Kundgebungen

Zu vergangenen Kundgebungen (Tag der Menschenrechte 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 und MauernDEMOntage 2003)

Kundgebung zum Tag der Menschenrechte 2012

Bilder der Redner

Franzjörg Krieg
VAfK-Karlsruhe und
Vorsitzender des Landesverbands
Eröffnungsrede   Abschlussrede
 
Jürgen Griese (Bild aus 2010)
VAfK-Schwarzwald-Baar-Kreis
Rede
 
Dr. Peter Walcher
VAfK-Stuttgart
Rede
 
Dr. Peter Walcher
VAfK-Stuttgart
 

Bilder am Rande

Der "balue Weihnachtsmann"
Günter Mühlbauer auf seinem Protest-(Fuß-) marsch von Regensburg zum Europarat in Straßburg
macht Halt in Karlsruhe
 

 

Grußworte von Günter Mühlbauer
 

 

Rede Franzjörg Krieg

Eröffnungsrede

Sehr geehrte Anwesende,
liebe Mitglieder, Interessenten und Freunde,

wie schon seit 6 Jahren begrüße ich Sie alle hier herzlich
Und wie schon im letzten Jahr sehe ich die Baustelle auf dem „Platz der Grundrechte“ als Symbol für den Dauerbaustellenstatus, den die Umsetzung der Grund- und Menschenrechte in der deutschen Familienrechtspraxis auszeichnet.

Um was geht es uns hier und heute?

Die Bundesrepublik Deutschland, die sich international mit einem Renomee als aufgeklärtes, demokratisches, modernes Rechtssystem aufspielt, hat unter der glänzenden Oberfläche einen fetten Wurm im eigenen Gedärm zentraler Elemente nationaler Gesellschaftspolitik.

Wenn deutsche Politikerinnen und Politiker meinen, sich im Ausland als aufgeklärte Verfechter der Menschenrechte aufspielen zu können, müssen wir ihnen vorhalten, doch auch bitte an den Dreck vor der eigenen Tür und im eigenen Heim zu denken.

Im Rahmen einer Diskussion hat Bernhard Lassahn, dessen Name mit der Käptn-Blaubär-Produktion verknüpft ist, folgendes Bild gezeichnet:
Wir sind alle nicht perfekt und haben unsere jeweils eigenen Stärken und Schwächen.
Wenn wir nun davon ausgehen, dass die beiden Geschlechter im Gleichnis vom Lahmen und Blinden symbolisiert werden könnten, kommen sie gemeinsam weiter, wenn der Blinde, der die besondere Gabe des Gehens hat, den Lahmen, der die besondere Gabe des Sehens hat, auf die Schulter nimmt. Einer geht und der Andere sagt, wo es lang geht.
So kommen sie beide weiter.
Was macht aber nun Gleichstellungspolitik?
Sie erkennt, dass die Differenz der jeweiligen sonderstellenden Begabungen zu krass ist und kommt auf die geniale Idee, dem Blinden ein Bein zu amputieren und dem Lahmen ein Auge auszustechen.
Zugegeben – die direkte Umsetzung des Vergleiches hinkt.

Der Blickwinkel erhellt aber die Bereiche, in denen Gleichstellungspolitik, in der Männer nicht mehr Mann und Frauen nicht mehr Frau sein dürfen, den objektiv bestehenden und zu unser aller Gewinn vorhandenen Unterschieden nicht gerecht wird und auch nie gerecht werden kann.

Was war das wieder für eine Posse am vorletzten Mittwoch, den 28.11., im Bundestag? Vor dem Rechtsausschuss wurden Sachverständige zur seit Jahrzehnten überfälligen Lösung des Zugangs nicht ehelicher Väter zum Sorgerecht gehört.

Zur Verdeutlichung rufe ich Elemente der Chronologie dieses Dramas in Erinnerung:
Seither ist es Aufgabe deutscher Politikerinnen und Politiker, eine Menschenrechtswidrigkeit im deutschen Familienrecht vom Tisch zu bekommen. Und wir alle müssen feststellen, dass sie – nicht die Chinesen oder Afrikaner, sondern deutsche weibliche und männliche Politprofis - eben damit ihre Probleme haben und komplett überfordert sind.

Auch jetzt – fast 10 Jahre nach dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes, zu prüfen, ob deutsche Mütter tatsächlich so gut sind, wie es deutsche Politikerinnen weismachen wollen, und über zwei Jahre nach dem durch internationalen Druck erfolgten Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes, eine gesetzliche Regelung für den Zugang nicht ehelicher Väter zum Sorgerecht zu schaffen, auch jetzt noch eiern deutsche Politikerinnen und Politiker immer noch unschlüssig mit Lösungsvorschlägen herum, die uns in kurzer Zeit wieder nach Straßburg bringen werden und die Menschenrechtswidrigkeit nicht beseitigen, sondern nur bemüht vertuschen.

Im jahrzehntelangen Bemühen um Vertagung und Vertuschung gab es also am 28.11.2012 im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zum Problem der speziell deutschen Rechtsfindung in der Angelegenheit Sorgerecht für nicht eheliche Väter. Auf der Liste der Sachverständigen war nicht ein einziger Vertreter einer deutschen Väterorganisation. Gemessen an der flächendeckenden Struktur und der Anzahl der Mitglieder gibt es dazu nur eine Organisation: den „Väteraufbruch für Kinder“.

Wir sind auch durchaus bekannt und eingeführt. Die Ministerien und Ämter kennen uns und kooperieren auch gelegentlich mit uns. Zu einigen haben wir recht gute Beziehungen. Und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht konnten wir in öffentlichen Verfahren schon unsere Vorstellungen live vortragen.

Wir haben uns auch bemüht, in die Anhörung vom 28.11. rein zu kommen. Die Clique, die den Zugang regelt, hatte sich aber abgesprochen, dies nicht zuzulassen.

Der „Verband alleinerziehender Mütter und einiger Alibi-Väter“, der in extremistischer Diktion das Alleinige Sorgerecht für Alleinerziehende propagiert und der die sogenannte „Einelternfamilie“ als Erfolgsmodell anpreist, war aber vertreten und gab seinen Senf zur Ausgrenzungs-Wurst für nicht eheliche Väter.

Man muss sich vorstellen:
Es gibt eine Anhörung im Bundestag zur Frage der Beschneidung und sowohl Juden als auch die Vertreter der islamischen Verbände würden ignoriert werden und nur Christen würden über das Problem der Beschneidungspraxis in Deutschland diskutieren, um aus dem Ergebnis der Diskussion eine Gesetzesvorlage zu basteln, die für Juden und Muslime in Deutschland bindend sein soll.
Es gäbe berechtigterweise einen internationalen Skandal.

Mit deutschen Vätern meint die Politik aber immer wieder, solche Possen unerkannt treiben zu können.

Wir werden dafür sorgen, dass diese Art von deutscher politischer Kultur hier bei uns und international publik wird.

Wir werden dafür sorgen, dass diese Art von systematischer Ausgrenzung von Vätern Teil der prägenden Geschichte dieser politischen Ära unseres Landes wird.

Wir werden dafür sorgen, dass die derzeit maßgeblichen Entscheider, weiblich wie männlich, namentlich in der Geschichte dieses unseres Landes für ihr Handeln gerade stehen müssen.

Wie jedes Jahr wurde am Sonntag, den 25.11., mit mehr oder weniger Spektakel in vielen Städten der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen begangen.
Gut – auch ich bin gegen jede Form von Gewalt.
Das heißt, ich bin nicht allein gegen Gewalt an Frauen, ich bin auch gegen Gewalt an Kindern, gegen Gewalt an Senioren und gegen Gewalt auch an Männern.
Dies muss man so deutlich formulieren, weil systemimmanent unter Gewalt immer und ausschließlich Gewalt an Frauen gemeint ist.
Der Arbeitskreis GEWALT in Karlsruhe setzt sich nicht mit Gewalt in all ihren Ausprägungsformen auseinander, sondern allein mit Gewalt von Männern an Frauen. Alle anderen Gewaltformen werden bemüht ignoriert.

