Kundgebungen
Zu
vergangenen
Kundgebungen (Tag der
Menschenrechte 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011
und
MauernDEMOntage
2003)
Kundgebung
zum Tag der Menschenrechte 2012
Bilder der Redner
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Franzjörg
Krieg
VAfK-Karlsruhe und
Vorsitzender des
Landesverbands
Eröffnungsrede
Abschlussrede
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Jürgen
Griese (Bild aus 2010)
VAfK-Schwarzwald-Baar-Kreis
Rede
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Dr. Peter Walcher
VAfK-Stuttgart
Rede
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Dr. Peter Walcher
VAfK-Stuttgart
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Bilder am Rande
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Der "balue
Weihnachtsmann"
Günter Mühlbauer auf seinem Protest-(Fuß-) marsch
von Regensburg zum Europarat
in Straßburg
macht Halt in Karlsruhe
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Grußworte
von Günter
Mühlbauer
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Rede Franzjörg
Krieg
Eröffnungsrede
Sehr geehrte Anwesende,
liebe Mitglieder, Interessenten und Freunde,
wie schon seit 6 Jahren begrüße ich Sie alle hier
herzlich
- in der Stadt des
Rechtes
- beim Platz der
Grundrechte
- zum Tag der
Menschenrechte
- bei unserer
KUNDGEBUNG gegen
Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Familienrechtspraxis
Und wie schon im letzten Jahr sehe ich die Baustelle auf dem
„Platz der Grundrechte“ als Symbol für den
Dauerbaustellenstatus, den die Umsetzung der Grund- und Menschenrechte
in der deutschen Familienrechtspraxis auszeichnet.
Um was geht es uns hier und heute?
Die Bundesrepublik Deutschland, die sich international mit einem
Renomee als aufgeklärtes, demokratisches, modernes
Rechtssystem aufspielt, hat unter der glänzenden
Oberfläche einen fetten Wurm im eigenen Gedärm
zentraler Elemente nationaler Gesellschaftspolitik.
Wenn deutsche Politikerinnen und Politiker meinen, sich im Ausland als
aufgeklärte Verfechter der Menschenrechte aufspielen zu
können, müssen wir ihnen vorhalten, doch auch bitte
an den Dreck vor der eigenen Tür und im eigenen Heim zu denken.
Im Rahmen einer Diskussion hat Bernhard Lassahn, dessen Name mit der
Käptn-Blaubär-Produktion verknüpft ist,
folgendes Bild gezeichnet:
Wir sind alle nicht
perfekt und haben unsere jeweils
eigenen Stärken und Schwächen.
Wenn wir nun davon ausgehen, dass die beiden Geschlechter im Gleichnis
vom Lahmen und Blinden symbolisiert werden könnten, kommen sie
gemeinsam weiter, wenn der Blinde, der die besondere Gabe des Gehens
hat, den Lahmen, der die besondere Gabe des Sehens hat, auf die
Schulter nimmt. Einer geht und der Andere sagt, wo es lang geht.
So kommen sie beide weiter.
Was macht aber nun Gleichstellungspolitik?
Sie erkennt, dass die Differenz der jeweiligen sonderstellenden
Begabungen zu krass ist und kommt auf die geniale Idee, dem Blinden ein
Bein zu amputieren und dem Lahmen ein Auge auszustechen.
Zugegeben – die direkte Umsetzung des Vergleiches hinkt.
Der Blickwinkel erhellt aber die Bereiche, in denen
Gleichstellungspolitik, in der Männer nicht mehr Mann und
Frauen nicht mehr Frau sein dürfen, den objektiv bestehenden
und zu unser aller Gewinn vorhandenen Unterschieden nicht gerecht wird
und auch nie gerecht werden kann.
Was war das wieder für eine Posse am vorletzten Mittwoch, den
28.11., im Bundestag? Vor dem Rechtsausschuss wurden
Sachverständige zur seit Jahrzehnten
überfälligen Lösung des Zugangs nicht
ehelicher Väter zum Sorgerecht gehört.
Zur Verdeutlichung rufe ich Elemente der Chronologie dieses Dramas in
Erinnerung:
- Vor wenigen Jahrzehnten
waren nicht eheliche Väter
in Deutschland mit ihren eigenen leiblichen Kindern nach
gültiger Rechtsnorm noch nicht einmal verwandt!
- Noch vor wenigen Jahren
wollte eine deutsche
Justizministerin Väter, die wissen wollten, ob sie
tatsächlich der Vater eines ihnen von der Mutter zugewiesenen
Kindes sind, kriminalisieren!
- Nachdem der
Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte dem menschenrechtswidrigen Treiben in der
deutschen Familienjustiz nicht mehr untätig zusehen wollte,
gab es schallende Ohrfeigen aus Straßburg und das
Bundesverfassungsgericht, das sich noch Anfang 2003 der deutschen
Frauenlobby andiente, musste vor zwei Jahren zugeben, dass seine
Entscheidung aus dem Jahr 2003 natürlich menschenrechtswidrig
war.
Seither ist es Aufgabe deutscher Politikerinnen und Politiker, eine
Menschenrechtswidrigkeit im deutschen Familienrecht vom Tisch zu
bekommen. Und wir alle müssen feststellen, dass sie
– nicht die Chinesen oder Afrikaner, sondern deutsche
weibliche und männliche Politprofis - eben damit ihre Probleme
haben und komplett überfordert sind.
Auch jetzt – fast 10 Jahre nach dem Auftrag des
Bundesverfassungsgerichtes, zu prüfen, ob deutsche
Mütter tatsächlich so gut sind, wie es deutsche
Politikerinnen weismachen wollen, und über zwei Jahre nach dem
durch internationalen Druck erfolgten Auftrag des
Bundesverfassungsgerichtes, eine gesetzliche Regelung für den
Zugang nicht ehelicher Väter zum Sorgerecht zu schaffen, auch
jetzt noch eiern deutsche Politikerinnen und Politiker immer noch
unschlüssig mit Lösungsvorschlägen herum,
die uns in kurzer Zeit wieder nach Straßburg bringen werden
und die Menschenrechtswidrigkeit nicht beseitigen, sondern nur
bemüht vertuschen.
Im jahrzehntelangen Bemühen um Vertagung und Vertuschung gab
es also am 28.11.2012 im Rechtsausschuss des Bundestages eine
Anhörung von Sachverständigen zum Problem der
speziell deutschen Rechtsfindung in der Angelegenheit Sorgerecht
für nicht eheliche Väter.
Auf der Liste der Sachverständigen war nicht ein einziger
Vertreter einer deutschen Väterorganisation. Gemessen an der
flächendeckenden Struktur und der Anzahl der Mitglieder gibt
es dazu nur eine Organisation: den „Väteraufbruch
für Kinder“.
Wir sind auch durchaus bekannt und eingeführt. Die Ministerien
und Ämter kennen uns und kooperieren auch gelegentlich mit
uns. Zu einigen haben wir recht gute Beziehungen.
Und sogar vor dem Bundesverfassungsgericht konnten wir in
öffentlichen Verfahren schon unsere Vorstellungen live
vortragen.
Wir haben uns auch bemüht, in die Anhörung vom 28.11.
rein zu kommen.
Die Clique, die den Zugang regelt, hatte sich aber abgesprochen, dies
nicht zuzulassen.
Der „Verband alleinerziehender Mütter und einiger
Alibi-Väter“, der in extremistischer Diktion das
Alleinige Sorgerecht für Alleinerziehende propagiert und der
die sogenannte „Einelternfamilie“ als Erfolgsmodell
anpreist, war aber vertreten und gab seinen Senf zur Ausgrenzungs-Wurst
für nicht eheliche Väter.
