Pressemitteilungen
Elternverantwortung für Kinder hat
Vorrang!
Viel Besorgnis um die Sorge
23.09.2011
(als pdf)
Elternverantwortung für Kinder hat Vorrang!
Mit der Entwicklung neuer Grundsätze hat der
‚Väteraufbruch für Kinder’ e. V.
(VAfK) das neuste Urteil des EGMR aufgegriffen. Stärker als
bisher sollen Gesellschaft und Politik die Bindungen zwischen Kindern
und ihren Eltern als Grundlagen des sozialen Zusammenhalts der Familien
herstellen, fördern und schützen.
Frankfurt, 2011-09-23. Die Beratungen des
diesjährigen
Bundesaktiventreffens des ‚Väteraufbruch
für Kinder e.V.’ (VAfK) wurden geprägt
durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EGMR). Demnach darf leiblichen
Vätern, die nicht als rechtliche Väter anerkannt
sind, ein Umgang mit ihren Kindern nicht grundsätzlich per
Gesetz versagt werden. Vielmehr ist im Einzelfall gerichtlich zu
prüfen, ob ein Umgang unter Berücksichtigung des
Kindeswohls sinnvoll ist.
Das Plenum der VAfK-Bundesaktiven, die aus dem ganzen
Bundesgebiet
– von Hamburg, Karlsruhe, München, Dresden bis
Saarbrücken - nach Frankfurt angereist waren, verabschiedete
einstimmig einen Diskussionsentwurf mit fünf
Grundsätzen. Diese werden nun von den rund 100
VAfK-Kreisgruppen im Bundesgebiet weiterentwickelt und sollen im Rahmen
des VAfK-Familienkongresses am 5./6. November in Halle
abschließend diskutiert werden.
Grundsätze
- Die Verantwortung beider Eltern für das Kind
beginnt mit
der Zeugung. Vater und Mutter sind gleichermaßen verpflichtet
und berechtigt, für ihr Kind zu sorgen und es zu erziehen. Die
elterliche Verantwortung ist gleichwertig und unabhängig
davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.
- Die Bindung zu Vater und Mutter ist eine elementare
Voraussetzung
für die körperliche, geistige und seelische
Entwicklung ihres Kindes.
- Das Verhindern oder Unterbrechen der Bindung zwischen dem
Kind und
seinen beiden Eltern verletzt das Menschenrecht des Kindes und des
ausgegrenzten Elternteils.
- Das Bestreben eines Elternteils, den anderen Elternteil aus
der
Verantwortung herauszudrängen, ist schädlich
für die Entwicklung des Kindes und unsere Gesellschaft.
- Neue Partner getrennter Eltern sind für das Kind
bedeutsame
Bezugspersonen, können aber einen natürlichen
Elternteil für ein Kind nicht ersetzen. Nur in
außergewöhnlichen Einzelfällen kann
elterliche Verantwortung eingeschränkt oder ausgesetzt werden.
Allen Kindern beide Eltern!
Die neuen Grundsätze signalisieren einen
Paradigmenwechsel in
der VAfK-Verbandspolitik. „Die Familie muss stärker
als bisher als Gesamtsystem gesehen werden“, so
Bundesvorsitzender Rainer Sonnenberger. „Es reicht nicht aus,
nur isoliert auf das Kindeswohl abzustellen. Dieses muss vielmehr
eingebettet sein in den Familienzusammenhang, den es zu
berücksichtigen und zu schützen gilt.“
Über die unscharfe Begrifflichkeit des
‚Kindeswohls’ soll auf dem nächsten
Bundesaktiventreffen diskutiert werden, um eine verbindliche
Definition herbeizuführen.