Das funktioniert wie bei „Wildwasser“.
Jede erwachsene Person, die bei Wildwasser eine sexuelle Entgleisung einer Frau an einem minderjährigen Jungen vorbringen möchte, wird darauf verwiesen, dass sie dafür nicht zuständig seien.
Jedem Vater, der bei Wildwasser die sexuell motivierte Übergriffigkeit einer Mutter an ihrem Kind ansprechen möchte, wird darauf verwiesen, dass sie dies nicht interessiert.
Und jede Mutter, die im Rahmen eines Streites um die Betreuungshoheit für das Kind oder um das Sorgerecht aus taktischen Gründen mutmaßt, dass der Vater des Kindes die Tochter im Kleinkindalter übergriffig angesehen haben könnte, führt bei Wildwasser zur willkommenden Aufnahme und zu einem Strich auf der Täterliste.

Genau so wird das Thema GEWALT auch in Karlsruhe gehandhabt.

Wer glaubt, dass wir hier in Karlsruhe inzwischen einen Quantensprung in der evolutionären Entwicklung zum modernen Gesellschaftssystem gemacht hätten, weil wir inzwischen und nach vielen Jahren eindringlicher Ermahnung von allen Seiten endlich eine Gleichstellungsbeauftragte installiert hätten, muss in seiner Euphorie gebremst werden.

Wir haben eine Gleichstellungsbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte ist, weil sie vorher Frauenbeauftragte war. Und sie macht seither nichts weiter als das, was sie kann: Frauen fördern, für Frauen jammern, Geldausgaben der Gemeinschaft für die alleinigen Interessen von Frauen generieren. Und das auf Kosten von uns allen.

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen hat unsere sogenannte Gleichstellungsbeauftragte – wie in den BNN zu lesen war – eine Veranstaltung initiiert.

Ich zitiere aus den BNN vom 06.11.2012:


Ich finde es interessant, wenn Männer über die den Männern zugewiesene „Abwehr des Weiblichen“ forschen und referieren.
Ich finde es auch noch angemessen, wenn – mehrheitlich aus von Männern erarbeiteten Steuergeldern – darüber öffentlich Meinung gemacht wird.

Schauen wir aber etwas hinter die Kulissen:
Hier in Karlsruhe wurde der Film „Der Entsorgte Vater“ gedreht, der eigentlich aus dem PR-Topf der Stadt Karlsruhe hätte mitfinanziert werden müssen, weil ein Leitmotiv des Filmes die Karlsruher Straßenbahn darstellt, die immer wieder werbewirksam durchs Bild fährt.
Alle mitwirkenden männlichen Protagonisten haben dem Regisseur die Erlaubnis gegeben, alle involvierten Mütter anzusprechen und haben ihn dafür mit den entsprechenden Kontaktdaten versorgt.
Alle involvierten Mütter haben abgelehnt mitzuwirken, weil die ehemaligen Partner auch zu Wort kommen würden. Sie wären nur bereit mitzuwirken, wenn sie allein Rederecht hätten. Die einzige im Film zu Wort kommende Mutter – eine Geigerin aus Karlsruhe – präsentierte ihr Sendungsbewusstsein vor dem Hintergrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Regisseur, dass dieser keinen Kontakt zum Vater ihres Kindes aufnehmen darf.

Wer ist also kooperationsbereit und integrativ und wer grenzt aus?

Wir alle wissen, dass der Feminismus auf der Ausgrenzung alles Männlichen gründet. Ich verstehe mich als Träger von Weiterentwicklung der Gesellschaft auf der Grundlage eines fruchtbaren Miteinanders von Männern und Frauen.

Und dann kommt eine Gleichstellungsbeauftragte und will uns allen auf Steuerkosten weismachen, dass es allein die Männer wären, die Frauen ausgrenzen oder abwehren.

Ich könnte mir als Gleichstellungsaufgaben für Frau ... für die nächsten Jahre Folgendes vorstellen:
Der Aufgabenkatalog wäre beliebig erweiterbar.
Ich fordere hiermit alle Karlsruher Männer auf, das Faktum, dass wir endlich eine Gleichstellungsbeauftragte haben, zu nutzen, um diese schriftlich dazu aufzufordern, in den Bereichen einzuschreiten, wo auch Männer gefördert werden müssen.
Ich muss allerdings anraten, eine Kopie davon jeweils an mich zu senden, damit die Anfragen nicht unprotokolliert im Gleichstellungs-Papierkorb des Rathauses da vorne am Marktplatz verschwinden.

Ich fürchte allerdings, dass Frau ... damit zufrieden sein wird, wenn sie das große, umfassende Gleichstellungsprogramm endlich verwirklichen kann, von dem sie stolz bei einem Treffen der baden-württembergischen Gleichstellungsbeauftragten berichtete und sich damit gekonnt blamierte:
Sie wollte mehr männliche Besucher in die Karlsruher Kunsthalle locken.

Wir haben ja seit einer knappen Woche einen Regierungswechsel hier in Karlsruhe. Eine weitere größere Stadt ging an die SPD.

Ich denke aber nicht, dass es in erster Linie eine politische Entscheidung der Karlsruher Bürger war. Ich schätze den Anteil der Wirkungen der Persönlichkeit in diesem Fall relativ hoch ein.

Der Knackpunkt wird sein, in wie weit Herr Dr. ... innerhalb der SPD gegen die rot-grünen Frauenförderdominanzen gerade hier in Karlsruhe seine eigene Autonomie erhalten kann.
Ich werde eine neue Anstrengung unternehmen, mit der Stadt den Dialog aufzunehmen, und wir werden sehen, wie viel realpolitischer Pragmatismus bewirken kann.

In einem Jahr werde ich an dieser Stelle wieder berichten, was dabei erreicht werden konnte.

Morgen ist der 9. Dezember.
Nach den aktuellen statistischen Daten zur geschlechtsdivergenten Lebenserwartung ist morgen der EQUAL AGE DAY. Nein, nicht der Equal-Pay-Day – der EQUAL AGE DAY.
Ich propagiere ihn seit zwei Jahren.

Wenn die statistische Lebenserwartung einer durchschnittlichen deutschen Frau auf die Länge eines Jahre proportionalisiert wird, stirbt der statistisch durchschnittliche Mann morgen.
Den Rest des Jahres leben die meisten Frauen dann vom von uns erarbeiteten Vermögen. Gönnen wir ihnen das?

Ich meine, dass wir den 3. November jeden Jahres in Zukunft auch hier in Karlsruhe ernster nehmen sollten. Der Internationale Tag des Mannes sollte mit Blick auf den Equal Age Day dafür sorgen, dass die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass wir Männer den Lohn unserer Arbeit auch so lange genießen können wie die Frauen.

Dafür fordern wir, dass wir am Equal Pay Day dafür eintreten, dass Equal Pay dann erreicht ist, wenn 50% der Unterhalt zahlenden Elternteile Mütter sind.
In einer geschlechtergerechten Gesellschaft kann Equal Pay wohl kaum etwas anderes bedeuten.

Und wir fordern natürlich, dass Frauen so weit in die abhängige Lohnarbeit integriert werden, dass sie auch in der Lage sind, die potenteren Unterhaltszahlerinnen zu sein. Wir Väter übernehmen die Kinder derweil gerne.

Und weil die Mütter dann das Bruttosozialprodukt mit Überstunden anheizen und erst spät abends geschafft nach Hause kommen, sind wir Väter mit Hausarbeit und Kinderbetreuung dermaßen doppelt belastet und überfordert, dass wir nur noch nörgelnd das von den Müttern verdiente Geld ausgeben und nach wenigen Jahren mit den Kindern die Frau verlassen, weil diese eh nie zuhause war, sich eh nie für die Kinder interessierte und uns sowieso nie verstanden hat.