Man muss sich vorstellen:
Es gibt eine Anhörung im Bundestag zur Frage der Beschneidung
und sowohl Juden als auch die Vertreter der islamischen
Verbände würden ignoriert werden und nur Christen
würden über das Problem der Beschneidungspraxis in
Deutschland diskutieren, um aus dem Ergebnis der Diskussion eine
Gesetzesvorlage zu basteln, die für Juden und Muslime in
Deutschland bindend sein soll.
Es gäbe berechtigterweise einen internationalen Skandal.
Mit deutschen Vätern meint die Politik aber immer wieder,
solche Possen unerkannt treiben zu können.
Wir werden dafür sorgen, dass diese Art von deutscher
politischer Kultur hier bei uns und international publik wird.
Wir werden dafür sorgen, dass diese Art von systematischer
Ausgrenzung von Vätern Teil der prägenden Geschichte
dieser politischen Ära unseres Landes wird.
Wir werden dafür sorgen, dass die derzeit
maßgeblichen Entscheider, weiblich wie männlich,
namentlich in der Geschichte dieses unseres Landes für ihr
Handeln gerade stehen müssen.
Wie jedes Jahr wurde am Sonntag, den 25.11., mit mehr oder weniger
Spektakel in vielen Städten der Internationale Tag gegen
Gewalt an Frauen begangen.
Gut – auch ich bin gegen jede Form von Gewalt.
Das heißt, ich bin nicht allein gegen Gewalt an Frauen, ich
bin auch gegen Gewalt an Kindern, gegen Gewalt an Senioren und gegen
Gewalt auch an Männern.
Dies muss man so deutlich formulieren, weil systemimmanent unter Gewalt
immer und ausschließlich Gewalt an Frauen gemeint ist.
Der Arbeitskreis GEWALT in Karlsruhe setzt sich nicht mit Gewalt in all
ihren Ausprägungsformen auseinander, sondern allein mit Gewalt
von Männern an Frauen. Alle anderen Gewaltformen werden
bemüht ignoriert.
Das funktioniert wie bei „Wildwasser“.
Jede erwachsene Person, die bei Wildwasser eine sexuelle Entgleisung
einer Frau an einem minderjährigen Jungen vorbringen
möchte, wird darauf verwiesen, dass sie dafür nicht
zuständig seien.
Jedem Vater, der bei Wildwasser die sexuell motivierte
Übergriffigkeit einer Mutter an ihrem Kind ansprechen
möchte, wird darauf verwiesen, dass sie dies nicht
interessiert.
Und jede Mutter, die im Rahmen eines Streites um die Betreuungshoheit
für das Kind oder um das Sorgerecht aus taktischen
Gründen mutmaßt, dass der Vater des Kindes die
Tochter im Kleinkindalter übergriffig angesehen haben
könnte, führt bei Wildwasser zur willkommenden
Aufnahme und zu einem Strich auf der Täterliste.
Genau so wird das Thema GEWALT auch in Karlsruhe gehandhabt.
Wer glaubt, dass wir hier in Karlsruhe inzwischen einen Quantensprung
in der evolutionären Entwicklung zum modernen
Gesellschaftssystem gemacht hätten, weil wir inzwischen und
nach vielen Jahren eindringlicher Ermahnung von allen Seiten endlich
eine Gleichstellungsbeauftragte installiert hätten, muss in
seiner Euphorie gebremst werden.
Wir haben eine Gleichstellungsbeauftragte, die
Gleichstellungsbeauftragte ist, weil sie vorher Frauenbeauftragte war.
Und sie macht seither nichts weiter als das, was sie kann:
Frauen fördern, für Frauen jammern, Geldausgaben der
Gemeinschaft für die alleinigen Interessen von Frauen
generieren. Und das auf Kosten von uns allen.
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen hat unsere sogenannte
Gleichstellungsbeauftragte – wie in den BNN zu lesen war
– eine Veranstaltung initiiert.
Ich zitiere aus den BNN vom 06.11.2012:
Ich finde es interessant, wenn Männer über die den
Männern zugewiesene „Abwehr des
Weiblichen“ forschen und referieren.
Ich finde es auch noch angemessen, wenn – mehrheitlich aus
von Männern erarbeiteten Steuergeldern –
darüber öffentlich Meinung gemacht wird.
Schauen wir aber etwas hinter die Kulissen:
Hier in Karlsruhe wurde der Film „Der Entsorgte
Vater“ gedreht, der eigentlich aus dem PR-Topf der Stadt
Karlsruhe hätte mitfinanziert werden müssen, weil ein
Leitmotiv des Filmes die Karlsruher Straßenbahn darstellt,
die immer wieder werbewirksam durchs Bild fährt.
Alle mitwirkenden männlichen Protagonisten haben dem Regisseur
die Erlaubnis gegeben, alle involvierten Mütter anzusprechen
und haben ihn dafür mit den entsprechenden Kontaktdaten
versorgt.
Alle involvierten Mütter haben abgelehnt mitzuwirken, weil die
ehemaligen Partner auch zu Wort kommen würden. Sie
wären nur bereit mitzuwirken, wenn sie allein Rederecht
hätten.
Die einzige im Film zu Wort kommende Mutter – eine Geigerin
aus Karlsruhe – präsentierte ihr Sendungsbewusstsein
vor dem Hintergrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Regisseur,
dass dieser keinen Kontakt zum Vater ihres Kindes aufnehmen darf.
Wer ist also kooperationsbereit und integrativ und wer grenzt aus?
Wir alle wissen, dass der Feminismus auf der Ausgrenzung alles
Männlichen gründet.
Ich verstehe mich als Träger von Weiterentwicklung der
Gesellschaft auf der Grundlage eines fruchtbaren Miteinanders von
Männern und Frauen.
Und dann kommt eine Gleichstellungsbeauftragte und will uns allen auf
Steuerkosten weismachen, dass es allein die Männer
wären, die Frauen ausgrenzen oder abwehren.
Ich könnte mir als Gleichstellungsaufgaben für Frau
... für die nächsten Jahre Folgendes vorstellen:
- Erweiterung des Karlsruher
Projektes
„Häusliche Gewalt überwinden“ um
die Aspekte, die auch bereit sind, Männer als Opfer und Frauen
als Täterinnen zu erkennen.
- Umorganisation des
Karlsruher Frauenhauses in ein
Gewaltschutzprojekt, das innerfamiliäre Gewalt in all ihren
Facetten zu sehen bereit ist und für alle Opfer als Hilfe und
für alle Täterinnen und Täter als Therapie
offen ist. Dazu gehört eine von einseitigen Ideologien freie
Betrachtungsweise, die mit öffentlichen Fortbildungsangeboten
gerade von der Gleichstellungsbeauftragten begleitet werden muss.
- Selbsterfahrungsseminare von
Müttern, die in
Intensivkursen darüber nachdenken, warum sie so egoman
aggressiv sind und ihr Selbstverständnis auf die Ausgrenzung
der Väter ihres Kindes und auf die Verstümmelung der
Identitätsbasis als Grundlage einer gedeihlichen Entwicklung
des Kindes gründen.
- Vergleich der Statistiken
zur Gewaltschutzpraxis in
deutschen Städten und im angrenzenden Ausland als
Voraussetzung, darüber nachzudenken, warum gerade in Karlsruhe
nach offizieller frauenbeauftragter Lesart alle Männer so
aggressiv und alle Frauen so friedfertig sind wie sonst nirgendwo
weltweit.
Der Aufgabenkatalog wäre beliebig erweiterbar.
Ich fordere hiermit alle Karlsruher Männer auf, das Faktum,
dass wir endlich eine Gleichstellungsbeauftragte haben, zu nutzen, um
diese schriftlich dazu aufzufordern, in den Bereichen einzuschreiten,
wo auch Männer gefördert werden müssen.
