auf unserer Homepage nachlesen.
Ich möchte die Vorgeschichte hier nur nochmals zusammenfassen.
Ein Ehepaar, in dem sie einen auffallend fundamentalchristlichen
Hintergrund hat, er Arbeiter in der Druckindustrie, sie Studierende
für das Lehramt, hat nacheinander vier Kinder – alle
sind Jungs.
Es kommt zu Spannungen, als sie ihm absurde Vorwürfe
entgegenbringt: Er hätte sexuelle Beziehungen zu Kolleginnen,
zu Kollegen, er gehöre der Mafia an und weitere
Abgründe aus der Phantasie der Mutter.
Das ging aber so weit, dass sie bei seiner Arbeitsstelle mit bis zu 10
Anrufen in 10 Minuten Mobbing betrieb und jeder Person am Telefon
Sexualkontakte mit ihrem Mann zum Vorwurf machte.
Dokumentiert sind diese Vorgänge im Film des NDR
„Meine Frau schlägt mich“ vom 13.
September 2009.
Bald zeigte sich, dass Sabine den Anforderungen der bis auf vier Kinder
angewachsenen Familie nicht gerecht werden konnte. Sie war sowohl
psychisch als auch in der praktischen Organisation des Familienalltags
überfordert, obwohl Horst neben der Finanzierung der
6-köpfigen Familie durch Lohnarbeit und dem Ausbau eines
eigenen Hauses im Haushalt und bei der Betreuung der Kinder
entscheidend mithalf und das Kochen komplett übernahm. Horst
kümmerte sich außerdem über das Jugendamt
darum, dass Unterstützung durch eine Familienhilfe erfolgte.
Sabine zeigte zunehmend psychische Auffälligkeiten:
- Horst durfte keine sozialen
Kontakte pflegen, weil sie sowohl Frauen
als auch Männern gegenüber extrem
eifersüchtig reagierte.
- Ausgelöst durch
diese extreme Eifersucht, entwickelte sie
manische Kontrollmechanismen bis hin zu Stalking-Methoden.
- Sie entwickelte
religiöse Phantasien: „Gott sagte
ihr“, dass Horst ein
„Götzendiener“ sei.
- Gleichzeitig
vernachlässigte sie die Familie mehr und mehr.
Allen inzwischen eingeschalteten Ämtern waren diese
Vorkommnisse bekannt. Sabine entwickelte im Verlauf der Zeit immer mehr
Verhaltensweisen, die im Falle eines Mannes, der sich so
verhält, unweigerlich dazu führen, dass er als
Gewalttäter eingestuft wird. Sabines Verhalten dagegen wurde
auch in der Folgezeit gerade von jenen Behörden und
Institutionen gedeckt, deren Aufgabe es eigentlich wäre, die
Opfer häuslicher Gewalt zu schützen, insbesondere,
wenn es sich dabei um Kinder handelt.
Täterinnenschutz
durch das Gewaltschutzgesetz?
Eines Abends, während Horst im Bad ist war, tobte Sabine in
der Wohnung und warf mit Einrichtungsgegenständen um sich.
Horst kam hinzu und hielt sie fest, um ihre Attacke zu beenden. Das
reine Festhalten wurde ihm hinterher als
„Gewalthandlung“ ausgelegt. Er verhielt sich so
blauäugig wie fast alle Männer, die in einer solchen
Situation nicht die Polizei bzw. den psychiatrischen Notfalldienst
rufen, um die Ausfälle der Frau objektiv feststellen und
aufhalten zu lassen. Auf diese Weise tappte er in die durch das
Gewaltschutzgesetz aufgestellte Falle, in der so gut wie jeder Mann
– auch bei nachzuweisender Gewalttätigkeit der Frau
und Friedfertigkeit des Mannes – zum Täter definiert
wird.
Sabine
verschwand zum ersten Mal im März 2004 mit allen
Kindern für 7 Wochen ins Frauenhaus.
Dies stellte ihre erste
missbräuchliche Benutzung der Institution Frauenhaus dar.
Ihre gesetzwidrigen Verhaltensweisen wie:
- Freiheitsberaubung zum
Nachteil der Kinder
- Grundloses Brechen jeder
Kontinuität für die Kinder
- Kindesentzug zum Nachteil
von Kindern und Vater
- Gewaltanwendung gegen den
Vater
wurden durch die Tatsache, dass sie ins Frauenhaus ging, ins Gegenteil
pervertiert.
Das Frauenhaus benutzte den Fall obendrein, um mit einem
Zeitungsartikel über den bösen Vater Werbung
für sich zu machen!
Täterinnenschutz
durch das Frauenhaus?
Auch im Frauenhaus gingen ihre Eifersuchts- und Stalkingattacken
weiter. Sie ging zur Polizei und warf Horst vor, sie zu verfolgen.
Schließlich wurde sie von der Polizei gewarnt, damit
aufzuhören, wenn sie nachteilige Folgen für sich
vermeiden wollte.
Zwei
Tage
nachdem sie aus dem Frauenhaus zurück kam, unterband
sie für weitere fünf Wochen unter Einsatz von
Terrormethoden jeden Kontakt zwischen den vier Kindern und ihrem Vater
Horst. Weil Bezugspersonen
feststellten, dass sie ohne die Einbindung
von Horst absolut nicht zurecht kam, sorgten diese dafür, dass
sie endlich psychiatrisch therapeutische Hilfe in Anspruch nahm.
Psychische
Auffälligkeiten von Müttern gehen immer
auch zu Lasten der Kinder – vor den Augen der
öffentlichen Institutionen, die immer wieder tatenlos zusehen.
Um den Jahreswechsel 2004/2005 brach Sabine die therapeutischen
Maßnahmen ab und steigerte ihre Aktionen gegen Horst. Dieser
wurde von ihr aus der Wohnung ausgesperrt, sie bewarf ihn mit
Einrichtungsgegenständen, prügelte auf ihn ein oder
rief innerhalb von 10 Minuten 10 mal an seiner Arbeitsstelle an.
Da
Horst erfahren hatte, dass die Polizei auf keine seiner Hilfeersuchen
reagiert hatte, ertrug er die Unsäglichkeiten.
Auch den
Kindern gegenüber war sie regelmäßig
gewalttätig, was vielfach dokumentiert ist. Sogar vor dem
Familiengericht gab sie zu, die Kinder zu schlagen.
Wenn ein Mann und
Vater nur ansatzweise so viel Gewalt gegen die Mutter ausüben
würde, müsste er damit rechnen, als
Gewalttäter verurteilt zu werden.
Sabine wurde als Täterin von allen Stellen ignoriert und als
Mutter von aller Schuldübernahme frei gehalten.
Väterdiskriminierung
und Kindesmisshandlung trotz
Gewaltschutzgesetz?
Sie
verschwand zum zweiten Mal mit allen vier Kindern
und wohnte vier
Wochen lang bei ihrer Schwester in einer WG. Den Ältesten nahm
sie aus der Schule und gab an, ihn selbst zu unterrichten.
Horst stellte einen Antrag auf Übertragung des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes. Es kam zu einem ersten
Verhandlungstermin, in dem der Richter weitere Informationen
anforderte, aber nichts entschied.
Die Gewalthandlungen der Mutter und
ihre Kindesentzugspraktiken spielten keine Rolle und wurden unter den
Teppich gekehrt.
Täterinnenschutz
durch das Familiengericht?
Im Spätjahr 2005 forderte der Richter schließlich
ein familienpsychologisches Gutachten, womit die Klärung der
Situation allerdings wieder einmal „auf die lange Bank
geschoben wurde“. Niemand wollte ganz offensichtlich der
Mutter weh tun. Alle wussten, dass sie überfordert war und
dass ihre labile Psyche zu verheerenden Reaktionen führte, die
vor allem die Kinder vehement belastete. Die Konsequenzen aber hatte
der Vater allein zu tragen, weil es – besonders in Karlsruhe
– ja keine Täterinnen zu geben scheint.
Täterinnenschutz
auf dem Rücken der Väter?
Im Spätjahr 2005 wurde vom Gericht auch eine
Verfahrenspflegerin eingesetzt. Trotzdem
durfte die Mutter der vier
Söhne dem Vater den Umgang mit nicht verifizierten
Behauptungen verweigern. Dazu
zählten angeblicher Lausbefall
und andere Krankheiten. Die Verfahrenspflegerin ließ die
Mutter ungehindert gewähren. Es sollte erwähnt
werden, dass die selbe Verfahrenspflegerin vom Jugendamt als
sozialpädagogische Familienhelferin eingesetzt wird. Liegt
darin der Grund, dass sie das mütterzentrierte Vorgehen des
Jugendamtes Karlsruhe-Land in diesem Fall mitspielte (mitspielen
musste)? Während solcher Boykottphasen war die Mutter mit den
Kindern jeweils nicht in der Wohnung. Als Hinweise für den
Vater befanden sich nur handschriftliche Mitteilungen an der
Hauseingangstüre.
Verfahrenspflegschaft
als parteiische Unterstützung der
Mutter?