Aber dafür darf sie dann den Rest des Lebens arbeiten, um für uns und die Kinder die verdiente Kohle abzuliefern.

Diese Vorstellung muss sich verbreiten.

Allein diese Vorstellung ist wohl in der Lage, das, was hierzulande abläuft, bewusst zu machen und zu verändern.

Und diese Vorstellung rückt näher.
Jetzt schon sind Mädchen die Gewinnerinnen des deutschen Schulsystems, dominieren die Unis und reihen sich ein in den Wettkampf um die Karrieren – und werden damit zu den potenteren Unterhaltszahlerinnen.

Ich denke, wir gönnen ihnen das.

Rede Jürgen Griese

Rechtsbruch in Deutschland

1841 entstand ein Lied, das die Sehnsucht der Deutschen nach einem geeinten Vaterland, nach Recht und nach Freiheit zum Ausdruck brachte und dessen 3. Strophe unsere heutige Nationalhymne darstellt. Zur damaligen Zeit bestand Deutschland noch aus einem Flickenteppich von 39 Einzelstaaten, in denen die Menschen mehr oder weniger frei lebten und dem Recht oder der Willkür des jeweiligen Staates unterlagen.

Was ist seither aus dieser Sehnsucht nach Einigkeit und Recht und Freiheit geworden? Heute leben wir längst in einem geeinten Deutschland. Und frei sind wir auch. Den Wunsch nach Einigkeit und Freiheit können wir also als erfüllt betrachten. Wie aber steht es mit dem Recht? Zunächst einmal haben wir seit Jahrzehnten auch ein einheitliches kodifiziertes Recht. Jedoch steckte in der Sehnsucht unserer Vorväter noch mehr dahinter, als nur ein geschriebenes Recht. Es war und ist der Wunsch nach einem für alle Menschen, gleich welchen Geschlechts, welcher Abstammung, welcher Rasse, welcher Sprache, welcher Heimat und Herkunft, welchen Glaubens oder welchen politischen Anschauungen gültigen Rechts, dessen Umsetzung frei von jeglicher Willkür ist.

Uralte Weisheiten wie „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“ oder „Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder raus kommst“ sollten endlich ihre Gültigkeit verloren haben.

Und, ist dieses innige Verlangen nach ein bisschen Gerechtigkeit heute erfüllt? Sicherlich, dies ist eine Frage, über die fast jeder, der noch nie mit einem Gericht zu tun hatte, die Stirn runzeln würde und sie zweifellos mit einem Ja beantworten würde. Selbst eine Vielzahl derer, die sich schon einmal ihr Recht erstreiten mussten, werden diese Frage bejahen und auf Artikel 3 unseres Grundgesetzes, das ja der Gleichheit vor dem Gesetz einen sehr hohen Stellenwert zuschreibt, verweisen.

Auch ich gehörte noch bis vor 12 Jahren zu der großen Gruppe, die ein grundsolides Vertrauen in deutsche Gerichte hatte. Hatte! Denn zumindest in Bezug auf die Familienrechtssprechung wurde dieses Grundvertrauen erheblich erschüttert, wenn nicht sogar gänzlich zerstört.

Alles begann wenige Jahre vorher, als meine damalige Frau und ich uns trennten. Im gegenseitigen Einvernehmen sollten unsere Kinder, wie schon während der Ehe, weiterhin durch mich betreut werden. Jedes 2. Wochenende sowie einen Tag innerhalb der Woche lebten sie bei ihrer Mutter. Ein typischer Rollentausch also. Überhaupt: wann und in wessen Haushalt sich unsere Kinder aufhalten sollten, darüber konnten wir uns immer wieder einigen.

Zweieinhalb Jahre währte dieser Zustand und unsere Kinder entwickelten sich trotz Trennung relativ normal, denn ihnen blieb das Schicksal, das viele tausend andere Trennungskinder erleiden müssen, nämlich dass sie einen Elternteil auf Wunsch des anderen verlieren, erspart.

Nach diesen zweieinhalb Jahren der Trennung reichte meine Frau, wiederum nahezu im gegenseitigen Einvernehmen, die Scheidung ein. Jedoch mit einem Antrag auf das alleinige Sorgerecht für sich, was allerdings nicht mehr meine Zustimmung fand.

Ich machte mir nur wenig Sorgen, dass dieser Antrag Aussichten auf Erfolg haben würde. Denn die vielen Jahre während der Ehe und der Trennungszeit, in der unsere Kinder fast ausschließlich durch mich betreut wurden, das Wissen, dass sich unsere Kinder im Zweifelsfall für einen Verbleib bei mir aussprechen würden (was sie übrigens auch getan haben), die damals noch junge Reform des Sorgerechts von 1998, die unter anderem festlegte, dass das Sorgerecht grundsätzlich beiden Elternteilen zustehe und nur auf begründetem Antrag eines Elternteils dem anderen entzogen werden könne, sowie mein damals noch vorhandenes Grundvertrauen in die Gerichtsbarkeit, legten für mich den Schluss nahe, dass unsere Kinder weiterhin bei mir leben dürften und es außerdem beim gemeinsamen Sorgerecht bleibe.

Erste Zweifel kamen mir, als mir eine gute Bekannte, deren damaliger Freund schon ein Scheidungsverfahren hinter sich hatte, sagte: „Jürgen, wenn du von einem deutschen Gericht geschieden wirst, musst du als Mann froh sein, wenn du deine Kinder noch sehen darfst“.

Sie sollte Recht behalten!

Unser erster Gerichtstermin begann nicht mit einer Begrüßung, sondern gleich mit einer Erpressung durch den Richter, also einem Vertreter des Rechts(!): Entweder ich stimme der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an die Mutter, und damit einen Wechsel der Kinder in ihren Haushalt zu und es bleibt bei dem gemeinsamen Sorgerecht, oder es kommt zum Streit und der Richter überträgt der Mutter das alleinige Sorgerecht. Wer unsere Kinder bis dahin versorgte und bei wem sie im Zweifelsfalle leben wollten, war für den Richter offenbar vollkommen irrelevant.

Natürlich war ich fassungslos.

Besonders erschüttert hatte mich, dass selbst mein damaliger Anwalt keine Anstalten machte, gegen diese offen ausgesprochene Erpressung vorzugehen. Scheinbar war dieser offensichtliche Rechtsbruch nicht die Ausnahme, sondern kam, zumindest bei diesem Richter, häufiger vor.

Es folgten noch weitere Ungeheuerlichkeiten seitens des Richters, die meines Erachtens auch objektiv betrachtet weit ab vom kodifizierten Recht lagen, und die ich nie für möglich gehalten hätte.

Aber nicht nur mit dem Richter machte ich negative Erfahrungen, die meinem Rechtsverständnis in besonders krasser Weise widersprachen. Fast alle Scheidungsbegleiter, mit denen meine Frau und ich zu tun hatten, verhielten sich, verharmlosend ausgedrückt, nicht rechtskonform. Um nur ein Beispiel zu nennen: im Rahmen unseres Scheidungsverfahrens sollte ein Gutachten erstellt werden. Den Auftrag zur Erstellung des Gutachtens vergab der Richter an einen, wie ich erst später erfahren sollte, für seine Gefälligkeitsguten bekannten Sachverständigen. Von vornherein trat dieser mir als Vater gegenüber nicht nur distanziert, sondern vollkommen ablehnend auf. Entsprechend fiel auch sein Gutachten aus. Neben vielen Widersprüchen und meines Erachtens auch fachlichen Fehlern enthielt es, obwohl vom Richter nicht gefordert, eine Diagnose über mich, in der er mir eine erhöhte Depressivität und gar Suizidalität unterstellte. Insbesondere Letztere versuchte er gar nicht erst zu begründen, sondern stützte sie nur auf eine einzige Aussage meiner Frau, zu der ich überhaupt nicht gehört wurde. Eine wissenschaftliche Arbeit sieht anders aus! Das Gutachten schloss mit der Empfehlung, dass das alleinige Sorgerecht auf die Mutter zu übertragen sei und unsere Kinder ihren Vater 14-tägig besuchen sollten, damit er sich nicht umbringe!