Ich muss allerdings anraten, eine Kopie davon jeweils an mich zu
senden, damit die Anfragen nicht unprotokolliert im
Gleichstellungs-Papierkorb des Rathauses da vorne am Marktplatz
verschwinden.
Ich fürchte allerdings, dass Frau ... damit zufrieden sein
wird, wenn sie das große, umfassende Gleichstellungsprogramm
endlich verwirklichen kann, von dem sie stolz bei einem Treffen der
baden-württembergischen Gleichstellungsbeauftragten berichtete
und sich damit gekonnt blamierte:
Sie wollte mehr männliche Besucher in die Karlsruher
Kunsthalle locken.
Wir haben ja seit einer knappen Woche einen Regierungswechsel hier in
Karlsruhe. Eine weitere größere Stadt ging an die
SPD.
Ich denke aber nicht, dass es in erster Linie eine politische
Entscheidung der Karlsruher Bürger war. Ich schätze
den Anteil der Wirkungen der Persönlichkeit in diesem Fall
relativ hoch ein.
Der Knackpunkt wird sein, in wie weit Herr Dr. ... innerhalb der
SPD gegen die rot-grünen Frauenförderdominanzen
gerade hier in Karlsruhe seine eigene Autonomie erhalten kann.
Ich werde eine neue Anstrengung unternehmen, mit der Stadt den Dialog
aufzunehmen, und wir werden sehen, wie viel realpolitischer
Pragmatismus bewirken kann.
In einem Jahr werde ich an dieser Stelle wieder berichten, was dabei
erreicht werden konnte.
Morgen ist der 9. Dezember.
Nach den aktuellen statistischen Daten zur geschlechtsdivergenten
Lebenserwartung ist morgen der EQUAL AGE DAY.
Nein, nicht der Equal-Pay-Day – der EQUAL AGE DAY.
Ich propagiere ihn seit zwei Jahren.
Wenn die statistische Lebenserwartung einer durchschnittlichen
deutschen Frau auf die Länge eines Jahre proportionalisiert
wird, stirbt der statistisch durchschnittliche Mann morgen.
Den Rest des Jahres leben die meisten Frauen dann vom von uns
erarbeiteten Vermögen.
Gönnen wir ihnen das?
Ich meine, dass wir den 3. November jeden Jahres in Zukunft auch hier
in Karlsruhe ernster nehmen sollten. Der Internationale Tag des Mannes
sollte mit Blick auf den Equal Age Day dafür sorgen, dass die
Bedingungen dafür geschaffen werden, dass wir Männer
den Lohn unserer Arbeit auch so lange genießen
können wie die Frauen.
Dafür fordern wir, dass wir am Equal Pay Day dafür
eintreten, dass Equal Pay dann erreicht ist, wenn 50% der Unterhalt
zahlenden Elternteile Mütter sind.
In einer geschlechtergerechten Gesellschaft kann Equal Pay wohl kaum
etwas anderes bedeuten.
Und wir fordern natürlich, dass Frauen so weit in die
abhängige Lohnarbeit integriert werden, dass sie auch in der
Lage sind, die potenteren Unterhaltszahlerinnen zu sein.
Wir Väter übernehmen die Kinder derweil gerne.
Und weil die Mütter dann das Bruttosozialprodukt mit
Überstunden anheizen und erst spät abends geschafft
nach Hause kommen, sind wir Väter mit Hausarbeit und
Kinderbetreuung dermaßen doppelt belastet und
überfordert, dass wir nur noch nörgelnd das von den
Müttern verdiente Geld ausgeben und nach wenigen Jahren mit
den Kindern die Frau verlassen, weil diese eh nie zuhause war, sich eh
nie für die Kinder interessierte und uns sowieso nie
verstanden hat.
Aber dafür darf sie dann den Rest des Lebens arbeiten, um
für uns und die Kinder die verdiente Kohle abzuliefern.
Diese Vorstellung muss sich verbreiten.
Allein diese Vorstellung ist wohl in der Lage, das, was hierzulande
abläuft, bewusst zu machen und zu verändern.
Und diese Vorstellung rückt näher.
Jetzt schon sind Mädchen die Gewinnerinnen des deutschen
Schulsystems, dominieren die Unis und reihen sich ein in den Wettkampf
um die Karrieren – und werden damit zu den potenteren
Unterhaltszahlerinnen.
Ich denke, wir gönnen ihnen das.
Rede Jürgen
Griese
Rechtsbruch in Deutschland
1841 entstand ein Lied, das die Sehnsucht der Deutschen nach einem
geeinten Vaterland, nach Recht und nach Freiheit zum Ausdruck brachte
und dessen 3. Strophe unsere heutige Nationalhymne darstellt. Zur
damaligen Zeit bestand Deutschland noch aus einem Flickenteppich von 39
Einzelstaaten, in denen die Menschen mehr oder weniger frei lebten und
dem Recht oder der Willkür des jeweiligen Staates unterlagen.
Was ist seither aus dieser Sehnsucht nach Einigkeit und Recht und
Freiheit geworden? Heute leben wir längst in einem geeinten
Deutschland. Und frei sind wir auch. Den Wunsch nach Einigkeit und
Freiheit können wir also als erfüllt betrachten. Wie
aber steht es mit dem Recht? Zunächst einmal haben wir seit
Jahrzehnten auch ein einheitliches kodifiziertes Recht. Jedoch steckte
in der Sehnsucht unserer Vorväter noch mehr dahinter, als nur
ein geschriebenes Recht. Es war und ist der Wunsch nach einem
für alle Menschen, gleich welchen Geschlechts, welcher
Abstammung, welcher Rasse, welcher Sprache, welcher Heimat und
Herkunft, welchen Glaubens oder welchen politischen Anschauungen
gültigen Rechts, dessen Umsetzung
frei von
jeglicher
Willkür ist.
Uralte Weisheiten wie
„Vor Gericht und auf hoher See
sind wir
allein in Gottes Hand“ oder „Du bist im Recht; nun
sieh zu, wie du da wieder raus kommst“ sollten endlich ihre
Gültigkeit verloren haben.
Und, ist dieses innige
Verlangen nach ein bisschen
Gerechtigkeit heute
erfüllt? Sicherlich, dies ist eine Frage, über die
fast jeder, der noch nie mit einem Gericht zu tun hatte, die Stirn
runzeln würde und sie zweifellos mit einem Ja beantworten
würde. Selbst eine Vielzahl derer, die sich schon einmal ihr
Recht erstreiten mussten, werden diese Frage bejahen und auf Artikel 3
unseres Grundgesetzes, das ja der Gleichheit vor dem Gesetz einen sehr
hohen Stellenwert zuschreibt, verweisen.
Auch ich gehörte noch
bis vor 12 Jahren zu der
großen Gruppe, die ein grundsolides Vertrauen in deutsche
Gerichte hatte. Hatte! Denn zumindest in Bezug auf die
Familienrechtssprechung wurde dieses Grundvertrauen erheblich
erschüttert, wenn nicht sogar gänzlich
zerstört.
Alles begann wenige Jahre
vorher, als meine damalige Frau und
ich uns
trennten. Im gegenseitigen Einvernehmen sollten unsere Kinder, wie
schon während der Ehe, weiterhin durch mich betreut werden.
Jedes 2. Wochenende sowie einen Tag innerhalb der Woche lebten sie bei
ihrer Mutter. Ein typischer Rollentausch also. Überhaupt: wann
und in wessen Haushalt sich unsere Kinder aufhalten sollten,
darüber konnten wir uns immer wieder einigen.
Zweieinhalb Jahre
währte dieser Zustand und unsere
Kinder
entwickelten sich trotz Trennung relativ normal, denn ihnen blieb das
Schicksal, das viele tausend andere Trennungskinder erleiden
müssen, nämlich dass sie einen Elternteil auf Wunsch
des anderen verlieren, erspart.