Im Herbst 2005 zog die Mutter mit allen Kindern von Ettlingenweiher
nach Ettlingen ohne dies auch nur anzukündigen. Der Vater
erfuhr vom Umzug nur über die damalige Schulleitung der
Grundschule, in die inzwischen 2 der 4 Jungs gingen, in Form einer
Ummeldungsmitteilung an die Grund- und Hauptschule in Ettlingen. Von
der annehmenden Schule selbst hatte er keine Mitteilung erhalten. Die
selbe Vorgehensweise gab es auch bei beiden Kindergärten, an
denen die beiden jüngeren Söhne ab- bzw. angemeldet
wurden.
Ignorieren
des väterlichen Sorgerechtes – gesteuert
und unterstützt durch das Jugendamt und weitere Institutionen?
Im Mai des Jahres 2006 war dann das Gutachten fertig. Termine wurden
vom Gericht festgesetzt und zwei Mal wieder verschoben. Der
nächste Verfahrenstermin vor dem Amtsgericht Ettlingen lag
danach mitten in den Sommerferien.
Die Kinder wurden – auf
Empfehlung des Gutachtens - lt. Urteil des Familiengerichtes
aufgeteilt. Die Mutter legte jedoch Widerspruch ein, was dazu
führte, dass der älteste und der
zweitjüngste Sohn, die beide dem Vater zugeteilt worden waren,
am zweiten Schultag per einstweiliger Verfügung des OLG
Karlsruhe unter heftigem Weinen und Schmerz der Kinder aus dem Haushalt
des Vaters geholt wurden.
Am Wochenende vor der Kindesanhörung
am OLG Karlsruhe entzog die Mutter wiederum die Kinder. Auch ein
entsprechender Schriftsatz des Rechtsanwaltes an das OLG Karlsruhe
hatte für die Mutter keine Folgen.
Mütter
sind unantastbar, sind nicht verantwortlich (wie
Kinder) und können dem Vater ohne jede Konsequenz Rechte
vorenthalten und seine Menschenwürde verletzen? Unter den
Augen der Gerichte?
Die erste Kindesanhörung wurde wegen angeblicher Krankheit der
Kinder verschoben. Wie allgemein üblich, hatte allein die
Mutter das Recht, die Kinder zur Anhörung zum Gericht zu
bringen. Meist wird damit erreicht, dass die vor der Tür
sitzende Mutter den nötigen psychischen Druck auf die Kinder
ausübt, damit diese auch das aussagen, was allein der Mutter
dient. Nur sehr feinfühlige RichterInnen wissen, dass die
angehörten Kinder in einer solchen Situation zuallererst die
„Botschaften“ der Mutter loswerden und –
vielleicht – in einem ablenkenden Gespräch die
Barrieren verlieren, was eventuell ermöglicht, danach zwischen
den Zeilen die wahren Befindlichkeiten des Kindes zu erfühlen.
Die Kinder sagten später, dass das, was der Richter ins
Protokoll der Anhörung schrieb, nicht mit dem
übereinstimmte, was die Kinder aussagten.
Gerichtliche
Anhörungspraxis als mütterzentriertes
Element der Familienrechtspraxis?
Im Juli 2007 ergab sich bei einem Gespräch in der neuen
Ettlinger Wohnung des Vaters mit der Verfahrenspflegerin, dass diese
eine dritte Version des Anhörungsprotokolls auftischte. Sie
hatte die Akte nicht gelesen und übernahm ungeprüft
die Interpretation der Mutter.
Zu
diesem
Zeitpunkt - ab Juli 2007 - war
die Mutter mit den vier Kindern wieder für 8 Wochen bis zum
Sommerferienende im September 2007 rechtswidrig untergetaucht.
Von den
Kindern war später zu erfahren, dass sie für diese
acht Wochen in einem Dachgeschosszimmer auf dem Boden hausten. Sie
waren in der Wohnung einer befreundeten Familie in Ettlingen
untergebracht, die ebenso Mitglied der Freien Evangelischen Gemeinde in
Ettlingen war wie die Mutter. Die ungeprüfte Deckung der
Machenschaften der Mutter durch diese Gemeinde war in den ersten Jahren
ein prägendes Element dieser Trennungsvita und kann
– gerade bei pietistisch bis fundamentalistisch orientierten
Glaubensgemeinschaften in Deutschland – in vielen
Trennungsfamilien beobachtet werden.
Religionsgemeinschaften
als Träger mütterzentrierter
Ideologien unter bewusster Einbeziehung von Gesetzesbrüchen?
Im März des Jahres 2007 schrieben zwei der Kinder einen Brief,
den sie bei Nachbarn im mütterlichen Wohnhaus einwarfen.
Dieser wurde von einem älteren Ehepaar zur Polizei in
Ettlingen gebracht. Am darauffolgenden Wochenende bekam die Mutter von
der Kripo Besuch. An einem Wochentag der darauf folgenden Woche wurden
diese beiden Kinder angeblich in der mütterlichen Wohnung von
der Polizei befragt. Den Bericht dazu erstellte eine Polizeibeamtin,
die im späteren Verlauf fast jede Ermittlung gegen die Mutter
leitete. Und auf diese Ermittlungen hin wurde auch jede Strafanzeige
gegen die Mutter eingestellt.
Unsere Analyse vielfältiger
Vorfälle in Karlsruhe ergab, dass die Polizei sich an die
Maxime hält, in jedem Fall von häuslicher Gewalt beim
Erstkontakt der Gewaltbeziehung die Täter-Opfer-Zuweisung
festzulegen. Bei solchen Einsätzen ist in der Regel eine
(ideologisch geschulte?) weibliche Polizistin mit im Boot, die die
Äußerungen der Mutter aufmerksam zu beachten hat und
dieser mitunter auch die nötigen Eskalationen in den Mund
legt, auf deren Basis dann der Mann als Täter und die Frau als
alleiniges Opfer definiert wird.
Die
Polizei als willfähriger Büttel
männerfeindlicher radikalfeministischer Ideologie?
Im Mai 2007 war der Vater das erste Mal im Städtischen
Kinderklinikum Karlsruhe, weil der Kinderärztliche Notdienst
am Wohnort erst um 19.00 Uhr öffnete. Da wurde dann bei einer
Untersuchung bei einem der Söhne eine gehäufte Anzahl
von Hämatomen festgestellt.
In der Folgezeit war der Vater
noch zwei Mal wegen den immer wieder auftauchenden Hämatomen
in der Notaufnahme des Kinderklinikums Karlsruhe. So wurde bei einem
der Besuche in der Notaufnahme der Jüngste stationär
eingewiesen. Er hatte schon am Freitag, dem Tag der Abholung der Kinder
bei der Mutter, Durchfall, der im Verlauf des Samstag Morgen so stark
wurde, dass der Junge wegen extremem Flüssigkeitsverlust
für einige Tage stationär aufgenommen werden musste.
Hintergrund ist, dass die Mutter in Bezug auf die Grundversorgung der
Kinder total überfordert ist. Selbst gekochtes Essen
– eventuell sogar gesundheitsbewusst – ist
für sie nicht möglich. Die vier Jungs kommen ohne
Frühstück zur Schule bzw. in den Kindergarten (die
Mutter bleibt morgens im Bett), erhalten spärliches Fast Food
und keine ordentlichen und regelmäßigen Mahlzeiten.
Der Kühlschrank in der mütterlichen Wohnung ist so
vereist, dass er nicht richtig schließt und deshalb auch
nicht richtig kühlt. So stehen Lebensmittel wie
Tiefkühlpizzas aus der „Tafel“ tagelang
aufgetaut im Kühlschrank, bevor sie aufgebacken werden.
Beim dritten Besuch in der Notaufnahme an einem Samstag Morgen wurden
alle vier Kinder wegen einer großen Anzahl von
Hämatomen unterschiedlicher Größe und
verschiedenen Alters Anfang Juli 2007 nach erfolgter Fotodokumentation
stationär im Kinderklinikum aufgenommen. Am darauffolgenden
Montag wurden die Kinder aber auf Druck des Jugendamtes auf das
Klinikum der aufenthaltsbestimmungsberechtigten Mutter wieder mit nach
Hause gegeben. Zwei Tage nachdem das schriftliche Attest der
ärztlichen Feststellungen beim Jugendamt des Landkreises
Karlsruhe vorlag und Misshandlungen durch die Mutter zwingend folgerte,
tauchte
die Mutter wie oben schon geschrieben mit allen vier Kindern
erneut unter.
Vom Rechtsanwalt des Vaters wurde Anfang August 2007 in
Zusammenhang mit den fortwährenden Kindesentziehungen der
Mutter Antrag auf Zwangsmittel gestellt, der nach über einem
Jahr noch nicht zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht
führte. Im Gegenteil: Die erste
Terminfestsetzung in dieser
Sache auf 17.07.2008 sorgte dafür, dass sich die Mutter
wiederum durch einen erneuten „Umzug“ ins
Frauenhaus mit allen Kindern eben diesem Verfahren entzog.