Ich glaube nicht, dass unsere Urväter ein solches Recht meinten, als sie das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit sangen.

Es kam, wie es meine Bekannte vorausgesagt hatte: widerrechtlich wurde mir jegliches Recht an unseren Kindern entzogen.

Und ich war froh, dass meine Frau nicht den Kontakt zwischen unseren Söhnen und mir unterband, und ich meine Kinder noch sehen durfte. Aber nicht nur das; meine Frau erhob keinerlei Einwände, dass ich weiterhin mit unseren Kindern lerne, dass ich weiterhin als Elternvertreter für sie in Kindergarten und Schule aktiv bin, dass ich weiterhin mit ihnen zum Arzt gehe und vieles mehr. Kurzum: rechtlich war ich zwar nur ein Zahlvater. Faktisch habe ich das alleinige Sorgerecht, bzw. die Sorgepflicht(!) ausgeübt. Aber nur, weil es meiner Frau entgegenkam.

Inzwischen sind mehr als 12 Jahre ins Land gezogen und meine Exfrau und ich, wir können seit Längerem auch wieder vernünftig miteinander reden und verbringen sogar Familienfeste gemeinsam. Zumindest diese Wunde hat die Zeit tatsächlich geheilt.

Eine andere Wunde konnten selbst diese 12 Jahre nicht heilen: mein in seinen Grundfesten erschüttertes Vertrauen in den Rechtsstaat. Fast täglich werde ich von Erinnerungen an den Richter und einiger weiterer Scheidungsbegleiter, insbesondere dem Gutachter, geplagt, die mir damals sprichwörtlich den Boden unter meinen Füßen, unter meinem damaligen Weltbild, weggezogen hatten. So ähnlich stelle ich mir das traumatische Erlebnis eines kleinen Kindes vor, wenn sein Grundvertrauen in die Fürsorge durch Vater und Mutter plötzlich durch einen Gerichtsbeschluss, der es von einem Elternteil amputiert, zertreten wird.

Wie viele andere auch, habe ich persönlich schon einige Schicksalsschläge erlebt: von einer zeitweisen Arbeitslosigkeit bis hin zu einer Krebserkrankung mit einer, bei Nichtbehandlung, durchschnittlichen Restlebenserwartung von nur 2 Jahren. Aber selbst letzteren Schicksalsschlag empfinde ich bei weitem nicht so schlimm, wie meine Erlebnisse vor diesem Familiengericht. Selbst den Tod empfinde ich als das harmlosere Übel.

Ein Einzelfall? Mitnichten!

Noch während mein Familiengerichtsverfahren lief suchte ich Hilfe. Ich fand sie im Väteraufbruch für Kinder; musste aber feststellen, dass ich der „Einäugige unter den Blinden“ war. Denn im Gegensatz zu den vielen tausend anderen Vätern und einigen Müttern durfte ich meine Kinder nicht nur sehen, sondern, dank meiner Exfrau (und nicht etwa des Richters), faktisch auch Sorge für sie tragen.

Mittels eines offensichtlichen Rechtsbruchs durch einen Richter habe ich, zumindest auf dem Papier, also das Sorgerecht verloren. Aber im deutschsprachigen Raum verlieren seit Jahrzehnten im Rahmen von Trennung und Scheidung tagtäglich Elternteile, in der Regel Väter, jeglichen Kontakt zu ihren Kindern und Kinder den Kontakt zu ihren Wurzeln, zu ihren Vätern! Glaubt man den betroffenen Vätern, und das tue ich aufgrund meiner eigenen Erfahrungen, dann ist dabei nicht selten Rechtsbruch im Spiel gewesen.

Ich glaube nicht, dass unsere Urväter ein solches Recht meinten, als sie das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit sangen.

Ich verstehe, wenn Außenstehende Zweifel an meiner Geschichte und an den Geschichten der vielen anderen hegen und sagen „naja, die werden schon das ihre dazu beigetragen haben“. Nichts Anderes hätte ich damals auch gedacht.

Aber vielleicht hätten mich die vielen dokumentierten Fälle überzeugt - wenn ich sie denn damals überhaupt gelesen hätte - in denen Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der Missachtung eben dieser allgemein anerkannten und verbrieften Menschenrechte für schuldig befunden wurde, und deren wir heute am Tag der Menschenrechte gedenken.

Um nur einige zu nennen:

In den Jahren darauf folgen etliche weitere, und zuletzt im Jahre 2009 eine Verurteilung Deutschlands im Falle Zaunegger gegen Deutschland, welche wiederum die aktuelle Diskussion um die Sorgerechtsregelung bei nicht miteinander verheirateten Eltern auslöste.

Ich glaube nicht, dass unsere Urväter ein solches Recht meinten, als sie das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit sangen.

Wer nun immer noch meint, all diese Fälle seien lediglich subjektiv empfundenes Unrecht, der lese einmal die erst kürzlich herausgegebene KiMiss-Studie der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen. Dort wird unter anderem von „Richterlicher Willkür und Ignoranz“, „Diskrepanz zwischen Gesetz und Rechtsprechung“ und von „Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit“ durch betroffene Eltern gesprochen. Weiterhin heißt es, dass Elternteile von von psychologischen Sachverständigen erstellten Falschgutachten und unzutreffenden Diagnosen berichten, die Elternteile ungerechtfertigt stigmatisieren, pathologisieren oder gar kriminalisieren. Ein Richter habe einen Elternteil vor die Wahl gestellt: „Stimmen Sie dem Umzug des anderen Elternteils mit dem Kind zu, dann behalten Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder wir entziehen es Ihnen“. Sowohl diese Erpressung durch einen Richter, als auch die Erstellung von Falschgutachten und unzutreffenden Diagnosen, habe ich, wie ich bereits eingangs erwähnte, selbst erlebt.

Man kann also nicht mehr von einem lediglich subjektiv empfundenen Unrecht sprechen, sondern muss feststellen, dass Unrechtsurteile zumindest in der Familienrechtssprechung deutlich häufiger vorkommen als angenommen.

Ich glaube nicht, dass unsere Urväter ein solches Recht meinten, als sie das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit sangen.

Weit überwiegend richten sich diese Unrechtsurteile gegen Väter. Sie werden wider geltenden nationalen und internationalen Rechts von jeglichem Kontakt zu ihren eigenen Kindern ausgeschlossen. In eklatanter Weise wird also gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, dem Gleichheitsgebot vor dem Gesetz und dem Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts, sowie gegen verbriefte Menschenrechte verstoßen.

Pause

Bevor ich mein Studium aufnahm war ich Soldat und habe mich mit Leib und Seele für die freiheitlich demokratische Grundordnung und den vermeintlichen Rechtsstaat eingesetzt. Aber dieser Richter als ein Vertreter dieses Rechtsstaates hat mir klar gemacht, dass das Recht, für das ich eingetreten war, für mich nicht gilt.

Entgegen dem damaligen kalten Krieg setzen heute insbesondere junge Männer in den verschiedenen Krisengebieten für unsere Freiheit und für unseren Rechtsstaat ihr Leben nicht nur aufs Spiel, sondern verlieren es auch manchmal. Kaum einer mit Kriegserfahrung kommt ohne ein Trauma zurück. Treten sie dann als Väter im Rahmen einer Scheidung vor ein deutsches Familiengericht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie ihr zweites, vielleicht sogar schlimmeres Trauma erleben, wenn sie feststellen müssen, dass das Recht, für das sie ihr Leben riskiert haben, für sie keinerlei Gültigkeit hat, bzw. solange verbogen wird, bis das gewünschte Ergebnis, die Amputation ihres Kindes von ihnen als Vater, erzielt wurde.