Nach diesen zweieinhalb Jahren
der Trennung reichte meine
Frau,
wiederum nahezu im gegenseitigen Einvernehmen, die Scheidung ein.
Jedoch mit einem Antrag auf das alleinige Sorgerecht für sich,
was allerdings nicht mehr meine Zustimmung fand.
Ich machte mir nur wenig
Sorgen, dass dieser Antrag Aussichten
auf
Erfolg haben würde. Denn die vielen Jahre während der
Ehe und der Trennungszeit, in der unsere Kinder fast
ausschließlich durch mich betreut wurden, das Wissen, dass
sich unsere Kinder im Zweifelsfall für einen Verbleib bei mir
aussprechen würden (was sie übrigens auch getan
haben), die damals noch junge Reform des Sorgerechts von 1998, die
unter anderem festlegte, dass das Sorgerecht grundsätzlich
beiden Elternteilen zustehe und nur auf begründetem Antrag
eines Elternteils dem anderen entzogen werden könne, sowie
mein damals noch vorhandenes Grundvertrauen in die Gerichtsbarkeit,
legten für mich den Schluss nahe, dass unsere Kinder weiterhin
bei mir leben dürften und es außerdem beim
gemeinsamen Sorgerecht bleibe.
Erste Zweifel kamen mir, als
mir eine gute Bekannte, deren
damaliger
Freund schon ein Scheidungsverfahren hinter sich hatte, sagte:
„Jürgen, wenn du von einem deutschen Gericht
geschieden wirst, musst du als Mann froh sein, wenn du deine Kinder
noch sehen darfst“.
Sie sollte Recht behalten!
Unser erster Gerichtstermin
begann nicht mit einer
Begrüßung, sondern gleich mit einer Erpressung durch
den Richter, also einem Vertreter des Rechts(!): Entweder ich stimme
der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts an die
Mutter, und damit einen Wechsel der Kinder in ihren Haushalt zu und es
bleibt bei dem gemeinsamen Sorgerecht, oder es kommt zum Streit und der
Richter überträgt der Mutter das alleinige
Sorgerecht. Wer unsere Kinder bis dahin versorgte und bei wem sie im
Zweifelsfalle leben wollten, war für den Richter offenbar
vollkommen irrelevant.
Natürlich war ich
fassungslos.
Besonders erschüttert
hatte mich, dass selbst mein
damaliger
Anwalt keine Anstalten machte, gegen diese offen ausgesprochene
Erpressung vorzugehen. Scheinbar war dieser offensichtliche Rechtsbruch
nicht die Ausnahme, sondern kam, zumindest bei diesem Richter,
häufiger vor.
Es folgten noch weitere
Ungeheuerlichkeiten seitens des
Richters, die
meines Erachtens auch objektiv betrachtet weit ab vom kodifizierten
Recht lagen, und die ich nie für möglich gehalten
hätte.
Aber nicht nur mit dem Richter
machte ich negative
Erfahrungen, die
meinem Rechtsverständnis in besonders krasser Weise
widersprachen. Fast alle Scheidungsbegleiter, mit denen meine Frau und
ich zu tun hatten, verhielten sich, verharmlosend ausgedrückt,
nicht rechtskonform. Um nur ein Beispiel zu nennen: im Rahmen unseres
Scheidungsverfahrens sollte ein Gutachten erstellt werden. Den Auftrag
zur Erstellung des Gutachtens vergab der Richter an einen, wie ich erst
später erfahren sollte, für seine
Gefälligkeitsguten bekannten Sachverständigen. Von
vornherein trat dieser mir als Vater gegenüber nicht nur
distanziert, sondern vollkommen ablehnend auf. Entsprechend fiel auch
sein Gutachten aus. Neben vielen Widersprüchen und meines
Erachtens auch fachlichen Fehlern enthielt es, obwohl vom Richter nicht
gefordert, eine Diagnose über mich, in der er mir eine
erhöhte Depressivität und gar Suizidalität
unterstellte. Insbesondere Letztere versuchte er gar nicht erst zu
begründen, sondern stützte sie nur auf eine einzige
Aussage meiner Frau, zu der ich überhaupt nicht
gehört wurde. Eine wissenschaftliche Arbeit sieht anders aus!
Das Gutachten schloss mit der Empfehlung, dass das alleinige Sorgerecht
auf die Mutter zu übertragen sei und unsere Kinder ihren Vater
14-tägig besuchen sollten, damit
er sich nicht
umbringe!
Ich
glaube nicht, dass unsere
Urväter ein solches Recht
meinten, als sie das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit
sangen.
Es kam, wie es meine Bekannte
vorausgesagt hatte:
widerrechtlich wurde
mir jegliches Recht an unseren Kindern entzogen.
Und ich war froh, dass meine
Frau nicht den Kontakt zwischen
unseren
Söhnen und mir unterband, und ich meine Kinder noch sehen
durfte. Aber nicht nur das; meine Frau erhob keinerlei
Einwände, dass ich weiterhin mit unseren Kindern lerne, dass
ich weiterhin als Elternvertreter für sie in Kindergarten und
Schule aktiv bin, dass ich weiterhin mit ihnen zum Arzt gehe und vieles
mehr. Kurzum: rechtlich war ich zwar nur ein Zahlvater. Faktisch habe
ich das alleinige Sorgerecht, bzw. die Sorgepflicht(!)
ausgeübt. Aber nur,
weil es meiner Frau
entgegenkam.
Inzwischen sind mehr als 12
Jahre ins Land gezogen und meine
Exfrau und
ich, wir können seit Längerem auch wieder
vernünftig miteinander reden und verbringen sogar
Familienfeste gemeinsam. Zumindest diese Wunde hat die Zeit
tatsächlich geheilt.
Eine andere Wunde konnten
selbst diese 12 Jahre nicht heilen:
mein in
seinen Grundfesten erschüttertes Vertrauen in den Rechtsstaat.
Fast täglich werde ich von Erinnerungen an den Richter und
einiger weiterer Scheidungsbegleiter, insbesondere dem Gutachter,
geplagt, die mir damals sprichwörtlich den Boden unter meinen
Füßen, unter meinem damaligen Weltbild, weggezogen
hatten. So ähnlich stelle ich mir das traumatische Erlebnis
eines kleinen Kindes vor, wenn sein Grundvertrauen in die
Fürsorge durch Vater und Mutter plötzlich durch einen
Gerichtsbeschluss, der es von einem Elternteil amputiert, zertreten
wird.
Wie viele andere auch, habe ich
persönlich schon
einige
Schicksalsschläge erlebt: von einer zeitweisen
Arbeitslosigkeit bis hin zu einer Krebserkrankung mit einer, bei
Nichtbehandlung, durchschnittlichen Restlebenserwartung von nur 2
Jahren. Aber selbst letzteren Schicksalsschlag empfinde ich bei weitem
nicht so schlimm, wie meine Erlebnisse vor diesem Familiengericht.
Selbst den Tod empfinde ich als das harmlosere Übel.
Ein Einzelfall? Mitnichten!
Noch während mein
Familiengerichtsverfahren lief
suchte ich
Hilfe. Ich fand sie im Väteraufbruch für Kinder;
musste aber feststellen, dass ich der „Einäugige
unter den Blinden“ war. Denn im Gegensatz zu den vielen
tausend anderen Vätern und einigen Müttern durfte ich
meine Kinder nicht nur sehen, sondern, dank meiner Exfrau (und nicht
etwa des Richters), faktisch auch Sorge für sie tragen.
Mittels eines offensichtlichen
Rechtsbruchs durch einen
Richter habe
ich, zumindest auf dem Papier, also das Sorgerecht verloren. Aber im
deutschsprachigen Raum verlieren seit Jahrzehnten im Rahmen von
Trennung und Scheidung tagtäglich Elternteile, in der Regel
Väter, jeglichen Kontakt zu ihren Kindern und Kinder den
Kontakt zu ihren Wurzeln, zu ihren Vätern! Glaubt man den
betroffenen Vätern, und das tue ich aufgrund meiner eigenen
Erfahrungen, dann ist dabei nicht selten Rechtsbruch im Spiel gewesen.