Klaus Gerosa, (Bundesvorstand/Pressesprecher)
gerosa@vafk.de, Tel. 0170
- 7 71 29 40
Rüdiger Meyer-Spelbrink,
(Bundesgeschäftsführer)
meyer-spelbrink@vafk.de, Tel. 0162 – 83 99 123
17.03.2011
(als pdf)
Viel Besorgnis um die Sorge
Im Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg festgestellt, dass nicht eheliche
Väter in Deutschland diskriminiert werden. Das war keine neue
Erkenntnis. Wir hatten schon seit Gründung des
„Väteraufbruch für Kinder“ im
Jahr 1989 immer wieder darauf hingewiesen und hatten diese
Einschätzung durch eine Unzahl von Fallschilderungen bewiesen.
Aber niemand wollte das hören. Das gesellschaftspolitische
System BRD entlarvte, dass zumindest in Sachen Familienrecht seine
Selbstreinigungskräfte nicht funktionieren.
Das Bundesverfassungsgericht, das sich am 29.01.2003 als nicht
unabhängig von veralteten Rollenklischees und Vorurteilen
gegen Väter erwies, meinte damals, dass es immer noch
verfassungsgemäß sei, wenn nicht eheliche Kinder nur
einen sorgeberechtigten Elternteil – eben nur die Mutter
– hätten. Im Juli 2010 musste eben dieses
höchste Gericht seine damalige Einschätzung als
Fehlbewertung zurück ziehen. Und es tat dies so
gründlich, dass es die Gerichte anwies, diese müssten
jetzt nicht auf eine gesetzliche Regelung warten, sondern
könnten ab sofort Anträge von nicht ehelichen
Vätern auf die Erteilung der Gemeinsamen Sorge entgegen nehmen
und urteilen.
Und jede einzelne Richterin, jeder einzelne Familienrichter hatte damit
ein Problem, was dazu führte, dass die meisten einen Beschluss
hinaus zögerten und die Eltern in eine langwierige Beratung
schickten oder ein Gutachten in Auftrag gaben und damit auf Zeit
spielten, bis die Politik endlich eine Lösung gefunden haben
würde.
Was uns inzwischen politisch vorgespielt wird, ist ein typisch
bundesdeutsches Spektakel. Gegen die klare internationale
Einschätzung, dass Deutschland in Sachen Familienrecht zu den
Schlusslichtern in Europa zählt, wehren sich alle Vertreter
von Mütterverbänden und alle Verfechterinnen von
reinen Fraueninteressen. Es geht schließlich um die
Verteidigung von Einflusspfründen, Erhalt von
regelmäßigen Zuweisungen aus Steuertöpfen
und um die Möglichkeit für Mütter, ohne jede
Kontrolle und Furcht um negative Konsequenzen die
Möglichkeiten unseres Rechtssystems weiter
überstrapazieren und bis zur Unkenntlichkeit für
egoistische Interessen benutzen zu dürfen.
Nachdem Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon im
Spätsommer des letzten Jahres einen Vorschlag machte, der nahe
an das heran kam, was der Europäische Gerichtshof wollte und
eine politische Lösung für Ende 2010
ankündigte, tobte ein heftiger Interessenstreit unter der
Decke dessen, was uns über die Medien erreicht. In
größeren Abständen meldeten sich
verschiedene Parteien mit ihren Lösungen, die sich nur darin
unterscheiden, wie wenig sich letztlich ändern solle.
Zuletzt konnte man am 28.01.2011 Ute Granold von der CDU mit ihrem
Reformvorschlag extra light als Lösung der CDU in der
Direktübertragung aus dem Bundestag (siehe Links)
hören.
Politisch bewusste Männer und Frauen sollten alle
Kandidatinnen und Kandidaten für die kommende Landtagswahl zu
ihrer Haltung in dieser Frage hören und entsprechend bewerten.
Links:
http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/plenarprotokolle/17088.txt
http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_v_f_514_de/bttv/od_player.html?singleton=true&content=971928
Ansprechpartner für weitere Informationen und
Erläuterungen:
Franzjörg Krieg
Tel.: 01578 1900 339
krieg@vafk-karlsruhe.de
www.vafk-karlsruhe.de