Ich glaube nicht, dass unsere Urväter ein solches Recht meinten, als sie das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit sangen.

Richter sind auch nur Menschen. Und Fehlurteile, und im schlimmsten Fall auch die Neigung zur Willkür, sind nun einmal typisch menschliche Eigenschaften und machen auch vor dieser Berufsgruppe nicht Halt. Allerdings habe ich den Eindruck, dass gerade bei dieser Gruppe die Anzahl der schwarzen Schafe ein gerade noch verträgliches Maß bei weitem übersteigt. Von daher ziehe ich den Hut vor den vielen Richtern, die ihren Beruf verantwortungsvoll ausüben und ihre Urteile im Sinne der von den Menschen ersehnten Gerechtigkeit, soweit das überhaupt möglich ist, sprechen.

In der erwähnten KiMiss-Studie heißt es: „Eine oft gemachte Erfahrung der Elternteile ist demnach, dass ihnen nicht geglaubt oder ihr Fall als unglaubwürdig gewertet wird, oder als kaum möglich in Deutschland“.

Nicht geglaubt wurde auch den Menschen, die aufgrund ihrer Rasse oder Religion, oder später in der DDR aufgrund ihrer politischen Weltanschauung verfolgt wurden, in ihrer Zeit auch nicht.

Beide autoritäre Systeme sind letztendlich zerfallen und mutige Menschen, aber auch der Staat, haben anschließend den Opfern der Systeme erstmals öffentlich Glauben geschenkt und sich für die Aufarbeitung des Unrechts eingesetzt. Ich denke da nur an das Simon-Wiesenthal-Zentrum und die Gauck-Behörde.

Nun ist die Bundesrepublik Deutschland mitnichten ein autoritäres System und trotz all der genannten Rechtsbrüche durch so manchen deutschen Familienrichter oder Scheidungsbegleiter halte ich Deutschland nicht für einen Unrechtsstaat (von einem solchen sind wir mindestens so weit entfernt, wie die Urteile mancher Richter vom geltenden Recht). Dennoch bin ich überzeugt davon, dass die jetzt heranwachsende Jugend die Diskriminierung ihrer Väter mit ihren vielen persönlichen und gesamtgesellschaftlichen Nachteilen als eine solche bereits erkannt hat, diese ablehnt und sich im Erwachsenenalter für ein humaneres Familienrecht sowie die Einhaltung eben dieses Rechts einsetzen wird. Vielleicht werden sich auch die um den Kontakt zu ihren Vätern Betrogenen ähnlich dem Simon-Wiesenthal-Zentrum oder der Gauck-Behörde für eine Aufarbeitung des an ihnen und ihren Vätern bzw. Müttern begangenen Unrechts bemühen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.

171 Jahre sind mittlerweile vergangen, seit dem das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit gesungen wurde. Zumindest die unerfüllte Sehnsucht nach einem Recht in dem gemeinten Sinne hat bis heute nicht an Bedeutung verloren. Ich hoffe, dass es nicht weitere 171 Jahre dauern wird bis auch unsere Familienrechtssprechung weitestgehend von Willkür befreit ist.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


Rede Dr. Peter Walcher

Die Bedeutung von Vater-Entbehrung für die seelische Entwicklung von Kindern

Warum dieser Vortrag von mir als dem Ärztlichen Leiter einer psychosomatischen Tagesklinik?

Unter meinen Patienten gibt es ca. bei der Hälfte ein „Vater-Defizit“ im weiteren Sinne, oft mit verursachend für die psychische Krankheit. Warum? Was hat mein Fachgebiet in der tiefenpsychologischen bzw. psychoanalytischen Theorie und Forschung, zum Vater-Defizit beigetragen?

Die (psychoanalytische) Bindungsforschung interessierte sich jahrzehntelang nur für die Mutter-Kind-Bindung: So prägte Bowlby jahrzehntelang die Ausbildung der Psychotherapeuten. Erst seit 10 – 20 Jahren gibt es eine Väterforschung. Und die psychologische Theorie prägte die Sozialarbeit (Jugendamt!): die Devise nach Trennung/Scheidung vom „clear cut“ entschied. Fast immer hieß dies: das Kind ohne Vater-Kontakt!
Jetzt sind Väter anders:
Was macht Väter im Gegensatz zu Müttern besonders?

Beide Geschlechter ergänzen sich, Kinder profitieren von der Unterschiedlichkeit von Vätern und Müttern.

Im Spielverhalten wird es am deutlichsten: Väter gehen sensibel, lust- und neugier-betont an die körperlichen Grenzen, Mütter beruhigen.

Jan Piet de Man zeigt es immer mit den Händen: Mütter wiegen das Kind, Väter werfen es in die Luft und fangen es immer wieder sicher auf.

Warum sind Väter wichtig für ihre Kinder?
Im klassischen Fall ist das Kind mit der Mutter zunächst wie in einer Symbiose verschmolzen: Schwangerschaft, Geburt, Stillen sind die Phasen, die wir Väter den Mütter und Kindern gern gönnen. In der spätestens seit Geburt erwünschten Dreiecksbindung kann jede Person Kind, Mutter und Vater die anderen zwei unabhängig von ihm selbst sehen und hoffentlich mit Bindungstoleranz deren Beziehung respektieren. So sieht das Kind Mutter und Vater miteinander umgehen, die Mutter Vater und Kind unabhängig von sich selbst und der Vater Kind und Mutter.

Triangulierung ist:
Können männliche Verwandte oder neue Partner den leiblichen Vater ersetzen?
Was ist mit den Kindern, deren Väter starben?

Das hat Prof. Franz aus Düsseldorf vor langem schon ausgiebig untersucht anhand der Halbwaisen, deren Väter fielen oder lange in Kriegsgefangenschaft waren. Der Vater bleibt meist durch die Mutter präsent, eine innere Verbindung zu ihm bleibt aufrechterhalten.

Nicht selten versuchen sich verlassene Kinder mit der Phantasie zu helfen, ihr Vater sei gestorben. Diese Vorstellung ist leichter zu ertragen, als die verletzende Erfahrung: mein Vater will nichts von mir wissen.

Welchen Einfluß hat die Beziehung zwischen den Eltern auf die Beziehung des Kindes zum außerhalb lebenden Elternteil, d.h. in der Regel zum Vater?

Frau Dr. Anneke Napp-Peters aus Hamburg ist als Familien- und Jugendsoziologin in der Forschung tätig und hat die erste repräsentative Langzeitstudie mit 150 Scheidungsfamilien durchgeführt. Ihrer Studie ist es zu verdanken, daß die Kindschaftsrechtsreform die "Gemeinsame Sorge" zum Regelfall werden ließ. Sie stellte schon 1990 folgendes fest: Die Bindungstoleranz und die Elternkommunikation sind also essentiell für das Kindeswohl!

Was sagt die wissenschaftliche Psychosomatik und Psychotherapie?