Ich
glaube nicht, dass unsere
Urväter ein solches Recht
meinten, als sie das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit
sangen.
Ich verstehe, wenn
Außenstehende Zweifel an meiner
Geschichte
und an den Geschichten der vielen anderen hegen und sagen
„naja, die werden schon das ihre dazu beigetragen
haben“. Nichts Anderes hätte ich damals auch
gedacht.
Aber vielleicht hätten
mich die vielen dokumentierten
Fälle überzeugt - wenn ich sie denn damals
überhaupt gelesen hätte - in denen Deutschland vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der
Missachtung eben dieser allgemein anerkannten und verbrieften
Menschenrechte für schuldig
befunden
wurde, und deren wir
heute am Tag der Menschenrechte gedenken.
Um nur einige zu nennen:
- im Juli 2000 spricht der
Europäische Gerichtshof
im
Falle Elsholz
gegen Deutschland Deutschland
der Verletzung des
Menschenrechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und der
Verletzung des Menschenrechts auf ein faires Verfahren für
schuldig.
- nur ein Jahr später
spricht der gleiche
Gerichtshof
Deutschland im Falle Hoffmann
gegen Deutschland der Verletzung
der
Menschenrechte auf ein faires Verfahren, auf Achtung des Privat- und
Familienlebens und auf ein Verbot der Benachteiligung (hier aufgrund
des Geschlechts) für schuldig.
In den Jahren darauf folgen
etliche weitere, und zuletzt im
Jahre 2009
eine Verurteilung Deutschlands im Falle Zaunegger
gegen Deutschland,
welche wiederum die aktuelle Diskussion um die Sorgerechtsregelung bei
nicht miteinander verheirateten Eltern auslöste.
Ich
glaube nicht, dass unsere
Urväter ein solches Recht
meinten, als sie das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit
sangen.
Wer nun immer noch meint, all
diese Fälle seien
lediglich
subjektiv empfundenes Unrecht, der lese einmal die erst
kürzlich herausgegebene KiMiss-Studie
der Medizinischen
Fakultät der Universität Tübingen. Dort wird
unter anderem von
„Richterlicher Willkür und Ignoranz“,
„Diskrepanz zwischen Gesetz und Rechtsprechung“ und
von „Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit“ durch
betroffene Eltern gesprochen. Weiterhin heißt es, dass
Elternteile von von psychologischen Sachverständigen
erstellten Falschgutachten und unzutreffenden Diagnosen berichten, die
Elternteile ungerechtfertigt stigmatisieren, pathologisieren oder gar
kriminalisieren. Ein Richter habe einen Elternteil vor die Wahl
gestellt: „Stimmen Sie dem Umzug des anderen Elternteils mit
dem Kind zu, dann behalten Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder
wir entziehen es Ihnen“. Sowohl diese Erpressung durch einen
Richter, als auch die Erstellung von Falschgutachten und unzutreffenden
Diagnosen, habe ich, wie ich bereits eingangs erwähnte, selbst
erlebt.
Man kann also nicht mehr von
einem lediglich subjektiv
empfundenen
Unrecht sprechen, sondern muss feststellen, dass Unrechtsurteile
zumindest in der Familienrechtssprechung deutlich häufiger
vorkommen als angenommen.
Ich
glaube nicht, dass unsere
Urväter ein solches Recht
meinten, als sie das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit
sangen.
Weit überwiegend
richten sich diese Unrechtsurteile
gegen
Väter. Sie werden wider geltenden nationalen und
internationalen Rechts von jeglichem Kontakt zu ihren eigenen Kindern
ausgeschlossen. In eklatanter Weise wird also gegen Artikel 3 des
Grundgesetzes, dem Gleichheitsgebot vor dem Gesetz und dem
Benachteiligungsverbot aufgrund des Geschlechts, sowie gegen verbriefte
Menschenrechte verstoßen.
Pause
Bevor ich mein Studium aufnahm
war ich Soldat und habe mich
mit Leib
und Seele für die freiheitlich demokratische Grundordnung und
den vermeintlichen Rechtsstaat eingesetzt. Aber dieser Richter als ein
Vertreter dieses Rechtsstaates hat mir klar gemacht, dass das Recht,
für das ich eingetreten war, für mich nicht gilt.
Entgegen dem damaligen kalten
Krieg setzen heute insbesondere
junge
Männer in den verschiedenen Krisengebieten für unsere
Freiheit und für unseren Rechtsstaat ihr Leben nicht nur aufs
Spiel, sondern verlieren es auch manchmal. Kaum einer mit
Kriegserfahrung kommt ohne ein Trauma zurück. Treten sie dann
als Väter im Rahmen einer Scheidung vor ein deutsches
Familiengericht, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie
ihr zweites, vielleicht sogar schlimmeres Trauma erleben, wenn sie
feststellen müssen, dass das Recht, für das sie ihr
Leben riskiert haben, für sie keinerlei Gültigkeit
hat, bzw. solange verbogen wird, bis das gewünschte Ergebnis,
die Amputation ihres Kindes von ihnen als Vater, erzielt wurde.
Ich
glaube nicht, dass unsere
Urväter ein solches Recht
meinten, als sie das erste Mal von Einigkeit und Recht und Freiheit
sangen.
Richter sind auch nur Menschen.
Und Fehlurteile, und im
schlimmsten
Fall auch die Neigung zur Willkür, sind nun einmal typisch
menschliche Eigenschaften und machen auch vor dieser Berufsgruppe
nicht Halt. Allerdings habe ich den Eindruck, dass gerade bei dieser
Gruppe die Anzahl der schwarzen Schafe ein gerade noch
verträgliches Maß bei weitem übersteigt.
Von daher ziehe ich den Hut vor den vielen Richtern, die ihren Beruf
verantwortungsvoll ausüben und ihre Urteile im Sinne der von
den Menschen ersehnten Gerechtigkeit, soweit das überhaupt
möglich ist, sprechen.
In der erwähnten KiMiss-Studie
heißt es:
„Eine oft gemachte Erfahrung der Elternteile ist demnach,
dass ihnen nicht geglaubt oder ihr Fall als unglaubwürdig
gewertet wird, oder als kaum möglich in Deutschland“.
Nicht geglaubt wurde auch den
Menschen, die aufgrund ihrer
Rasse oder
Religion, oder später in der DDR aufgrund ihrer politischen
Weltanschauung verfolgt wurden, in ihrer Zeit auch nicht.
Beide autoritäre
Systeme sind letztendlich zerfallen
und
mutige Menschen, aber auch der Staat, haben anschließend den
Opfern der Systeme erstmals öffentlich Glauben geschenkt und
sich für die Aufarbeitung des Unrechts eingesetzt. Ich denke
da nur an das Simon-Wiesenthal-Zentrum und die Gauck-Behörde.
Nun ist die Bundesrepublik
Deutschland mitnichten ein
autoritäres System und trotz all der genannten
Rechtsbrüche durch so manchen deutschen Familienrichter oder
Scheidungsbegleiter halte ich Deutschland nicht für einen
Unrechtsstaat (von einem solchen sind wir mindestens so weit entfernt,
wie die Urteile mancher Richter vom geltenden Recht). Dennoch bin ich
überzeugt davon, dass die jetzt heranwachsende Jugend die
Diskriminierung ihrer Väter mit ihren vielen
persönlichen und gesamtgesellschaftlichen Nachteilen als eine
solche bereits erkannt hat, diese ablehnt und sich im Erwachsenenalter
für ein humaneres Familienrecht sowie die Einhaltung eben
dieses Rechts einsetzen wird. Vielleicht werden sich auch die um den
Kontakt zu ihren Vätern Betrogenen ähnlich dem
Simon-Wiesenthal-Zentrum oder der Gauck-Behörde für
eine Aufarbeitung des an ihnen und ihren Vätern bzw.