Federführend zeigte sich im Hintergrund wiederum das Jugendamt
Karlsruhe-Land. Selbst bei Einreichen des Untersuchungsprotokolls aus
dem städtischen Klinikum am Oberlandesgericht Karlsruhe wegen
dem laufenden Verfahren auf mehr Umgang, konnte man am
Oberlandesgericht keine missbräuchliche Ausübung des
Sorgerechtes durch die Mutter erkennen. Die Verfahrenspflegerin stellte
15 Tage nach dem Klinikaufenthalt fest, dass keine Hämatome an
den angegebenen Stellen zu erkennen waren. Dies teilte sie in der
ersten Verhandlung – während der Zeit des
zweimonatigen Verschwindens der Mutter mit Kindesentziehung –
dem Gericht mit. Selbst die Gutachterin, die sich im Verfahren des
Aufenthaltsbestimmungsrechtes noch für eine Kindertrennung
ausgesprochen hatte, sprach sich bei dieser ersten Verhandlung nur noch
für ein sehr eingeschränktes, wenige Stunden in der
Woche dauerndes, Umgangsrecht für den Vater aus.
Man muss in
diesem Fall erkennen: Als Sabine in der Gefahr war, als
Täterin entlarvt zu werden, arbeiteten ALLE Ämter und
Institutionen – bis hoch zum Oberlandesgericht –
zusammen, um den Vater künstlich zum Täter zu
definieren.
Väterdiskriminierung
statt Gender Mainstreaming als immanente
strukturelle Doktrin von Ämtern und Institutionen in
Karlsruhe?
Bei dem hier dargestellten Fall handelt es sich nicht nur um das
bedauerliche Schicksal einer einzelnen Familie, sondern hier zeigen
sich die beängstigenden Auswirkungen von Strukturen, die wir
in vielen anderen Fällen beobachten und analysieren konnten.
Wir verfolgen vor allem folgende Ziele:
- Information der
Öffentlichkeit über
haarsträubendes Unrecht, das der betroffenen Familie
zugefügt wird.
- Wir verbinden damit die
Hoffnung, dass sich unter dem Druck der
Öffentlichkeit etwas zum Besseren wendet.
- Wir wollen
außerdem Strukturen und Grundproblematiken
aufzeigen, die hinter dem persönlichen Schicksal dieser
Familie stehen, und die deshalb auch in vielen anderen Fällen
ihre verheerende Wirkung entfalten.
- Wir wollen den Blick darauf
lenken, dass solchen Missständen
nur dadurch wirksam begegnet werden kann, dass man die
dahinterstehenden Strukturen und Mechanismen analysiert und auf die
gewonnenen Erkenntnisse aktiv reagiert. Bei der Beseitigung solcher
Missstände handelt es sich also um eine
gesellschaftspolitische Aufgabe.
Allerdings können wir in diesem Text diese Problematiken nur
ansatzweise behandeln; bei einzelnen bedenklichen Punkten
müsste genauer untersucht werden:
- Konnte das Fehlverhalten
einzelner Amtspersonen zu solchen
Auswirkungen führen, oder hat sich gar ein Netzwerk von
Diskriminierung etabliert?
- Sind sich die für
die Missstände verantwortlichen
Amtspersonen der Bedenklichkeit ihrer Vorgehensweise bewusst, oder sind
sie aufgrund von Vorurteilen davon überzeugt, genau das
Richtige getan zu haben?
- Handelt es sich um eine
für Karlsruhe und Umgebung
spezifische Ausprägung von Missständen, oder findet
man so etwas auch andernorts?
- Wie häufig
äußern sich die
Missstände in solch krasser Weise? Handelt es sich um
bedauerliche Einzelfälle, oder ist ein krasses Fehlverhalten
von Behörden und Amtspersonen die Regel?
Schließlich verschwindet die Mutter mit allen vier Kindern
spurlos und wird erst nach einiger Zeit vom Horst im Frauenhaus in
Augsburg ausfindig gemacht.
Ganz eindeutig ist dies eine Kindesentziehung, strafrechtlich relevant.
Das bestätigte auch eine Familienrichterin im Bereich
Karlsruhe im Verlauf eines Verfahrenstermines, bei dem ich mitwirkte.
Sie sagte zu Sabine wörtlich: „Frau Schulze, gegen
diesen Mann liegt nichts vor. Was Sie tun, ist
Kindesentziehung!“
Trotzdem reichte sie die Verfahrensakten nach Augsburg weiter, womit
die rechtswidrigen Machenschaften der Mutter wiederum gedeckt wurden.
Horst musste das böse Spiel mitspielen und stürzte
sich in eine endlose Kette von Verfahren in Augsburg, die ihn arm
machten.
Doch zum Jahresende 2008 gab es endlich einen Beschluss, wonach der
Vater seine vier Kinder nach langen Monaten endlich vom 30.12.2008 bis
zum 06.01.2009 zu sich nehmen konnte.
Es kam, wie wir erwarteten:
Die Mutter brachte die Kinder nicht zur
Übergabe an den Hauptbahnhof in Augsburg.
Wir konnten innerhalb einer guten Stunde einen Herausgabebeschluss
erwirken, wonach die Kinder unter Mitwirkung der Polizei bei der Mutter
abgeholt werden konnten.
Erst als der Dietrich des Schlüsseldienstes im Schloss der
Wohnungstür steckte, machte die Mutter auf.
Danach kam es lange Zeit zu Umgängen mit den Kindern,
für die der Vater immer allein auf seine Kosten für
ein Wochenende 4 mal die Strecke Ettlingen-Augsburg fuhr.
Die Mutter als Verursacherin wurde in keiner Weise an der
Übernahme der Kosten beteiligt.
Schließlich wurden die Zustände im Haushalt der
Mutter absolut prekär, die Kinder waren nicht ausreichend
schulisch gefördert, obwohl die Mutter 5 Semester
Pädagogik studiert hatte. Alle vier Söhne wollten zum
Vater.
Und an diesem Punkt entschlossen sich alle Beteiligten, die bisher
notorisch die Mutter unterstützt hatten, dazu, alle vier
Kinder in Heime zu geben. Zunächst jeweils zu zweit in zwei
verschiedene Heime und seit fast einem Jahr alle vier Kinder in ein
Kinderheim im Schwarzwald.
Ganz abgesehen davon, dass dies uns als Steuerzahler über
20.000 Euro pro Monat kostet, ist es eine Lösung, die
mindestens 5 Personen unglücklich sein lässt.
Würde dem Vater eine umfangreiche Familienhilfe beigeordnet,
wären alle – wohl bis auf die Mutter –
zufrieden und glücklich und es würde uns als
Steuerzahler nur einen kleinen Bruchteil dessen kosten, was uns in
diesem ungeheuerlichen Fall zugemutet wird.
Und alles nur, weil niemand zugeben will, dass sich alle
Entscheidungsträger seit Jahren falsch positioniert hatten.
Und natürlich, weil sich inzwischen alle vor den
Schadenersatzansprüchen fürchten, die nach so langen
Jahren grotesker Fehlentscheidungen kommen könnten.
Dieser Fall ist reif für eine Entscheidung, die nur noch in
Straßburg getroffen werden kann.
Es gibt noch eine weitere interessante Begleiterscheinung dieses
Falles.
Sabine zeigte Horst an wegen übler Nachrede.
Grund bot die Darstellung dieses Falles auf unserer Homepage.
Die Staatsanwaltschaft prüfte nicht wie sonst bei
Müttern, mit welcher Begründung man die
Überführung des Familienrechtes ins Strafrecht in
diesem Fall vermeiden könnte.
Sie prüfte noch nicht einmal die Sache an sich. Es
genügte ihr, dass es hier in Karlsruhe darum gehen sollte, in
der Gewaltstatistik einen neuen Täter dingfest zu machen.
So kam es am 01.04.2010 im Amtsgericht in Ettlingen zu einer
Verhandlung gegen Horst.
Der Saal war voll gesetzt. Es mangelte nicht an interessierter
Öffentlichkeit.
Auch der SWR war vertreten.
Und er konnte dokumentieren, dass eine völlig desolat
erscheinende Staatsanwaltschaft nach kurzer Beweisaufnahme selbst den
Freispruch fordern musste, was am Nachmittag desselben Tages im SWR
gesendet wurde.
Das allein ist schon Posse genug.
Nicht bei den Verhältnissen hier in Karlsruhe. Es sollte noch
fetter kommen.
Sabine zeigte Horst ein weiteres Mal wegen übler Nachrede an.
Grund war diesmal der NDR-Film, in dem Horst mitgewirkt hatte.
Am 29.09.2010 – ein halbes Jahr nach der ersten Verhandlung
– trafen wir uns wieder im Amtgericht Ettlingen. Wieder war
der Saal mit interessierter Öffentlichkeit gefüllt.
Und diesmal war die Presse dabei.
Diese konnte dokumentieren, dass die Staatsanwalt nichts in der Hand
hatte. Den Film nicht. Keine einzige Aussage von Horst. Nichts.
Wieder hatte sie leichtfertig ein Verfahren in Gang gesetzt, nur weil
es gegen einen Vater ging.