Endlich hat sich meine Disziplin universitär und wissenschaftlich mit dem Thema „Scheiden tut weh – Elterliche Trennung aus Sicht der Väter und Kinder“ auf dem 2. Männerkongreß in Düsseldorf am 12./22.9.12 beschäftigt. Ich will von 8 Referaten berichten:

Amendt, Prof. Dr. Gerhard, ehemals Institut für Geschlechter- und Generationenforschung der Uni Bremen:
Dammasch, Prof. Dr. Frank, Psychoanalytiker an der Uni Frankfurt:
Dinges, Prof. Dr. Martin, Institut für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung Stuttgart:
Egle, Prof. Dr. Ulrich T., Chefarzt der auf Schmerzen spezialisierten Psychosomatischen Kinzigtalklinik in Gengenbach:
Franz, Prof. Dr. Matthias, Stellvertretender Direktion des Instituts für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Uni Düsseldorf und Ausrichter des Männerkongresses:
Jopt, Prof. Dr. Uwe, ehemals Psychologisches Institut der Uni Bielefeld:
((Das freut mich besonders! Vom Väteraufbruch favorisieren wir eindeutig gegenüber der hier in Deutschland noch üblichen 1-Eltern-Residenz (mit sog. Umgang für das Kind zum andren Elternteil) die Doppelresidenz zur Vorbeugung von negativen Folgen für die Kinder. Die Kinder geniessen Kontinuität bzgl. Beziehung, Betreuung und Erziehung, gravierende Loyalitätskonflikte sind sehr viel seltener zu erwarten. Bzgl. der Eltern gibt es ein Machtgleichgewicht, oder besser positiv formuliert ein Gleichgewicht der Verantwortung, Erziehung und beruflichen Möglichkeiten.))

Prestien, Hans-Christian, ehemals Familienrichter in Brandenburg:

Schlack, Dipl.-Soz. Robert, Robert Koch Institut Berlin:
Das Schlussstatement aller 11 Referenten wurde einstimmig von den ca. 200 Teilnehmern gebilligt. Daraus folgende Forderungen auch an die Politik:
Der Veranstalter der Tagung, Prof. Dr. Matthias Franz, erklärte abschließend:

„Das Ende jeder Liebesbeziehung und die Trennung ist für alle Betroffenen ein schmerzliches Ereignis. Nicht selten rührt es an den Kern der eigenen Identität und führt zu heftigsten emotionalen Erschütterungen. Für mitbetroffene Kinder und besonders die Jungen ist die elterliche Trennung mit tiefgreifenden Verunsicherungen und erheblichen Entwicklungsrisiken verbunden. Wenn sie hochstrittig abläuft kommt das im Erleben vieler – besonders noch kleiner - Kinder einem Weltuntergang gleich. Wir brauchen deshalb mehr Sensibilität für das Erleben dieser Kinder.“

Und fügte selbstkritisch hinzu: „Auch wir Ärzte und Psychotherapeuten müssen sich verschließenden Männern in Trennungssituationen mit größerer Aufmerksamkeit und Hilfsangeboten begegnen.“

Ich freute mich sehr, dass somit auch endlich meine Fachrichtung, die Psychosomatik und Psychotherapie, sich wissenschaftlich und politisch für unser Thema engagiert!

Herzlichen Dank für Ihre und Eure Aufmerksamkeit!

Rede Franzjörg Krieg

Abschlussrede

Liebe Anwesende,
liebe Mitglieder, Interessenten und Freunde,

natürlich möchte ich auch von dem berichten, was ich bei rund 200 Neufällen im Jahr und bei etwa 50 Einsätzen jährlich vor den Familiengerichten an Einblicken erhalte.

Und ich muss schon lange nicht mehr nur kritisieren.
Trotz einer desolaten gesellschaftspolitischen Situation, trotz familienschädlicher Tendenzen in der Gesellschaft, in der Politik und auch insbesondere unter den Professionen der familialen Intervention wird von einzelnen Personen zunehmend gute Arbeit gemacht.
Der erste Bundeskongress ELTERNKONSENS, der am ersten November-Wochenende in Stuttgart stattfand, machte Mut. Was da von Justizministerium und Sozialministerium hier im Ländle organisiert wurde, war SPITZE!

Die Präsentationen dort gehörten zum Besten, was ich im Kontext familiale Intervention bisher gehört habe.

Das kann aber nicht darüber hinweg täuschen, dass auch in Karlsruhe Spitzenpositionen total fehlbesetzt sind und dass teilweise grottenschlechte Arbeit gemacht wird.

Aus dem weiteren Umfeld von Karlsruhe berichtete ich in den letzten Jahren immer wieder anonymisiert von katastrophalen Entwicklungen in Einzelfällen, die nicht daher so katastrophal ablaufen, weil die betroffenen Eltern eben nichts besseres zustande bringen.
Die Katastrophen laufen ab, weil die familiale Intervention, und dabei auch immer wieder die Jugendämter, nicht ihrer Aufgabe gerecht werden.

Wenn Eltern sich trennen und damit dokumentieren, dass sie nicht mehr miteinander können, können sich diejenigen Personen, die mit der Beratung und Hilfe im akuten Problemfall ihr Geld verdienen, nicht zurück lehnen und meinen:
„Ja, wenn die Eltern sich nicht einig sind, können wir auch nichts machen!“

Und der Richter hebt resignierend die Schultern angesichts einer hartnäckig den Umgang boykottierenden Mutter.

Damit wird die eigene im SGB formulierte Aufgabe ignoriert und jede eigene Kompetenz als nicht vorhanden erklärt.

Noch fieser wird diese Haltung, wenn damit bemäntelt werden soll, dass man ein überkommenes ideologisches Rollenbild weiter tradieren möchte:
Kinder zur Mutter – der Vater zahlt. Basta!
Die Kinder sollen zur Ruhe kommen!
Sorge dafür, dass es der Mutter gut geht, dann geht es auch Deinem Kind gut!
Das Jugendamt als Machtbehörde.
Der Richter als Hinrichter.

Richter Rudolph aus Cochem hat dies beim Kongress in Stuttgart öffentlich auf der Bühne erklärt:
Auch er hat 30 Jahre lang als Familienrichter eine Blutspur durchs Land gezogen!

Wir kennen das aus Millionen von Kollateralschäden profeministischer Politik, die heute unser System belasten – in der Schule, auf der Straße, in den Psychiatrien, in den Auswirkungen auf die Sozialsysteme und auf die Krankenkassen.

Vor zwei Jahren machte ich hier an dieser Stelle die Institution der Familienhilfe zum Thema und schilderte dabei einen spektakulären Fall aus dem näheren Umland.

Es war der Fall von Manne, Maggy und Danny.

Ich zitiere von damals:
Manne lernte auf den Philippinen Maggy kennen und holte sie aus ihren speziellen Verhältnissen nach Deutschland. Was sie vorher machte, verdrängte er.
Sie brachte einen Sohn mit nach Deutschland, dem sie erzählt, sein Vater sei tot. Manne weiß, dass das nicht stimmt.

Planmäßig wurde Maggy schwanger. Sie heirateten. Nach weiteren planmäßigen drei Jahren trennte sie sich – wiederum plangemäß - von Manne und entzog ihm seine Tochter.

Aus dieser Zeit stammt eine heftige Medienserie zu dieser Trennungsgeschichte. Maggy ist ziemlich aggressiv und attackiert ihre Kinder regelmäßig verbal und körperlich. Sie ist das, was man gewalttätig nennt und prügelt ihre Kinder regelmäßig, was seit Jahren von allen Personen im Jugendamt, beim Familiengericht, bei der Polizei, bei der Staatsanwaltschaft, überhaupt von allen gesetzwidrig ignoriert wird.

Eines Tages stellte der Kinderarzt von Mannes Tochter an ihr Schnitt- und Stichverletzungen fest, wusste schon, dass mütterliche Gewalt von allen zur Reaktion eigentlich verpflichteten Personen hartnäckig ignoriert wird und wandte sich an die Presse. Es gibt etwa ein Dutzend Presseartikel zu diesem Fall, zwei Sendungen von „Brisant“ und einen Beitrag der Landesschau.

Trotzdem mauschelte das Familiengericht eine Verhandlung, in der alle Kritik an der Mutter ausgeschlossen wurde, und in der das Jugendamt mit dem Familienrichter die gewalttätige Mutter weiterhin als Kinderbesitzerin bestätigte.
Um weiteren Exzessen vorzubeugen, wurde aber eine Familienhilfe installiert.