Müttern begangenen Unrechts bemühen und die
Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
171 Jahre sind mittlerweile
vergangen, seit dem das erste Mal
von
Einigkeit und Recht und Freiheit gesungen wurde. Zumindest die
unerfüllte Sehnsucht nach einem Recht in dem gemeinten Sinne
hat bis heute nicht an Bedeutung verloren. Ich hoffe, dass es nicht
weitere 171 Jahre dauern wird bis auch unsere Familienrechtssprechung
weitestgehend von Willkür befreit ist.
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Rede Dr. Peter
Walcher
Die Bedeutung von
Vater-Entbehrung für die seelische
Entwicklung von Kindern
Warum dieser Vortrag von mir als dem Ärztlichen Leiter einer
psychosomatischen Tagesklinik?
Unter meinen Patienten gibt es ca. bei der Hälfte ein
„Vater-Defizit“ im weiteren Sinne, oft mit
verursachend
für die psychische Krankheit. Warum?
- Die eigene Vater-Rolle ist
unsicher – seit der
Verdammung des Vaters in den 70-ern gibt es keine gewachsenen Vorbilder.
- Erwachsene
Trennungs-/Scheidungskinder mit
fortwährendem
Loyalitätskonflikt. Typisch ist der junge Mann, der an seine
allein erziehende Mutter in einer Art Haß-Liebe eng gebunden
bleibt – die dyadische verstrickende Bindung ist nicht zur
Triade
aufgeweitet worden. So hatte ich neulich einen 21-jährigen
Mann,
der sich ein „Eltern-Kind-Gespräch“
wünschte. Er
wollte sich dabei von seinem „bösen“,
getrennt
lebenden Vater endgültig trennen. Aber es kam anders: Patient,
Vater und Mutter fanden endlich klärende deutliche Worte und
der
Patient konnte wieder eine gute Zukunft mit seinem Vater erwarten,
nachdem viel Nebel der Vergangenheit gelichtet wurde.
- Die Suche nach dem
vermissten leiblichen Vater in der
realen oder intrapsychischen Welt ist lebenslang.
- Adoptivkinder suchen ihre
Identität, v.a. wenn die
biologischen Eltern nicht bekannt sind. Oft leiden sie bzgl. der
Adoptiveltern an einer Art
„Überlebensschuld“, d.h.
sie müssen immerzu Beweise für ihre
Existenzberechtigung
finden.
- Väter/Mütter
in Trennung/Scheidung kommen
oft wegen starker akuter Über-Belastung.
Was
hat mein Fachgebiet in der tiefenpsychologischen
bzw.
psychoanalytischen Theorie und Forschung, zum Vater-Defizit beigetragen?
Die
(psychoanalytische) Bindungsforschung
interessierte sich
jahrzehntelang nur für die Mutter-Kind-Bindung: So
prägte
Bowlby jahrzehntelang die Ausbildung der Psychotherapeuten. Erst seit
10 – 20 Jahren gibt es eine Väterforschung. Und die
psychologische Theorie prägte die Sozialarbeit (Jugendamt!):
die
Devise nach Trennung/Scheidung vom „clear cut“
entschied.
Fast immer hieß dies: das Kind ohne Vater-Kontakt!
Jetzt sind Väter anders:
- Väter wollen mehr
Zeit mit ihren Kindern
verbringen.
- Mehr ledige Väter
wollen das Sorgerecht.
- Eine wachsende Minderheit
will „neuer
Vater“ in Augenhöhe mit der Mutter sein.
- Die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf ist kein reines
Frauenthema mehr.
Was
macht Väter im Gegensatz zu
Müttern besonders?
Beide Geschlechter ergänzen sich, Kinder profitieren von der
Unterschiedlichkeit von Vätern und Müttern.
Im Spielverhalten wird es am deutlichsten: Väter gehen
sensibel,
lust- und neugier-betont an die körperlichen Grenzen,
Mütter
beruhigen.
Jan Piet de Man zeigt es immer mit den Händen: Mütter
wiegen
das Kind, Väter werfen es in die Luft und fangen es immer
wieder
sicher auf.
Warum
sind Väter wichtig für ihre
Kinder?
- Für die
Identitäts- und
Selbstwertentwicklung sind sie
unentbehrlich. Auch für Mädchen: Fast jede starke
Frau hatte
einen starken, wertschätzenden und fördernden Vater!
- Bindungs- und
Beziehungsfähigkeit wird erlernt wie
bei der Mutter.
- Die
Leistungsfähigkeit hängt sehr von der
Wertschätzung des Vaters ab.
- Er ist ein Modell
für die Geschlechterrolle
für Buben und Mädchen.
- Er hilft Mutter und Kind von
Geburt (oder sogar
vorgeburtlich),
einander loszulassen und zu relativieren. Von der Dyade
(ausschließlicher Zweierbindung) zur Triade. Diese
Triangulierung, d.h. Dreiecksbildung, ist für jeden Menschen
extrem wichtig.
Im klassischen Fall ist das Kind mit der Mutter zunächst wie
in
einer Symbiose verschmolzen: Schwangerschaft, Geburt, Stillen sind die
Phasen, die wir Väter den Mütter und Kindern gern
gönnen. In der spätestens seit Geburt
erwünschten
Dreiecksbindung kann jede Person Kind, Mutter und Vater die anderen
zwei unabhängig von ihm selbst sehen und hoffentlich mit
Bindungstoleranz deren Beziehung respektieren. So sieht das Kind Mutter
und Vater miteinander umgehen, die Mutter Vater und Kind
unabhängig von sich selbst und der Vater Kind und Mutter.
Triangulierung ist:
- spätestens ab der
Geburt erlernbar,
- Voraussetzung für
Bindungstoleranz. Damit auch
für
- Team-Arbeit in der Familie,
bei der Arbeit, in der
Gesellschaft
- Der
„triangulierende Dritte“ kann
später
vorübergehend ein Vorbild, ein Therapeut, eine Therapiegruppe,
ein
Mitpatient sein.
Können
männliche Verwandte oder
neue Partner den leiblichen Vater ersetzen?
- Nein, nur partiell. Jedes
Kind ist sehr verletzt, wenn sich
der eigene Vater nicht kümmert oder kümmern darf.
- Andere Männer
können v.a. die
Geschlechtsrollen-Übernahme erleichtern. Auch bei Adoptionen
und
Stief(vater)-Familien geht es Kindern am besten, wenn sie eine gute
Beziehung zum eigenen Vater haben. Das müssen v.a. die
Stiefväter und Mütter wissen, dass sie durch ihre
Bindungstoleranz dem Kind am meisten nützen oder eben schaden.
Was
ist mit den Kindern, deren Väter starben?
Das
hat Prof. Franz aus Düsseldorf vor
langem schon
ausgiebig untersucht anhand der Halbwaisen, deren Väter fielen
oder lange in Kriegsgefangenschaft waren. Der Vater bleibt meist durch
die Mutter präsent, eine innere Verbindung zu ihm bleibt
aufrechterhalten.
Nicht selten versuchen sich verlassene Kinder mit der Phantasie zu
helfen, ihr Vater sei gestorben. Diese Vorstellung ist leichter zu
ertragen, als die verletzende Erfahrung: mein Vater will nichts von mir
wissen.
Welchen
Einfluß hat die Beziehung zwischen
den Eltern auf
die Beziehung des Kindes zum außerhalb lebenden Elternteil,
d.h.
in der Regel zum Vater?
