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Elternverantwortung für Kinder hat Vorrang!
Viel Besorgnis um die Sorge

23.09.2011

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Elternverantwortung für Kinder hat Vorrang!

Mit der Entwicklung neuer Grundsätze hat der ‚Väteraufbruch für Kinder’ e. V. (VAfK) das neuste Urteil des EGMR aufgegriffen. Stärker als bisher sollen Gesellschaft und Politik die Bindungen zwischen Kindern und ihren Eltern als Grundlagen des sozialen Zusammenhalts der Familien herstellen, fördern und schützen.

Frankfurt, 2011-09-23. Die Beratungen des diesjährigen Bundesaktiventreffens des ‚Väteraufbruch für Kinder e.V.’ (VAfK) wurden geprägt durch ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Demnach darf leiblichen Vätern, die nicht als rechtliche Väter anerkannt sind, ein Umgang mit ihren Kindern nicht grundsätzlich per Gesetz versagt werden. Vielmehr ist im Einzelfall gerichtlich zu prüfen, ob ein Umgang unter Berücksichtigung des Kindeswohls sinnvoll ist.

Das Plenum der VAfK-Bundesaktiven, die aus dem ganzen Bundesgebiet – von Hamburg, Karlsruhe, München, Dresden bis Saarbrücken - nach Frankfurt angereist waren, verabschiedete einstimmig einen Diskussionsentwurf mit fünf Grundsätzen. Diese werden nun von den rund 100 VAfK-Kreisgruppen im Bundesgebiet weiterentwickelt und sollen im Rahmen des VAfK-Familienkongresses am 5./6. November in Halle abschließend diskutiert werden.

Grundsätze

  1. Die Verantwortung beider Eltern für das Kind beginnt mit der Zeugung. Vater und Mutter sind gleichermaßen verpflichtet und berechtigt, für ihr Kind zu sorgen und es zu erziehen. Die elterliche Verantwortung ist gleichwertig und unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht.
  2. Die Bindung zu Vater und Mutter ist eine elementare Voraussetzung für die körperliche, geistige und seelische Entwicklung ihres Kindes.
  3. Das Verhindern oder Unterbrechen der Bindung zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern verletzt das Menschenrecht des Kindes und des ausgegrenzten Elternteils.
  4. Das Bestreben eines Elternteils, den anderen Elternteil aus der Verantwortung herauszudrängen, ist schädlich für die Entwicklung des Kindes und unsere Gesellschaft.
  5. Neue Partner getrennter Eltern sind für das Kind bedeutsame Bezugspersonen, können aber einen natürlichen Elternteil für ein Kind nicht ersetzen. Nur in außergewöhnlichen Einzelfällen kann elterliche Verantwortung eingeschränkt oder ausgesetzt werden.

Allen Kindern beide Eltern!

Die neuen Grundsätze signalisieren einen Paradigmenwechsel in der VAfK-Verbandspolitik. „Die Familie muss stärker als bisher als Gesamtsystem gesehen werden“, so Bundesvorsitzender Rainer Sonnenberger. „Es reicht nicht aus, nur isoliert auf das Kindeswohl abzustellen. Dieses muss vielmehr eingebettet sein in den Familienzusammenhang, den es zu berücksichtigen und zu schützen gilt.“ Über die unscharfe Begrifflichkeit des ‚Kindeswohls’ soll auf dem nächsten Bundesaktiventreffen diskutiert werden, um eine verbindliche Definition herbeizuführen.

Klaus Gerosa, (Bundesvorstand/Pressesprecher)
gerosa@vafk.de, Tel. 0170 - 7 71 29 40

Rüdiger Meyer-Spelbrink, (Bundesgeschäftsführer)
meyer-spelbrink@vafk.de, Tel. 0162 – 83 99 123


17.03.2011

(als pdf)

Viel Besorgnis um die Sorge

Im Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg festgestellt, dass nicht eheliche Väter in Deutschland diskriminiert werden. Das war keine neue Erkenntnis. Wir hatten schon seit Gründung des „Väteraufbruch für Kinder“ im Jahr 1989 immer wieder darauf hingewiesen und hatten diese Einschätzung durch eine Unzahl von Fallschilderungen bewiesen. Aber niemand wollte das hören. Das gesellschaftspolitische System BRD entlarvte, dass zumindest in Sachen Familienrecht seine Selbstreinigungskräfte nicht funktionieren.

Das Bundesverfassungsgericht, das sich am 29.01.2003 als nicht unabhängig von veralteten Rollenklischees und Vorurteilen gegen Väter erwies, meinte damals, dass es immer noch verfassungsgemäß sei, wenn nicht eheliche Kinder nur einen sorgeberechtigten Elternteil – eben nur die Mutter – hätten. Im Juli 2010 musste eben dieses höchste Gericht seine damalige Einschätzung als Fehlbewertung zurück ziehen. Und es tat dies so gründlich, dass es die Gerichte anwies, diese müssten jetzt nicht auf eine gesetzliche Regelung warten, sondern könnten ab sofort Anträge von nicht ehelichen Vätern auf die Erteilung der Gemeinsamen Sorge entgegen nehmen und urteilen.

Und jede einzelne Richterin, jeder einzelne Familienrichter hatte damit ein Problem, was dazu führte, dass die meisten einen Beschluss hinaus zögerten und die Eltern in eine langwierige Beratung schickten oder ein Gutachten in Auftrag gaben und damit auf Zeit spielten, bis die Politik endlich eine Lösung gefunden haben würde.

Was uns inzwischen politisch vorgespielt wird, ist ein typisch bundesdeutsches Spektakel. Gegen die klare internationale Einschätzung, dass Deutschland in Sachen Familienrecht zu den Schlusslichtern in Europa zählt, wehren sich alle Vertreter von Mütterverbänden und alle Verfechterinnen von reinen Fraueninteressen. Es geht schließlich um die Verteidigung von Einflusspfründen, Erhalt von regelmäßigen Zuweisungen aus Steuertöpfen und um die Möglichkeit für Mütter, ohne jede Kontrolle und Furcht um negative Konsequenzen die Möglichkeiten unseres Rechtssystems weiter überstrapazieren und bis zur Unkenntlichkeit für egoistische Interessen benutzen zu dürfen.

Nachdem Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger schon im Spätsommer des letzten Jahres einen Vorschlag machte, der nahe an das heran kam, was der Europäische Gerichtshof wollte und eine politische Lösung für Ende 2010 ankündigte, tobte ein heftiger Interessenstreit unter der Decke dessen, was uns über die Medien erreicht. In größeren Abständen meldeten sich verschiedene Parteien mit ihren Lösungen, die sich nur darin unterscheiden, wie wenig sich letztlich ändern solle. Zuletzt konnte man am 28.01.2011 Ute Granold von der CDU mit ihrem Reformvorschlag extra light als Lösung der CDU in der Direktübertragung aus dem Bundestag (siehe Links) hören.

Politisch bewusste Männer und Frauen sollten alle Kandidatinnen und Kandidaten für die kommende Landtagswahl zu ihrer Haltung in dieser Frage hören und entsprechend bewerten.

Links:
http://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle/plenarprotokolle/17088.txt
http://webtv.bundestag.de/iptv/player/macros/_v_f_514_de/bttv/od_player.html?singleton=true&content=971928


Ansprechpartner für weitere Informationen und Erläuterungen:
Franzjörg Krieg
Tel.: 01578 1900 339
krieg@vafk-karlsruhe.de
www.vafk-karlsruhe.de