Inzwischen hatte Maggy Danny kennen gelernt. Sie ließ sich von ihm schwängern und hatte damit das 3. Kind vom 3. Vater.
Danny erlebte aus der Innenansicht der Beziehung mit, wie Maggy mit Manne, dem Vater ihres zweiten Kindes, umging.

Da Maggy wegen ausstehenden Mietzahlungen die Wohnung gekündigt wurde, überredete sie Danny, mit ihr umzuziehen. Danny renovierte die alte Wohnung, renovierte die neue Wohnung und richtete diese auch auf seine Kosten ein.

Beim Verlegen der letzten Teppichbodenleiste eröffnete ihm Maggy, dass sie fühle, dass ihre Liebe zu ihm jetzt nachgelassen hätte und dass sie eine Trennung wünsche.

Bis diese tatsächlich vollzogen wurde, kam es zu abenteuerlichen Szenen im Haus. Als z.B. Maggy eines Abends das Telefon aus der Wand riss und dies Danny über den Schädel zog, kam die Polizei und nicht die Täterin, sondern das verletzte Opfer Danny musste die Wohnung verlassen, allerdings mit seiner nur wenige Monate alten Tochter. Die Begründung für den Platzverweis formulierte ein Polizeibeamter: Er fragte Danny, ob er denn das „Frauenschutzgesetz“ nicht kennen würde....

Die ganze Zeit über war fast jeden Tag die Familienhilfe im Haus, die nicht verhindern konnte, dass Essensreste wochenlang in der Küche vor sich hin schimmelten und dass die Kinder von der Mutter weiter permanent misshandelt wurden.

Richtiger muss man formulieren, dass die Familienhilfe dies alles gar nicht verhindern wollte. Die Unfähigkeit der Mutter, einen Haushalt zu führen, wurde von der Familienhilfe zum „tolerierbaren kulturellen Unterschied“ definiert und die Gewalttätigkeit der Mutter teils eben diesem abweichenden kulturellen Hintergrund geschuldet, teils der Mutter als entschuldbares Erziehungsmittel verziehen.

Im Protokoll des Hilfeplangespräches berichtete die Familienhilfe stets, dass alles in Ordnung sei, sie würden den Fall ja „engmaschig“ begleiten.

Und wenn Danny dem Leiter der Familienhilfe mitteilte, dass in diesem Fall doch glattweg gelogen würde, meinte dieser, was er meine, wem vor Gericht denn wohl eher geglaubt werden würde, dem betroffenen Vater oder ihm, dem Leiter der Familienhilfe.

Der erste Sohn von Maggy, der schon in der Hauptschule nicht beschulbar war und deshalb in einer Förderschule untergebracht wurde, musste diese inzwischen verlassen, weil er eine Mitschülerin krankenhausreif geprügelt hatte und gegen den Rektor tätlich wurde.

Das war aber kein Problem. Der Leiter der Familienhilfe ist auch in der Leitung des Kinderheimes und nahm den Jungen sofort auf.
Im Protokoll des Hilfeplangespräches steht aber, dass auch in schulischer Hinsicht alles in Ordnung sei. Schließlich würde ja die Familienhilfe das Ganze „engmaschig begleiten“.

Nachdem Manne und Danny zum ersten Mal bei unseren Beratungsabenden nebeneinander anwesend waren, beschlossen wir, uns der Angelegenheit etwas intensiver zu widmen.

Wir stellten fest, dass diese gewalttätige Mutter den deutschen Staat inzwischen schon mindestens eine halbe Million Euro an Unterstützung gekostet hatte. Und das ohne jeden positiven Effekt für irgend jemanden - außer für die Mutter.

Ich endete vor zwei Jahren mit der Feststellung:

Da inzwischen eine Gutachterin in diesem Fall eingesetzt wurde, die für uns ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt darstellt und da ja immer noch die Leiche mit der alten Medienkampagne im Keller liegt, die vom Familiengericht damals einfach dort hin gelegt wurde, verspricht das Ganze noch ziemlich spannend zu werden.

Inzwischen hat die Zeit dafür gesorgt, dass die Situation sich notwendigerweise weiter entwickelte.

Die Mutter spürte, dass der Druck von allen Seiten größer wurde. Das Jugendamt stand nicht mehr auf ihrer Seite und begann, endlich zu sagen, was schon längst hätte gesagt werden müssen.
Der Leiter der Familienhilfe bekam Druck und konnte sich nicht mehr erlauben, seine feudale Tour zur Mehrung der Einnahmen weiter zu betreiben.
Ein Gutachten bescheinigte der Mutter einen Mangel an Erziehungskompetenz und schlug vor, die ältere der beiden Töchter von deutschen Männern dem Vater zuzuweisen. Es wurde eng für die Mutter und sie plante den nächsten Umzug, um in einem neuen Wohnumfeld wieder mutterzentrierte öffentliche Unterstützung zu finden.

Das Prinzip ist klar:
In einem System von profeministischer Frauenförderung können auch prekäre Mütter immer damit rechnen, vom System zumindest einige Zeit ungebremst gestützt zu werden. Eine unfähige Mutter, die bereit ist, sich auf Steuerkosten helfen zu lassen, ist in einem solchen System immer noch mehr wert als ein erziehungskompetenter Vater.
Also nützt die Mutter diese ideologisierte Lage so lange aus, wie das zu ihrem Nutzen funktioniert.
Wenn sie merkt, dass der Druck zu stark wird und sie verpflichtet wird, sich positiv zu verändern, zieht sie auf Kosten des Steuerzahlers um, lässt sich auf Kosten unseres Sozialsystems eine neue Wohnung zuweisen und lebt in der neuen Umgebung wiederum auf Kosten unseres Sozialsystems so lange, wie ihr Kredit als Mutter wirkt.
Wenn’s wieder eng wird, kommt der nächste Umzug.

Jugendamt- und Sozialamt-Tourismus auf Kosten von uns allen.

Sowohl das Jugendamt als auch das Familiengericht wussten, was kommen wird. Das Jugendamt plädierte nun dafür, auch die kleine Tochter dem zweiten deutschen Vater zuzuweisen.

Und jetzt geschah etwas Überraschendes:

Es gab ein neues Gutachten einer Karlsruher Gutachterin, die die Mutter für ihre hohe Erziehungskompetenz lobte.
Die Mutter zog um und das Familiengericht warf ihr das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hinterher – gegen das Votum des Jugendamtes, allein auf einem Gutachten basierend, das in krassem Gegensatz zu einem Gutachten stand, das ein Jahr vorher zur Kompetenz der selben Mutter gemacht wurde.
Die involvierte Richterin protokollierte Vorgänge, die jeden genauen Beobachter den Kopf schütteln ließen. So ist z.B. von einer Kindesanhörung zu lesen, die nie stattfand.
Oder es wird eine Mutter beschrieben, die als alleinerziehende Mutter für drei Kinder zuständig sei.

Tatsache ist aber, dass die ältere der beiden Töchter schon ständig beim Vater lebt. Die jüngere wird fast hälftig vom Vater betreut.

Und der Sohn?
Das ist jetzt der nächste Hammer an dieser Geschichte:
Er kam ja in eine Heimschule, weil er selbst in der Förderschule nicht mehr beschulbar war.
Inzwischen ist er in einer Einrichtung für Behinderte, weil dies auch der Mutter den höchsten Satz an Sozialhilfe einbringt. Und das nicht, weil dieses Kind behindert wäre, sondern allein, weil dieses unser System dieses Kind unter dem alleinigen Einfluss einer Mutter beließ, die völlig erziehungsungeeignet war. Und jahrelang schaute die Familienhilfe zu, erklärte, alles sei absolut in Ordnung, sie würden ja engmaschig begleiten.

Und weil dieses älteste Kind der Mutter nur noch Kohle einbringt und ansonsten mehrheitlich institutionell fremd betreut wird und das nächste Kind inzwischen beim Vater lebt, haben verschiedene Vertreterinnen der involvierten Ämter entschieden, dass man dieser Mutter den Hätschelstatus einer Alleinerzieherin erhält.
Damit werden alle Absurditäten mit allen Folgekosten für uns alle logisch und entschuldbar.