Frau Dr. Anneke Napp-Peters aus Hamburg ist als Familien- und
Jugendsoziologin in der Forschung tätig und hat die erste
repräsentative Langzeitstudie mit 150 Scheidungsfamilien
durchgeführt. Ihrer Studie ist es zu verdanken, daß
die
Kindschaftsrechtsreform die "Gemeinsame Sorge" zum Regelfall werden
ließ. Sie stellte schon 1990 folgendes fest:
- Gehen die Eltern respektvoll
und wohlwollend miteinander
um, dann
erleben 63 % der Kinder ihre Beziehung zum außerhalb lebenden
Elternteil als eng und herzlich.
- wollen die Eltern nichts
mehr voneinander wissen und lehnen
Kontakte zueinander ab, dann beschreiben nur noch 5 % der Kinder die
zweite Elternbeziehung als befriedigend und zufriedenstellend
für
sie selbst.
Die Bindungstoleranz und die Elternkommunikation sind also essentiell
für das Kindeswohl!
Was
sagt die wissenschaftliche Psychosomatik und
Psychotherapie?
Endlich hat sich meine Disziplin universitär und
wissenschaftlich
mit dem Thema „Scheiden tut weh – Elterliche
Trennung aus
Sicht der Väter und Kinder“ auf dem 2.
Männerkongreß in Düsseldorf am 12./22.9.12
beschäftigt. Ich will von 8 Referaten berichten:
Amendt, Prof. Dr. Gerhard,
ehemals Institut für
Geschlechter- und Generationenforschung der Uni Bremen:
- Väter reagieren
sensibel bzgl. einer Trennung,
leiden v.a.
psychisch und psychosomatisch. V.a. bei niedrigem Einkommen erleiden
sie vermehrt psychosomatische Beschwerden, machen
Substanzmißbrauch. Sie gehen meist zuerst und nur zum
Jugendamt.
Analog zur § 218 sollte zudem verpflichtende Beratung und
Informationen angeboten werden.
- Negativ für Jungen
sind die Feminisierung von
Erziehung und
Unterricht, Kommunikation statt Bewegung (zu viel ADHS-Medikation)
Dammasch, Prof. Dr. Frank,
Psychoanalytiker an der Uni
Frankfurt:
- Mütter ohne Partner
suchen unbewußt im
Sohn den
Partner. Der Vater fehlt als „ödipaler
Begrenzer“. Der
Austragungsort ödipaler Begrenzungskonflikte wird auf den
Staat
(die Schule) übertragen. Jeder Lehrer kennt die vaterlosen
„Chaoten/Rabauken“!
- Ohne Vater bleibt die
männliche Identität
brüchig, inbes. Affektregulation und Über-Ich-Halt
fehlen.
- Ohne Vater zeigen die Jungen
oft selbstschädigende
Passivität bzgl. Leistungsanforderung und exzessiven TV-, PC-,
internet-Konsum (virtuelle Selbstwirksamkeit mit scheinbar grenzenloser
Befriedigung).
Dinges, Prof. Dr. Martin,
Institut für Geschichte der
Medizin der Robert-Bosch-Stiftung Stuttgart:
- Eine Scheidung war bis zur
Nachkriegszeit tabuisiert
(Versorgungsaspekt der Ehe), eine Trennung der Kinder von den Eltern
kann z.B. bei den „Schwabenkindern“ zu studiert
werden.
- Seit Jahren ist die
Scheidungszahl auf hohem Sockel
„stabil“: 15 % eines Jahrgangs sind
„Trennungskinder“, allein erziehende Väter
aber werden
mehr.
Egle, Prof. Dr. Ulrich T.,
Chefarzt der auf Schmerzen
spezialisierten Psychosomatischen Kinzigtalklinik in Gengenbach:
- Negativer Stress
erhöht Cortisol (meßbar
im Speichel),
dies schädigt das Gehirn! Der wichtige
Präfrontalcortex ist
erst am Ende der Pubertät reif.
- Jungs < 6 Jahre sind
viel
streßempfindlicher als Mädchen!
- Prävention
(Faustlos, SAFE, PALME, PALME+).
Franz, Prof. Dr. Matthias,
Stellvertretender Direktion des
Instituts
für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Uni
Düsseldorf und Ausrichter des Männerkongresses:
- Täglich kommen 500
Trennungskinder in Deutschland
dazu.
- 90 % der
„1-Eltern-Familien“ mit der
Mutter: 2
– 3 x häufiger bei deren Kindern (v.a. Jungen):
AD(H)S,
Delinquenz, Drogen, „Problem-Verhalten“, Asthma,
Depression, Übergewicht (nur Jungen),
Frühschwangerschaft.
- Je depressiver die Mutter,
desto auffälliger die
Kinder, deswegen hat er PALME und PALME + entwickelt.
- Risiken für Jungen
höher wegen
motorischer
Impulsivität, scheinautonomer Ablösung von der
Mutter,
komplexerer Identitätsentwicklung, maskuliner
Überkompensation bei Fehlen des Vaters, häufig noch
Sozialisation mit Gewalt, Schweigen, Härte und emotionaler
Isolation.
Jopt, Prof. Dr. Uwe, ehemals
Psychologisches Institut der Uni
Bielefeld:
- Trennung, besser: Verlassen
und Verlassenwerden ist der
emotionale Super-GAU.
- Paarebene (Schuld) fast
nicht von Elternebene zu trennen!
Oft Macht-Kampf (Unterhalt/Umgang).
- Die Doppelresidenz
muß der Regelfall werden.
((Das freut mich besonders! Vom Väteraufbruch favorisieren wir
eindeutig gegenüber der hier in Deutschland noch
üblichen
1-Eltern-Residenz (mit sog. Umgang für das Kind zum andren
Elternteil) die Doppelresidenz zur Vorbeugung von negativen Folgen
für die Kinder. Die Kinder geniessen Kontinuität
bzgl.
Beziehung, Betreuung und Erziehung, gravierende
Loyalitätskonflikte sind sehr viel seltener zu erwarten. Bzgl.
der
Eltern gibt es ein Machtgleichgewicht, oder besser positiv formuliert
ein Gleichgewicht der Verantwortung, Erziehung und beruflichen
Möglichkeiten.))
Prestien, Hans-Christian, ehemals Familienrichter in Brandenburg:
- Mit § 1666 BGB
sollte Erziehungsfähigkeit
wieder
hergestellt werden, immer sollte ein Verfahrensbeistand bestellt werden.
- Gutachter sollten kein
schriftliches diagnostisches
Gutachten machen, sondern das Gericht beraten.
- Familienrichter brauchen
pädagogische und
psychologische
Qualifizierung, Jugendämter eine unabhängige
Fachaufsicht.
Schlack, Dipl.-Soz. Robert,
Robert Koch Institut Berlin:
- KiGGS-Studie: Jungen von
allein erziehenden
Müttern sind
vermehrt übergewichtig, konsumieren mehr Alkohol, Rauchen mehr
(Mädchen genauso), Drogen (Mädchen genauso), zeigen
mehr
Schlafstörung, psychosomatische Störungen,
Depression,
Ängste, Verhaltensprobleme und sind häufiger
Täter oder
Opfer von Gewalt (OR 2,2).
- Die
Erwerbstätigkeit der allein erziehenden Mutter
ist protektiv für die Gesundheit der Kinder (OR 3,1).
Das Schlussstatement aller 11 Referenten wurde einstimmig von den ca.
200 Teilnehmern gebilligt. Daraus folgende Forderungen auch an die
Politik:
- Um den Bedürfnissen
aller Betroffenen eines
Trennungskonfliktes gerecht zu werden, sind ideologiefreie
Hilfen in staatlich finanzierten
Konfliktberatungsstellen
für Kinder, Männer und Frauen notwendig.