Die BNN schrieben damals unter der Überschrift
„Schoss
Staatsanwalt aus der Hüfte“?:
„Da
trauten die
Zuhörer im voll besetzten Saal des
Amtsgerichtes Ettlingen ihren Ohren nicht, als die Vertreterin der
Staatsanwaltschaft Karlsruhe einräumen musste, dass sie das
Beweismaterial nie zu Gesicht bekommen habe. Zugegeben, die junge Frau,
eine Referendarin, konnte im Grunde nichts für die schlampige
Arbeit der Karlsruher Staatsanwaltschaft. Sie war nicht einmal mit dem
Fall, den Richter Silvio Zaunbrecher zu verhandeln hatte,
vertraut.“
Auch bei diesem zweiten Termin musste die Staatsanwältin
selbst den Freispruch fordern.
Es ist ungeheuerlich, wie mit Vätern in dieser Stadt
umgegangen wird.
Und es gibt Verantwortliche dafür, die im Hintergrund alles
steuern.
Vielleicht sollte ich an dieser Stelle erwähnen, dass
die ehemalige Frauenbeauftragte dieser Stadt, die sich schon einmal
landesweit damit blamierte, dass alles, was ihr zur Förderung
von Männern in Karlsruhe einfiel, die tolle Idee war, mehr
Männer in die Städtische Kunsthalle locken zu wollen,
dass also diese Frauenbeauftragte die einzige Bewerberin auf den neuen
Posten der Gleichstellungsbeauftragten in dieser Stadt des Rechtes war.
Jeder weitere Kommentar ist überflüssig.
Der
zweite Fall ist der von Anton.
Im Alltag eines Ehepaares mit zwei Kindern, einer Tochter und einem
Sohn, kommt es immer wieder zu gewalttätigen Aktionen, die
auch einige Male damit enden, dass wegen Gewaltaktionen der Mutter
gegen den Sohn die Polizei gerufen wird, die – wie das in
Karlsruhe so üblich ist – die Täterin weg
ignoriert.
Eines Tages trennen sich die Eltern und der Sohn wechselt zum Vater.
Beim Vater kommt es zu Differenzen mit dem Sohn und der Vater versetzt
ihm eine Ohrfeige.
Damit kommt ein typischer Mechanismus in Gang:
Der Vater ist nach Karlsruher Ideologie sofort ein
Gewalttäter, zu dem der Sohn natürlich nicht
zurück kann. Der Sohn will aber nicht zur Mutter.
So kommt er ins Kinderheim nach Baden-Baden und bleibt dort auf
unbestimmte Zeit.
Der Vater geht mit Therapien und Beratungen in
Vorleistung, um sich erziehungsfähiger zu machen, bzw., um
sich der Trennungsindustrie gegenüber als
erziehungsfähiger darstellen zu können. Ohne das
hätte er gar keine Chance.
Im Gegensatz zu einer Mutter: Diese könnte so prekär
und defizitär wie nur denkbar sein. Sobald sie bereit ist,
Hilfe anzunehmen und statt Geld auszugeben, Steuergelder für
sich zu binden bereit ist, würde sie als gute Mutter gelten.
Im Mai 2011 wende ich mich ans zuständige Karlsruher Jugendamt
und beantrage ein Hilfeplangespräch, in dem die
Rückführung des Kindes zum Vater und die Beiordnung
einer Familienhilfe für den Vater zum Thema gemacht wird.
Ich schreibe darin:
„Der
Sohn verweigert inzwischen den Kontakt zur Mutter und
will zurück in den Haushalt des Vaters. Ihm wurde wohl gesagt,
dass er auch nicht zum Vater darf, weil er nicht zur Mutter will. So
kann er den „Vatertag“ nicht beim Vater verbringen.
Am
21.05. hat die Mutter vom Jugendamt und vom Kinderheim die Macht
erhalten, über den Umgang des Kindes mit dem Vater am
Geburtstag der Oma zu entscheiden. Die Mutter hat den Umgang nicht
erlaubt.
Allein
dieser Vorgang ist eine Ungeheuerlichkeit, die entlarvt, wie
sehr auch Mütter, die sich schon als Gewalttäterin
profilierten, von der familialen Intervention aktiv darin
unterstützt werden, die vorherige körperliche Gewalt
nun als psychische Gewalt weiter führen zu können.
Das
Kind hat in seinem Alter ein gewichtiges Wort in der Entscheidung,
wie das Jugendamt eine fallgemäße weitere
Ausgestaltung der Hilfe anordnet.
Zumindest
wird dies immer angeführt, wenn ein Kind zur Mutter
will.
Wenn
ein Kind aber im Heim bleiben muss, nur weil es zum Vater will,
wirft dies ein sehr ideologisch bestimmtes Licht auf das Jugendamt
Karlsruhe und lässt die Wirkung seiner ideologischen Deckelung
durch eine allzu parteiische Führung erkennen.“
Es kommt schließlich zu einem Hilfeplangespräch im
Kinderheim in Baden-Baden, bei dem das Kinderheim den weiteren Verbleib
des Kindes dort begründet.
Es legt auch eine schriftliche Zusammenfassung vor, in der aufgelistet
ist, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dass das
Kind wieder aus dem Heim zu einem der beiden Elternteile
zurück darf.
Nach dieser Liste müssten sicher mehr als drei Viertel aller
Trennungskinder ins Heim. Oder anders ausgedrückt: Mit dieser
Liste garantierte das Kinderheim die weiteren Bar-Einnahmen in diesem
Fall.
Den finalen Schlag führte eine Karlsruher Anwältin
aus:
Sie hörte das Kind bei einem Aufenthalt beim Vater an und
schrieb ein ausführliches Protokoll darüber.
Dies führte dazu, dass das OLG Karlsruhe die
Rückführung des Kindes zum Vater anordnete.
Diese glückliche Wendung wurde aber nicht erreicht, weil die
familiale Intervention diese positive Wendung vor dem Hintergrund ihrer
eigenen Professionalität geschafft hätte.
Nein – diese Lösung musste gegen das Jugendamt und
gegen das vom Jugendamt unterstützte Kinderheim mit besonderer
Sorgfalt gerichtlich durchgesetzt werden.
So lange wir solche väterdiskriminierende Strukturen, solche
jugendamtliche Fehlleistungen und solche auf den eigenen
wirtschaftlichen Erfolg konditionierten Kinderheime haben,
dürfen wir nicht darauf vertrauen, dass die Fachleute schon
alles richten werden.
Wir müssen diesen Fachleuten sehr genau auf die Finger sehen
und bei Bedarf mit allen gebotenen Mitteln gegensteuern.
Und wir müssen solche Fehlleistungen offen legen,
öffentlich machen und dafür sorgen, dass sich die
Handelnden und weiter in ihren Posten Verantwortlichen professioneller
verhalten.
Wenn ich hier jugendamtliches Fehlverhalten angreife, muss ich auch
betonen, dass wir viele gute Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen in
Karlsruhe kennen.
Wir müssen aber auch betonen, dass die Leitungen der
Jugendämter in Karlsruhe so besetzt sind, dass wir schon seit
Jahren eine radikalfeministisch orientierte Deckelung anmahnen
müssen, die tendenziell gegen Väter gerichtet ist.
So lange dies so ist, müssen wir uns nicht wundern, wenn es
auch Fälle wie den soeben geschilderten gibt, besonders in
Teilbereichen, die örtlich oder personell führungsnah
angelegt sind.
Wir
fordern:
- Eine
Fachaufsicht
für die Jugendämter
- Eine
besondere
Beaufsichtigung aller Institutionen, die
Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe erbringen und dafür aus
Steuermitteln finanziert werden. Darunter fallen insbesondere die
Familienhilfe und die Kinderheime.
Rede Oliver
Hunziker
Sehr geehrte Anwesende
„Demokratie
ist mehr als eine parlamentarische Regierungsform, sie ist eine
Weltanschauung, die wurzelt in der Auffassung von der Würde,
dem Werte und den unveräußerlichen Rechten eines
jeden einzelnen Menschen.“
Dies die Worte Ihres ehemaligen Kanzlers Konrad Adenauer. Weise Worte
fürwahr.
Hören wir das nochmals: „eines
jeden
einzelnen
Menschen“
Dazu gehören sicherlich auch alle Kinder, und eventuell sogar
die Männer.
Nun ist es aber so, dass in vielen Ländern, und insbesondere
allen deutschsprachigen Ländern genau dieses Grundprinzip
nicht mehr überall gilt.
Sie alle hier wissen, wovon ich spreche. Ich rede von den ungleich
verteilten Rechten und Pflichten von Vätern und
Müttern, insbesondere von getrennt lebenden Vätern
und Müttern und noch verstärkt von ledigen
Vätern und Müttern.
40 Jahre Emanzipation haben es nicht geschafft, eine gerechtere Welt zu
schaffen. 40 Jahre Frauenbewegung haben zwar viel für Frauen
getan, schlussendlich aber nur damals bestehende Ungerechtigkeiten
durch neue ersetzt.
Nichtbekanntgabe des Vaters, Kuckuckskinder, Umgangsverweigerung,
Falschbeschuldigungen, Lug und Betrug, all das ist heute leider
möglich. Und leider ist es eben so, dass was möglich
ist, auch vorkommt.
So hören und lesen wir immer öfters von traurigen
Geschichten, in welchen Väter ausgebootet, ausgegrenzt und
entsorgt werden. Meist im Namen des Kindswohls, häufig aber
auch ganz unverblümt auf Wunsch der Mutter.