Wie hoch die Kompetenz dieser Mutter ist, können wir auch an ihrer Beziehung zur älteren Tochter ablesen, für die sie inzwischen kein Kindergeld und keine weiteren Sonderzuwendungen mehr erhält. Sie hat den Kontakt von ihrer Seite aus komplett abgebrochen und hat das Kind im letzten halben Jahr gerade ein Mal gesehen, obwohl umfangreiche Betreuungszeiten für sie gerichtlich festgelegt sind.

Wir stellen eben dies immer wieder fest:
Geraten Mütter in eine Situation, die sie uns Vätern selbstverständlich zumuten und natürlich auch angepasstes Verhalten von uns erwarten, wird von ihnen erwartet, gar zu arbeiten und Unterhalt zu zahlen, steigen sie völlig aus und brechen jeden Kontakt ab.

Ich kenne aus eigener Erfahrung die Methoden einer Mutter, die dem Richter erklärt, dass sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zufrieden sei. Wenn er dies wirklich beachsichtige, könne er das Sorgerecht gleich komplett an den Vater übertragen. Sie würde sich dann zurück ziehen.

Was ist das für ein System, das solche Mütter zum Idealbild einer heutigen Familie in Deutschland stilisiert?
Wie verhalten sich Kinder, die in einem solchen setting sozialisiert werden?
Wie gestalten diese Kinder später als Erwachsene oder als Eltern ihr Leben?

Betrachtet unsere Schulen, unsere Straßen, unsere Psychiatrien.
Betrachtet die Entwicklung unserer Trennungsraten.
Betrachtet die Expandierung staatlicher Intervention, um dieser Entwicklung hinterher zu hinken.
Betrachtet das Schwinden von Engagement, das inzwischen fast jeder Verein in Deutschland kennt.
Und betrachtet schließlich die Entwicklung unserer Geburtenraten.

Meine Rente dürfte noch relativ gesichert sein.
Wenn man aber die Summe der Entwicklungen addiert, sehe ich für alle jünger als 40 ziemlich schwarz.

Was können wir alle tun?

Wir können das Wissen um diese Abläufe in die Öffentlichkeit tragen. Wir können die Information der Öffentlichkeit dort ersetzen, wo die Medien versagen und sich immer noch dem status quo andienen.

Und wir können laut Forderungen formulieren:

ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN!

Termin

Samstag, 08.12.2012

Beginn / Ende

von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr
anschließend gemütliches Beisammensein in der Gaststätte "Akropolis", Baumeisterstrasse, gegenüber dem Staatstheater
 

Motto

"Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern"

Während Deutschland am internationalen Tag der Menschenrechte auf die Missachtung von Menschenrechten in anderen Staaten hinweist, wird über die vielfachen Verletzungen von Menschenrechten durch Organe der Bundesrepublik Deutschland geschwiegen.

Bereits mehrfach hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland der Missachtung von Menschenrechten für schuldig befunden (siehe auch hier).

Wir fordern:
  • Einhaltung der Konventionen zum Schutz der Menschenrechte auch in Deutschland - insb. im Familienrecht
  • Einhaltung von nationalen Gesetzen, insb. dem Grundgesetz und dem BGB auch durch Familienrichter und Jugendämter
  • Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform von 1998
    (z.B. wie in Cochem bereits seit Jahren praktiziert)
  • Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts
  • Gleichberechtigung von Vätern und Müttern vor deutschen Familiengerichten
  • Sanktionierung statt Förderung von Umgangsboykott

Ort

Karlsruhe
Platz der Menschenrechte (zwischen Pyramide und Schloss)


Größere Kartenansicht
 

Anfahrtsbeschreibung

Autobahnausfahrt Karlsruhe-Durlach, Richtung Stadtmitte

Über die Durlacher Allee zum Schlossplatz.

Unter dem Veranstaltungsort ist eine Parkgarage, die aus einer Unterführung aus zugänglich ist.

zum Ausdrucken
 

Tipps für Anfahrt

- Fahrgemeinschaften bilden
- Mitfahrzentrale (PKW)
- Schönes Wochenendeticket nutzen 5 Personen für zusammen ab 40 €
- Mitfahrerzentrale der Bahn
 

Übernachtungsmöglichkeiten

Jugendherberge Karlsruhe
Naturfreundehäuser in der Umgebung von Karlsuhe
 

Ansprechpartner

Franzjörg Krieg
Eisenbahnstraße 26
76571 Gaggenau

Mobil: 0157 / 81 90 03 39
E-Mail: vafk-ka@gmx.de
 

Werbemittel

Kundgebung zum Tag der Menschenrechte
www.vafk-baden-wuerttemberg.de

Flyer
Ankündigungsflyer
 

Presse (allgemein)

"Der Spiegel" Ausgabe 42/2010: Justiz, Die Superinstanz

In dieser Ausgabe vom 18.10.2010 berichtet "Der Spiegel" über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dabei geht er auch auf Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch dieses höchste europäische Gericht ein. Lesen Sie hier.

Presse (2008)

Es hagelt Proteste auf dem Platz der Menschenrechte

Kundgebung zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Unter dem Motto „Lasst uns nicht im Regen stehen!" versammeln sich am kommenden Sonntag Menschen- und Kinderrechtsgruppen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz von 14 bis 16 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte in Karlsruhe Stadtmitte zu einer Kundgebung mit Infostand und fachkundigen Rednern. Hintergrund ist die Feier zum 60. Gedenktag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen, der am 10. Dezember begangen wird.

Aufgerufen zu dieser Kundgebung hat der Landesverband Baden-Württemberg des Väteraufbruchs für Kinder e. V. (VAfK), der mit dieser Demonstration auf Missstände in der deutschen Familienrechtssprechung aufmerksam machen. Missstände, wegen denen die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in mindestens 9 Fällen wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt worden sei.

„Die Familienrechtstheorie und die Praxis der Rechtssprechung klaffen in Deutschland noch immer meilenweit auseinander. Und so manches Familienrechtsurteil unserer 3. Gewalt steht nicht nur im Widerspruch zu unseren Grund- und bürgerlichen Rechten, sondern auch im krassen Widerspruch zu den Menschenrechten“, so Franzjörg Krieg, Vorsitzender des Verbands. „Die nicht im Einklang mit den Menschenrechten stehende, zumeist einseitig auf Mütter fixierte Struktur von Familiengerichten und Jugendämtern, zwingt viele Elternpaare geradezu in einen Scheidungskrieg um das alleinige Sorgerecht.“, so Krieg weiter. „Verlierer sind dabei die Kinder und ihre Väter. Mit dieser Kundgebung halten wir Deutschland, das nur allzu gerne auf Verletzungen der Menschenrechte in anderen Ländern hinweist, einen Spiegel vor.“

Auch bei der UNO-Menschenrechtskommission in New York sei Deutschland wegen seiner Familienrechtspraxis als schwarzes Schaf bekannt. Deswegen unterstützte die Weltbürgerstiftung in New York auch die Aktion des VAfK, wie ihr Vorstandsmitglied für Deutschland, Stephan Mögle-Stadel, ergänzend mitteilt.

Informationen zur Kundgebung sind im Internet zu finden unter baden-wuerttemberg.vaeteraufbruch.de
 


Vergangene Kundgebungen

Tag der Menschenrechte

Dezember 2011

Dezember 2010 (Link zu KA)

Dezember 2009 (Link zu KA)

Dezember 2008 (Link zu KA)
Dezember 2008 (Link zu SBH)

Dezember 2007 (Link zu KA)
Dezember 2007 (Link zu SBH)

Dezember 2006 (Link zu KA)
Dezember 2006 (Link zu SBH)

MauernDEMOntage

Dezember 2003 (Link zu SBH)