Die feministische Lehre und ihre Umsetzung durch eifrige
Verfechterinnen haben in den letzten Jahrzehnten dafür
gesorgt, dass Frauen in ihrer Gesamtheit heute grundsätzlich
als rein und gut gelten, während Männer unter
Generalverdacht für alle möglichen Übel
stehen.
Aber ist die Welt dadurch besser geworden? Nein, denn Lügen
werden nicht wahrer, wenn man sie wiederholt. Nie in der Geschichte der
Menschheit war es so, dass eine Gruppe kollektive Eigenschaften hatte,
oder nicht hatte. Weder ganzen Völkern, noch Rassen, noch
Geschlechtern kann man bestimmte Eigenschaften übergreifend
zuschreiben, wer es dennoch tut macht sich im Falle der Völker
oder der Rassen schnell verdächtig. Wer aber
verächtlich über ein ganzes Geschlecht herzieht,
riskiert weder Häme noch Widerspruch, sondern vielmehr Applaus
und Unterstützung. Natürlich nur, wenn es sich beim
verunglimpften Geschlecht um das männliche handelt.
Andernfalls sieht die Sache deutlich anders aus.
Jeder der schon mal versucht hat, in der Öffentlichkeit
über gewalttätige Frauen zu sprechen, weiss bestimmt,
wovon ich rede.
Nun, meine Damen und Herren, ich bin beileibe kein Frauenfeind, ich bin
auch kein Antifeminist oder ein Männerrechtler. Ich bin aber
sehr dezidiert der Meinung, dass Adenauer recht hatte wenn er sagte,
dass die Menschenrechte für JEDEN EINZELNEN Menschen gelten
sollten.
Ich glaube nicht daran, dass alle Frauen lieb und gut sind, sowenig wie
ich daran glaube, dass alle Männer böse und schlecht
sein sollen. Es gibt Menschen, die falsch oder schlecht sind, es gibt
Menschen die Dinge tun, die man nicht tun sollte. Einige dieser
Menschen sind Männer, einige sind Frauen.
Wenn aber ein ganzes Staatswesen einäugig wird, und nur noch
auf eine Seite schaut, wenn die eine Hälfte der Menschheit
praktisch straflos tun und lassen kann, was sie will, stets unter dem
Mäntelchen der Maria, welche das Urbild der guten und
gütigen Frau ist, dann ist höchste Gefahr im Staat.
Der Begriff der Diskriminierung ist seit vielen Jahren fest in der Hand
der Frauenorganisationen. Sie wittern auch heute noch überall
Diskriminierungen für Frauen, Benachteiligungen qua Geschlecht.
Gleichzeitig hat sich aber still und heimlich eine neue Diskriminierung
breit gemacht, jene der Männer nämlich.
Männer sind heute vielfach benachteiligt, meist aufgrund ihres
Geschlechtes. All die vielen Frauenförderungsmassnahmen der
letzten Jahrzehnte haben immer irgendwo auch zu neuen Benachteiligungen
auf der anderen Seite geführt. So müssen
Männer heute zurückstehen, wenn für eine
bestimmte Position auch eine Frau zur Verfügung steht. Und
zwar nicht, weil die Frau besser geeignet wäre, sondern weil
sie eine Frau ist. Wohlverstanden, ich bin absolut dafür, dass
Frauen jede Position in unserer Gesellschaft einnehmen dürfen
und sollen, aber aus eigener Kraft und Leistungsfähigkeit und
keinesfalls auf Kosten eines womöglich besser geeigneten
Kandidaten der nicht in Frage kommt, bloss weil er männlich
ist.
Es gibt etliche Bereiche in denen heute Männer systematisch
diskriminiert werden, ich möchte mich aber heute auf eine
Situation beschränken, und das ist die Situation der getrennt
lebenden Väter.
Lassen Sie mich ein wenig erzählen, von den Entwicklungen der
letzten Monate in der Schweiz:
In der Schweiz verlieren bis heute die überwiegende Mehrheit
der Väter bei der Trennung/Scheidung sowohl das Obhutsrecht
(ABR) als auch das Sorgerecht für ihre Kinder. Dies mehr oder
weniger reflexartig, wird doch in den allerwenigsten Fällen
die Situation gründlich abgeklärt. Gerichte und
Behörden verfügen sogenannt
„gerichtsübliche“ Urteil, Väter
bekommen vierzehntägliches Umgangsrecht – Basta.
Während die vorher verheirateten Väter das Sorgerecht
wenigstens noch verlieren können (!) ist für ledige
Väter nicht einmal das möglich, sie haben es
nämlich gar nie. Und wie hier in Deutschland bis 2009 auch,
können sie es auch nicht einklagen oder beantragen. Die
Schweiz ist, was die Gesetzgebung in diesem Bereich angeht aktuell noch
irgendwo im Mittelalter.
Bestrebungen, dies zu ändern waren seit bald 8 Jahren im Gang.
Immer wieder verschoben und vertagt sah es dann im Dezember 2010 so
aus, als ob die Regierung das Gesetz zuhanden des Parlaments
verabschieden würde.
Doch weit gefehlt - statt des erhofften Entwurfes kam im Januar 2011
ein ganz anderes Signal aus dem Justizdepartement, nämlich ein
STOP-Signal. Man wollte die Vorlage über die gemeinsame
elterliche Sorge mit der Frage des Unterhaltsrechtes
verknüpfen.
Wir waren mit der befürchteten Verzögerung der
Vorlage nicht einverstanden und lancierten die Aktion „Schick
en Stei“. Innert kürzester Zeit kamen über
1500 Pflastersteine zusammen, die Aktion wurde ein enormer Erfolg.
Die Steine waren einzeln verpackt, zusammen mit einem Teelicht sowie
einem Brief des Absenders an die Justizministerin Simonetta Sommaruga.
Ziel der Aktion war es, zu zeigen, dass die Geduld der auf die
Neuregelung wartenden Mitglieder unserer Organisationen
erschöpft war. Die Steine symbolisierten die Steine, welche
den getrennt lebenden Vätern beim Kontakt mit ihren Kindern
immer wieder in den Weg gelegt werden. Unser Slogan lautete, dass wir
diese Steine dorthin zurückschicken wo sie herkommen,
nämlich nach Bern.
Zu keinem Zeitpunkt übrigens war diese Aktion als aggressiver
Akt gemeint, sie sollte vielmehr unsere Bereitschaft zeigen, weiterhin
kooperativ zu bleiben. Wir hofften, mit den Steinen Brücken
bauen zu können, zu einem neuen Verständnis von
Elternschaft.
Die Justizministerin reagierte noch am gleichen Tag und gab die Bildung
einer Gesprächsrunde innert 2 Monaten bekannt, um die offenen
Fragen an einem runden Tisch mit verschiedenen interessierten
Organisationen zu klären.
Mit einem Schlag waren die Väterorganisationen politisch
sichtbar geworden. Hatte man uns vorallem von Seiten der
Frauenorganisationen vorher müde belächelt, so wurde
der Ton jetzt plötzlich sachlicher, oder dann
gehässiger, je nachdem wie weit der Horizont der betreffenden
Personen war. Jedenfalls wurde sichtbar, dass wir durchaus in der Lage
waren, politische Aktionen zu lancieren und nicht nur das, sondern dass
wir durchaus auch politische Unterstützung mobilisieren
konnten. So wurden auf unsere Veranlassung hin innert 1 Monat nicht
weniger als 4 parlamentarische Eingaben gemacht, welche alle zum Ziel
hatten, die Verzögerung zu beenden und die Vorlage zum
gemeinsamen Sorgerecht voranzutreiben. Die politische
Unterstützung kam dabei übrigens aus allen Lagern,
ganz bewusst hat sich die schweizerische Väterbewegung stets
aus dem üblichen links-rechts-Denken rausgehalten. Wir
glauben, dass unser Thema alle politischen Richtungen gleichermassen
angeht, und suchen uns darum unsere Allianzen dort, wo sie zu haben
sind.
Am 17. November war es dann soweit – die Justizministerin gab
in Bern Details zur Gesetzesvorlage bekannt. Gleichentags wurde in
einem Vorort von Bern übrigens im Beisein der Justizministerin
und der Dachorganisation der Väterbewegung ein Spielplatz
gebaut aus 1500 Pflastersteinen eingeweiht.
Das neue Gesetz erfüllt nicht alle unsere Erwartungen, aber
doch einige. Die wichtigsten Punkte sind, dass die gemeinsame
elterliche Sorge nun per Gesetz allen Eltern zusteht. Allen Eltern
heisst auch den unverheirateten Vätern. Vom Schlusslicht
katapultiert sich die Schweiz in diesem Punkt nahe an die Spitze, was
die Gesetzgebung angeht.
Auf Gesetzesebene entfällt das Obhutsrecht, welches hier als
Aufenthaltsbestimmungsrecht bekannt ist.
Eltern sollen sich künftig in einer gemeinsamen Vereinbarung
darüber einigen, wie sie die Obhut und die Betreuung
aufteilen. Die juristische Obhut (eben das ABR) wird abgeschafft,
stattdessen gilt die faktische Obhut, sprich, alltägliche
Entscheidungen fällt derjenige Elternteil, bei dem das Kind
gerade ist.
Noch ist nicht alles in Butter, aber ein grosser Schritt ist getan. In
den kommenden Monaten werden wir dafür kämpfen, dass
Paaren in Trennung vermehrt Mediation angeboten, bzw. angeordnet wird.
Ausserdem möchten wir dafür sorgen, dass im Falle von
Umgangsverweigerung griffige Sanktionen möglich werden.
Übrigens in beide Richtungen. Ich bin der Ansicht, dass sowohl
Mütter welche die Kinder nicht hergeben, wie auch
Väter welche zu den Umgangskontakten nicht erscheinen bestraft
werden sollten. Wie und in welcher Form bleibt noch offen, aber es kann
nicht sein, dass in einem Rechtsstaat Gesetze oder behördliche
Anordnungen gebrochen werden können, ohne dass der Staat
darauf reagiert.
Womit wir wieder bei den Anfängen wären:
Demokratie ist eine Weltanschauung – für mich ist es
Ausdruck davon, dass alle Menschen gleichwertig sind,
unabhängig von ihrem Alter, Rasse, Nationalität oder
Geschlecht. Gleichwertig übrigens – nicht etwa
gleich.
Eltern in Trennung/Scheidung muss geholfen werden!
Unsere Organisationen bieten seit vielen Jahren Vätern und
Müttern Unterstützung und konkrete Hilfe und
Anleitung. Wir haben unsere Angebote in den vergangenen Jahren immer
mehr ausgebaut und sind heute in der Lage, Eltern konstruktiv zu
beraten, damit sie mit der schwierigen und meist unbekannten Situation
konstruktiv umgehen können.
2012 startet GeCoBi in Zusammenarbeit mit verschiedenen ausgewiesenen
Fachleuten eine Akademie für Trennungsberater. Diese
Ausbildung steht Männern und Frauen offen und wird im Auftrag
von GeCoBi vom Verein mannschafft aus Zürich organisiert.
Ebenfalls 2012 wird der VeV Schweiz mit einer grossen Fachtagung den
offenen Fragen bezüglich der weiteren Entwicklung nach
Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge nachgehen.
Väter wollen heute vermehrt in der Familie mitarbeiten.
Väter sind bereit, Zeit und Energie aufzuwenden für
ihre Kinder. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist seit vielen
Jahren ein Thema für Väter. Elternzeit und
Teilzeitstellen für Männer sind weitere Themen auch
für unsere Organisationen. Unser Kernthema bleibt aber die
gemeinsame elterlichen Sorge, oder wie wir sie lieber nennen
„elterlichen Verantwortung“. Sie macht die
Eingebundenheit beider Eltern in der Erziehungsarbeit sichtbar.
Die Verantwortung für die gemeinsamen Kinder verbleibt bei
beiden Eltern, unabhängig von deren Zivilstand.
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass Kinder auch bei einer
Trennung oder Scheidung ihrer Eltern den Kontakt zu beiden Eltern in
möglichst optimaler Form behalten können. Nur wenn
Kinder ungehindert zwischen ihren Eltern hin- und herwechseln
können, ist für sie die Trennung der Eltern
langfristig unbeschadet verkraftbar.
Nur wenn Männer und Frauen zusammenarbeiten, entsteht
Elternschaft. Wollen wir also Elternschaft bewahren, müssen
Männer und Frauen lernen, zusammen zu arbeiten, auch wenn sie
nicht mehr zusammen leben.
Und denken Sie daran:
„Es
mag Zeiten geben, da wir gegen Ungerechtigkeiten machtlos sind, aber
wir dürfen nie versäumen, dagegen zu protestieren.“
Elie Wiesel (*1928), amerik. Schriftsteller u. Journalist;
Friedensnobelpreis 1986
Oliver Hunziker
Präsident VeV Schweiz
VeV - Verantwortungsvoll erziehende
Väter und Mütter
www.vev.ch
info@vev.ch
+41796459554
Rede Heiderose
Manthey
Weihnachten
Themerede
Wenn mir vor 20 Jahren jemand gesagt
hätte, dass ich eine Rede
bei einer
Kundgebung für Menschenrechte in Deutschland halten solle,
hätte ich den
Kopf geschüttelt, den Aufforderer als erbarmungslosen Spinner
bezeichnet
und wäre – wenn ich überhaupt hingegangen
wäre - mit diesem Manuskript
hier erschienen: Weiße unbeschriebene Blätter.
In Deutschland Menschenrechtsverletzungen? Nie und nimmer. Das kann
doch nicht angehen, doch nicht in dem Land, das aus höchster
Führungsebene die Menschenrechtsverletzungen in den anderen
Ländern
anprangert und dringend zur Abschaffung der Missstände mahnt.
In den beiden letzten Jahrzehnten hat mich das Leben eines anderen
belehrt:
Ich schaue nicht mehr wie ein konsumierender Fernsehzuschauer bei der
Ausstrahlung der Nachrichten hinüber in die anderen
Länder, finde das, was
dort abgeht, erbarmungslos und brutal, … nein, ich ziehe
mich zurück in mein
eigenes Land und sage:
„Deutschland,
das was hier abgeht,
ist erbarmungslos und brutal!“
„Ich ertrage
Weihnachten nicht mehr ...
Weihnachten
ist für mich sinnlos und leer
…“
Was ist in diesen letzten beiden Jahrzehnten in mir geschehen?
Zum einen beobachte ich als
Leiterin
der ARCHE in
Weiler, die ich
im Jahre 2006 gründete, wie in diesem Land die Familien mehr
und mehr
zerfallen, wie sich Paare trennen und scheiden lassen, wie sie es nicht
mehr
miteinander aushalten, unter einem Druck stehen, wie Kinder immer
haltloser
werden.
Ich beobachte, dass nicht die Liebe das Maß aller Dinge ist,
sondern der
Leistungsgedanke selbst Kinder zeugt, wie Geld über die Liebe
immer mehr
gesiegt hat.
Zum anderen beobachte ich dieses Land – und hier wird meine
Stimme
leiser - aus
den Augen einer Betroffenen,
die vor 14 Jahren ihre
Kinder verlor.
Jahrelang schämte ich mich und glaubte mit diesem Schicksal
alleine zu sein.
Ich wusste nichts von Kindesraub in Deutschland, von Eltern-Kind-
Entfremdung und dem drohenden PAS-Syndrom bei Kindern. Ich dachte, das
was mir passiert ist, ist mir passiert und hat ausschließlich
mit mir zu tun.
Weit gefehlt!
Meine Ehe zerbrach, obwohl ich fünf Jahre lang durch eine
Therapie versucht
hatte, mich meiner Familie erhalten zu können. Anstatt durch
diese
Maßnahme der angeblichen Seelenheilung näher zu
meinem Mann zu
gelangen, mehr Konflikte aus unserer Ehe herauszuhalten, passierte
gerade
das Gegenteil: Der Spalt, die Kluft zwischen mir und meinem Mann wurde
immer größer. Es passte gar nichts mehr. Die Ehe
zerbrach, zerbrach unter
unvorstellbaren Schrecken für alle Beteiligten.
Der
Akt des Bruches endete im Raub
meiner Kinder durch den Ehemann
und dessen Eltern.
Am 1. Oktober 1997 durchfuhr mich ein Schwert, das mein Leben zu
zerstören suchte. Den Schmerz, der mir durch den Kinderraub
zugefügt
wurde, konnte ich fast nicht aushalten. Es dauerte ca. 5 – 8
Jahre, bis ich
einigermaßen lebensfähig war. Die Sekunden
während der Schmerz die
Seele versuchte zu töten, wurden zu Stunden, zu Tagen, zu
Jahren. Die Zeit
verging nicht. Der Schmerz schien für die Ewigkeit zu stehen.
In dieser Zeit verbrachte ich die Nächte oft im Wald, fand
mich nachts auf
Bahnhöfen wieder, war ruhe- und rastlos und weinte mir das
Herz aus dem
Leib. Es war niemand da, dem ich meinen Schmerz hätte zumuten
können.
Ich hatte mich von allen meinen bisherigen Freunden und Bekannten
getrennt, weil ich es nicht ertragen konnte, dass mir die Menschen in
meinem
Umfeld hätten die Frage stellen können:
„ Hast
du deine Kinder gesehen?“
Fragen und Dinge, die mich an meine Kinder erinnerten, waren
für mich
lebensbedrohlich. Mein Leben hing an einem seidenen Faden. Jede Frage,
die diesen Faden bedrohte, konnte mir die Kraft zum Leben nehmen.
Der Schmerz durch das Abschneiden meiner Kinder war fast nicht
auszuhalten. Ich schrie nachts im Wald. Das war die einzige
Möglichkeit zu
überleben. Ich hatte dabei grausame Angst davor, jemand
würde mich auf
dem Boden liegend und schreiend entdecken und dann die Polizei
informieren, um mich in die Psychiatrie zu stecken. Denn das kann ja
nur
eine Verrückte sein, die nachts alleine im Wald auf dem Boden
liegt und so
schreit!
Ich rannte um mein Leben...
… und um meine Kinder zu schützen,
erzählte ich, dass sie mit ihrem Vater
gegangen wären.
Vor vier Wochen klingelte an der Tür der ARCHE eine Frau. Sie
hatte am
frühen Morgen ihre beiden Kinder in die Schule gebracht. Als
sie ihre Kinder
wieder abholen wollte, waren sie weg. Der Vater hatte sie aus der
Schule
heraus geraubt, mitgenommen und der Mutter seither den Zugang zu ihren
Kindern versperrt. Die Rechtsanwälte unternähmen
etwas, sagte die Frau,
aber noch sind die Kinder nicht in Sicht.
Die Frau fragte, ob ich ihr helfen könne, ihre Kinder
zurückzuholen. Ich
machte ihr Vorschläge, was wir gemeinsam tun könnten,
um die Kinder
zumindest sehen zu können.
Die Frau lief während der ganzen Zeit des Gespräches
ruhe- und rastlos im
Raum hin und her, die ganze Zeit. Sie erinnerte mich an mich. Sie
möchte an
Weihnachten ihre Kinder wieder haben.
Ich konnte ihr nichts Tröstendes sagen – gar nichts.
Zuhören konnte ich, ja,
zuhören und da sein, mehr nicht.
„Ich
ertrage Weihnachten nicht mehr ...
Weihnachten
ist für mich sinnlos und leer
…“
Die Frau besuchte mich weiterhin. Beim dritten Mal fragte sie:
„Hast du auch
Kinder ?“
„Ja.“, antwortete ich.
Ich verbot mir, der Frau meine Geschichte zu erzählen. Im
Schock-Zustand
des akuten Kindesraubes kann es lebensgefährlich sein,
Geschichten zu
hören, bei der eine Rückführung der Kinder
zu dem beraubten Elternteil
erfolglos war.
Also schwieg ich.
Aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, dass man keine Kraft
mehr hat,
andere negative Geschichten zuzüglich zur eigenen Folter
verarbeiten zu
können. Im schlimmsten Fall droht bei noch stärkerer
Überforderung
Selbstmord. Die akute Gefahr für das Leben der ihrer Kinder
Beraubten steht
im Raum.
Und viele machen
es, gerade in
der
Weihnachtszeit.
„Ich
ertrage Weihnachten nicht mehr ...
Weihnachten ist für mich sinnlos und leer
…“
Die
Frau schreibt:
„Habe
irgendwie
keine richtige Weihnachtsstimmug zumal meine
Kinder
ja bald Geburtstag haben!“
Bei mir ist es so, dass ich bis heute Weihnachten nicht ertrage. Jedes
Jahr
Anfang Oktober kommt die Zeit, in der ich mir die meisten Wunden
zufüge,
weil ich immer an ein Weihnachten mit meinen Kindern denke. Ich sehe
sie
vor mir, wie sie mit strahlenden Augen Plätzchenteig
ausstachen, sich den
Teig roh in den Mund stopften und dann mit ihren über und
über mit Mehl und
Teig beschmierten Jogginganzügen glücklich in der
Küche saßen. Das sagte
ich der Frau.
Die
Frau schreibt:
„Fand
das zweite Adventswochenende immer besonders
schön.
Denke jeden Tag an meine Kinder,
schließlich habe ich zwei Dezemberkinder...
deshalb ist für mich die Adventszeit besonders traurig,
da meine Kinder schon sehr sehr lange nicht zu hause waren.
Meine Kinder haben nämlich die Kerzen und
Räucherkerzen
angezündet...“
und
weiter:
„Ob
meine Kinder den Brief zum Nikolaus erhalten haben,
weiß ich
nicht.“
Die Briefe, die ich meinen Kindern schrieb, landeten als Beweise gegen
mich
vor Gericht. Das sagte ich der Frau nicht.
Dann
fragte sie mich eines Tages unvermittelt:
„Hattest du einen gescheiten Rechtsanwalt?“
„Ich hatte neun Rechtsanwälte.“ -
„Neun?“ - „In welcher Zeit?“ -
„In 13
Jahren.“, antwortete ich.
„Ja
und warum hast du deine Kinder nicht bekommen?“
„Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich hatte das
Sorgerecht. Niemand
war da, der mir geholfen hätte dieses auch ausüben zu
können. Schon gar
nicht das Jugendamt. Das eine Jugendamt hat mir meine Briefe nicht
beantwortet. Mitarbeiter eines anderen Jugendamtes verwiesen mich immer
an Rechtsanwälte.
Selbst taten sie nichts, dass ich zu meinen Kindern kommen konnte.
Die Mitarbeiterin des Jugendamtes hier in Karlsruhe sagte:
„
Warten Sie,
Ihre Kinder werden wiederkommen!“
Ich kann diesen Satz nicht mehr hören!
Jeder, der nichts tun möchte, sagte diesen Satz. Das war die
reinste
Schikane. Der Gipfel der Folter.
Ich habe meine Kinder seit dem Tag des Raubes nur wenige Male und dann
fast ausschließlich nur sehr kurz vor Gericht gesehen.
Ich warte jetzt
seit 14 Jahren auf
meine Kinder.
Alle möglichen Hilfsorganisationen, die evangelische und die
katholische
Kirche verweigerten mir effektive Hilfe. Meine Hilfsgesuche wurden in
Anklagen gegen mich umgekehrt. Ich sollte sogar vor der katholischen
Kirche
meine Aussagen, die ich im Hilfegesuch formulierte, widerrufen.
Weil ich das nicht tun konnte, denn meine Aussagen entsprachen der
Wahrheit, wurde ich verurteilt.
Und dann wurde mir bei allen zuständigen Stellen immer wieder
gesagt, dass
ich Fehler gemacht hätte, den und den und den auch noch ....
Gestern schrieb ich einen Kommentar auf der Seite des NDR's
Zerstörungswille
als Machtspiel in den Amtsstuben
...
Ich kann nur noch sagen:
Es ist unfassbar mit welcher Dreistigkeit und Verantwortungslosigkeit
und mit
welchem Zerstörungswillen die Machtspiele in den Amtsstuben
Deutschlands
bei Trennung und Scheidung betrieben werden.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Für die Spaltung unserer Familien lassen sich
Jugendamtsmitarbeiter und
Richter und Rechtsanwälte und Staatsanwälte bezahlen
- jeden Monat - für die
Spaltung von Familien bezahlen! Unglaublich!
Jeder, der heute noch gegen die Beziehungen der Kinder zu den engsten
Familienmitgliedern entscheidet, macht sich mitschuldig der
Entwurzelung und
der damit vorprogrammierten Bindungsunfähigkeit unserer Kinder
und
Kindeskinder.
Die Auswirkungen der seelischen Zerrissenheit und
Orientierungslosigkeit
werden über Generationen gehen. Staatlich produzierte Waisen
werden
jahrelang Selbstfindungsprozesse durchmachen müssen, um bei
sich selbst
anzukommen, wenn sie das überhaupt noch können.
Die Familiensysteme werden systematisch zerstört. Energetische
Systemiker
wissen, was das heißt.
Derart zerstörte Familiensysteme müssen energetisch
durch Fachleute geheilt
werden. Vielleicht gibt es irgendwann Experten, die den
Geschädigten eine
Chance geben können einen Heilungsprozess überhaupt
einleiten zu können.
Entwurzelung ist die härteste Form von seelischem und
geistigem Missbrauch.
In der Lüneburger Landeszeitung vom 21.09.2011 las ich einen
Artikel vom
Innenminister:
„Polizei
bildet Taskforce gegen Jugendgewalt
Die
Gewalt unter Jugendlichen nimmt zu. Ein Teil der jungen Leute
radikalisiert
sich. Teilweise begehen schon Zehnjährige ganz massive
Straftaten. Das kann
der Staat nicht hinnehmen, sagt Innenminister Klaus Schlie …
“
und
weiter …
„der Innenminister kündigte an, dass die Polizei
landesweit eine spezielle
Einsatzgruppe (Taskforce) gegen Jugendgewalt gründen
würde. Aber auch die
organisierten Kriminalität aus dem Rockermilieu sagte er den
Kampf an …“.
Wer jetzt noch mitdenken kann, der hat verstanden:
In Deutschland kämpfen die Machtsysteme gegen sich selbst.
Das, was sie
produzieren, nämlich verwahrloste aggressionsbereite
Jugendliche, die keine
Perspektive, keine klare Führung, keinen Halt haben, gegen die
wollen sie
dann später vorgehen.
Das System
schafft sich selbst
Arbeitsplätze
auf dem Rücken unserer Kinder.
Würden die bei Trennung und Scheidung Verantwortlichen
aufhören Waisen
zu produzieren, so müssten sie später nicht gegen
diese vorgehen.
Würden die Gelder frühzeitig in die Familien
investiert werden, so entstünden
keine Kinder, gegen die man vorgehen muss.
Ja, um nun zurückzukommen: Also, ich hätte die Fehler
gemacht, hatte ich
der Frau gesagt.
Aber:
Meine Geschichte habe ich nun mit Hilfe von Freunden auf einer DVD
zusammengestellt und ins Europaparlament geschickt.
Ich wünsche von ganzem Herzen, dass dort mein Fall untersucht
wird und
endlich herauskommt, was hier in Deutschland geschehen ist und die
Fehler
tatsächlich dort aufgedeckt werden, wo sie wirklich
stattgefunden haben –
und dann eben nicht mehr bei mir!“
Die
Frau:
„Wenn
doch erst meine Kinder wieder bei mir wären...
Habe irgendwie keine richtige Weihnachtsstimmung zumal meine
Kinder ja bald Geburtstag haben!“
„Wenn ich alleine bin, verbringe ich Weihnachten im Wald.
Daran habe ich
mich gewöhnt. Früher hatte ich Angst alleine in den
Wald zu gehen.“
Die Frau bekommt Zutrauen zu mir. Es macht ihr mehr und mehr
Spaß mit
mir irgendwelche Spiele zu spielen. Wir binden uns aneinander. Und
andere
auch. Wir verbinden uns immer mehr.
Bindung
ist eine
Möglichkeit um nicht unterzugehen, wenn in
einem
Land gefoltert wird.
„Ich
ertrage Weihnachten nicht mehr ...
Weihnachten ist für mich sinnlos und leer
…“
Irgendwann wird einmal auf der Website der Bundesregierung folgender
Hinweis zu der Ära, in der wir jetzt leben, stehen:
Unter
der Regierungszeit von Angela Merkel gab es viele Folterungen in
Deutschland.
Jeden Tag wurden 400 Kinder durch das System und per Gesetz zu Waisen
gemacht.
Trotz Verurteilung Deutschlands wegen Menschenrechtsverletzungen, die
vom
Europäischen Gerichtshof über Deutschland
verhängt wurden, schaffte es die
Bundesrepublik nicht, die drohenden Massenentwurzelungen der
Trennungsund
Scheidungskinder zu stoppen.
Vom Justizministerium und von den Jugendämtern gab es lange
Zeit trotz
Wissens um die verheerende Problematik keine Anweisungen an die Richter
und
Jugendamtsmitarbeiter, Schlichtungen
in den Familien zu vollziehen
anstatt zu
spalten.
Durch das Spalten der Kinder von ihren Eltern entstand ein
großer Menschenund
Sachschaden, der jetzt erst angegangen werden kann.
Die Entschädigungen
für die
den
Kindern
, Müttern
und Vätern
zugefügte Folter
werden uns in den nächsten Jahren noch daran hindern, eine
leistungsstarke
Gemeinschaft zu bleiben.
Deutschland
verlor damals
seinen Führungsanspruch
in der Weltelite der
Leistungen
-
gelangte aber
zu einer Lebensgemeinschaft,
die die Herzen wieder
miteinander verband.
Und
für mich persönlich gilt:
„Ich
möchte wieder Weihnachten
feiern,
Weihnachten, in dem das Licht
zwischen den Menschen steht,
Weihnachten, bei dem die Herzen
leuchten, weil sie zusammen sind,
Weihnachten feiern mit meinen
Kindern,
meinen Lieben,
die ich im Herzen
trage, weil ich zu ihnen sagen kann:
Komm
wir feiern Weihnachten,
denn ich liebe Euch
- von ganzem Herzen !“
Termin
|
Samstag,
10.12.2011 |
Beginn
/ Ende
|
von
14
Uhr bis ca. 16 Uhr
anschließend
gemütliches Beisammensein in der Gaststätte
"Akropolis", Baumeisterstrasse,
gegenüber dem Staatstheater
|
Motto
|
"Sorgerecht
für nicht miteinander verheiratete Eltern"
Während
Deutschland am internationalen Tag der
Menschenrechte auf die Missachtung von Menschenrechten in anderen
Staaten
hinweist, wird über die vielfachen Verletzungen von
Menschenrechten durch
Organe der Bundesrepublik Deutschland geschwiegen.
Bereits
mehrfach hat der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland der
Missachtung von
Menschenrechten für schuldig befunden (siehe auch hier).
Wir fordern:
- Einhaltung der
Konventionen zum Schutz der
Menschenrechte auch in Deutschland - insb.
im Familienrecht
- Einhaltung von
nationalen Gesetzen, insb. dem
Grundgesetz und dem BGB auch durch
Familienrichter und Jugendämter
- Umsetzung der
Kindschaftsrechtsreform von 1998
(z.B. wie in Cochem bereits seit Jahren praktiziert)
- Weiterentwicklung des
Kindschaftsrechts
- Gleichberechtigung von
Vätern und
Müttern
vor deutschen Familiengerichten
- Sanktionierung statt
Förderung von
Umgangsboykott
|
Ort
|
Karlsruhe
Platz der Menschenrechte (zwischen Pyramide und Schloss)
Größere
Kartenansicht
|
Anfahrtsbeschreibung
|
Autobahnausfahrt
Karlsruhe-Durlach, Richtung Stadtmitte
Über
die Durlacher
Allee zum Schlossplatz.
Unter
dem Veranstaltungsort ist
eine Parkgarage, die aus
einer Unterführung aus zugänglich ist.
zum
Ausdrucken
|
Tipps für
Anfahrt
|
-
Fahrgemeinschaften bilden
- Mitfahrzentrale
(PKW)
- Schönes Wochenendeticket
nutzen
5 Personen für zusammen ab 37 €
- Mitfahrerzentrale
der Bahn
|
Übernachtungsmöglichkeiten
|
Jugendherberge
Karlsruhe
Naturfreundehäuser
in der Umgebung von Karlsuhe
|
Ansprechpartner
|
Franzjörg
Krieg
Eisenbahnstraße
26
76571 Gaggenau
Mobil: 0157 / 81 90 03 39
E-Mail: vafk-ka@gmx.de
|
Werbemittel
|

www.vafk-baden-wuerttemberg.de
Flyer
Ankündigungsflyer
|
Presse (allgemein)
|
"Der Spiegel" Ausgabe
42/2010: Justiz, Die Superinstanz
In dieser Ausgabe vom 18.10.2010 berichtet "Der Spiegel" über
den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dabei
geht er
auch auf Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch dieses
höchste europäische Gericht ein. Lesen
Sie hier.
|
Presse (2008)
|
Es hagelt Proteste auf
dem Platz der Menschenrechte
Kundgebung zum 60.
Jahrestag der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte
Unter dem Motto
„Lasst uns nicht im Regen
stehen!" versammeln sich am
kommenden Sonntag Menschen- und Kinderrechtsgruppen aus
Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz von 14 bis 16 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte in
Karlsruhe
Stadtmitte zu einer Kundgebung mit Infostand und fachkundigen Rednern.
Hintergrund
ist die Feier zum 60. Gedenktag der Verabschiedung der Allgemeinen
Erklärung
der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen, der am 10. Dezember
begangen
wird.
Aufgerufen zu dieser
Kundgebung hat der Landesverband
Baden-Württemberg des Väteraufbruchs für
Kinder e. V. (VAfK), der mit dieser Demonstration auf
Missstände in der deutschen Familienrechtssprechung aufmerksam
machen. Missstände, wegen denen die Bundesrepublik Deutschland
vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
mindestens 9 Fällen wegen Menschenrechtsverletzungen
verurteilt worden sei.
„Die
Familienrechtstheorie und die Praxis der
Rechtssprechung klaffen in Deutschland noch immer meilenweit
auseinander. Und so manches Familienrechtsurteil unserer 3. Gewalt
steht nicht nur im Widerspruch zu unseren Grund- und
bürgerlichen Rechten, sondern auch im krassen Widerspruch zu
den Menschenrechten“, so Franzjörg Krieg,
Vorsitzender des Verbands. „Die nicht im Einklang mit den
Menschenrechten stehende, zumeist einseitig auf Mütter
fixierte Struktur von Familiengerichten und Jugendämtern,
zwingt viele Elternpaare geradezu in einen Scheidungskrieg um das
alleinige Sorgerecht.“, so Krieg weiter. „Verlierer
sind dabei die Kinder und ihre Väter. Mit dieser Kundgebung
halten wir Deutschland, das nur allzu gerne auf Verletzungen der
Menschenrechte in anderen Ländern hinweist, einen Spiegel
vor.“
Auch bei der
UNO-Menschenrechtskommission in New York
sei Deutschland wegen seiner Familienrechtspraxis als schwarzes Schaf
bekannt. Deswegen unterstützte die Weltbürgerstiftung
in New York auch die Aktion des VAfK, wie ihr Vorstandsmitglied
für Deutschland, Stephan Mögle-Stadel,
ergänzend mitteilt.
Informationen zur
Kundgebung sind im Internet zu finden
unter baden-wuerttemberg.vaeteraufbruch.de
|
Vergangene
Kundgebungen
Tag der Menschenrechte
Dezember
2010 (Link zu KA)
Dezember
2009 (Link zu KA)
Dezember
2008 (Link zu KA)
Dezember
2008 (Link zu SBH)
Dezember
2007 (Link zu KA)
Dezember
2007 (Link zu SBH)
Dezember
2006 (Link zu KA)
Dezember
2006 (Link zu SBH)
MauernDEMOntage
Dezember
2003 (Link zu SBH)