- Die politische Dimension der
derzeitigen
„Vaterentwertung“ sollte in den Blick genommen
werden.
- Die deutlich
erhöhten gesundheitlichen
Risiken von Jungen
nach der elterlichen Trennung müssen thematisiert,
wirkungsvolle
Instrumente für ihre Behandlung entwickelt werden. Hierbei
sind
bei der Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten
psychotherapeutische und psychosoziale Unterstützungsangebote
einer medikamentösen Behandlung vorzuziehen.
- In Schulen
und Kindertageseinrichtungen sollten
mehr Männer eingestellt
werden.
- Um Trennungsfolgen
angemessen zu bewerten, sollte man
Vater-Mutter-Kind(er)-Familien, Einelternfamilien und
Patchwork-Familien unvoreingenommen daraufhin untersuchen, was sie
jeweils sowohl zur Entstehung der Trennungsproblematik wie zu ihrer
Lösung beitragen. Dabei müssen die Erfahrungen
und
Bedürfnisse der Kinder und vor allem die
Unterstützung
elterlicher Kompetenzen und Ressourcen stärker beachtet werden
als
normative Konzepte.
- Eltern sollten vom Staat mehr
Zeit und Geld
für die Erziehung ihrer
Kinder einfordern.
- Die Gesetzgebung hat im
Bereich Trennung/Scheidung
für die
beteiligten Professionen einen veränderten Auftrag formuliert:
Es
geht nicht mehr darum, den besser geeigneten Elternteil zu finden,
sondern darum, die kindliche
Beziehung zu beiden Eltern
zu erhalten.
Diese Umorientierung wird vom Gesetzgeber in Bezug auf die Rechte
nichtehelicher Väter und von vielen Familiengerichten bei
Konflikten in der Beziehungsgestaltung des Kindes zum nicht betreuenden
Elternteil noch nicht konsequent eingelöst. Dadurch entsteht
bei
hochstrittigen Eltern ein Spielraum für lang anhaltende
Auseinandersetzungen mit jeweils offenem Ausgang.
- In behördlichen und
gerichtlichen Verfahren muss
eine geeignete
unabhängige Vertretung des
betroffenen Kindes oder Jugendlichen
ermöglicht
werden.
- Im Kontext von Trennung und
Scheidung besteht
häufig eine
Benachteiligung von Vätern. Das führt immer wieder zu
einem
Zustand „psychologischer Ungleichheit“ im Rahmen
„rechtlicher Gleichheit“, den verstärkt
Männer
aushalten müssen. Der daraus resultierende Elternstreit
ist der mit Abstand größte Belastungsfaktor
für Trennungskinder.
- Hochstrittige Eltern stellen
deshalb die Beratungsdienste
vor
neue Herausforderungen. Dieses Phänomen gilt es zu verstehen,
angemessene Haltungen und Interventionsformen müssen
entwickelt
werden. Paare in
hochstrittigen Trennungssituationen
sollten intensiv auf ihre gemeinsame elterliche Verantwortung
aufmerksam gemacht und zur Annahme von
Mediations-,
Beratungs- und Therapieangeboten
motiviert werden. ((Wir
müssen das aber kritisch sehen, da oft eine Mogelpackung!))
- Das
„Wechselmodell“ ((von uns lieber
Doppelresidenz
genannt)) bietet den besten Rahmen im Interesse einer spannungsarmen
Nachtrennungsfamilie. Deshalb muss frühestmögliche
(psychologische) Parität zwischen Müttern und
Vätern
hergestellt werden. Das betrifft Betreuung, Versorgung und
Lebensmittelpunkt der Kinder. Dafür. Dahin zu gelangen,
verlangt
ein lösungsorientiertes
Vorgehen auf allen
professionellen Ebenen,
Begutachtung eingeschlossen.
- Angesichts der
demografischen Trends müssen die
Trennungsfolgenforschung in Deutschland intensiver betrieben und
existierende praxistaugliche Unterstützungsprogramme
(Elterntrainings, Interventionen für Kinder) müssen
für
alle Betroffenen breitenwirksam angeboten werden.
- Jede frühe
Hilfe ist wirksamer und
kostengünstiger als
jede späte Hilfe.
- Unsere Städte sind
so arm, dass wir uns nicht
leisten können auf Prävention
und
frühe Hilfen zu
verzichten.
Der Veranstalter der Tagung, Prof. Dr. Matthias Franz,
erklärte abschließend:
„Das Ende jeder Liebesbeziehung und die Trennung ist
für
alle Betroffenen ein schmerzliches Ereignis. Nicht selten
rührt es
an den Kern der eigenen Identität und führt zu
heftigsten
emotionalen Erschütterungen. Für mitbetroffene Kinder
und
besonders die Jungen ist die elterliche Trennung mit tiefgreifenden
Verunsicherungen und erheblichen Entwicklungsrisiken verbunden. Wenn
sie hochstrittig abläuft kommt das im Erleben vieler
–
besonders noch kleiner - Kinder einem Weltuntergang gleich. Wir
brauchen deshalb mehr Sensibilität für das Erleben
dieser
Kinder.“
Und fügte selbstkritisch hinzu: „Auch wir
Ärzte und
Psychotherapeuten müssen sich verschließenden
Männern
in Trennungssituationen mit größerer Aufmerksamkeit
und
Hilfsangeboten begegnen.“
Ich freute mich sehr, dass somit auch endlich meine Fachrichtung, die
Psychosomatik und Psychotherapie, sich wissenschaftlich und politisch
für unser Thema engagiert!
Herzlichen Dank für Ihre und Eure Aufmerksamkeit!
Rede Franzjörg
Krieg
Abschlussrede
Liebe Anwesende,
liebe Mitglieder, Interessenten und Freunde,
natürlich möchte ich auch von dem berichten, was ich
bei rund 200 Neufällen im Jahr und bei etwa 50
Einsätzen jährlich vor den Familiengerichten an
Einblicken erhalte.
Und ich muss schon lange nicht mehr nur kritisieren.
Trotz einer desolaten gesellschaftspolitischen Situation, trotz
familienschädlicher Tendenzen in der Gesellschaft, in der
Politik und auch insbesondere unter den Professionen der familialen
Intervention wird von einzelnen Personen zunehmend gute Arbeit gemacht.
Der erste Bundeskongress ELTERNKONSENS, der am ersten
November-Wochenende in Stuttgart stattfand, machte Mut. Was da von
Justizministerium und Sozialministerium hier im Ländle
organisiert wurde, war SPITZE!
Die Präsentationen dort gehörten zum Besten, was ich
im Kontext familiale Intervention bisher gehört habe.
Das kann aber nicht darüber hinweg täuschen, dass
auch in Karlsruhe Spitzenpositionen total fehlbesetzt sind und dass
teilweise grottenschlechte Arbeit gemacht wird.
Aus dem weiteren Umfeld von Karlsruhe berichtete ich in den letzten
Jahren immer wieder anonymisiert von katastrophalen Entwicklungen in
Einzelfällen, die nicht daher so katastrophal ablaufen, weil
die betroffenen Eltern eben nichts besseres zustande bringen.
Die Katastrophen laufen ab, weil die familiale Intervention, und dabei
auch immer wieder die Jugendämter, nicht ihrer Aufgabe gerecht
werden.
Wenn Eltern sich trennen und damit dokumentieren, dass sie nicht mehr
miteinander können, können sich diejenigen Personen,
die mit der Beratung und Hilfe im akuten Problemfall ihr Geld
verdienen, nicht zurück lehnen und meinen:
„Ja, wenn die Eltern
sich nicht einig sind,
können wir auch nichts machen!“
Und der Richter hebt resignierend die Schultern angesichts einer
hartnäckig den Umgang boykottierenden Mutter.
Damit wird die eigene im SGB formulierte Aufgabe ignoriert und jede
eigene Kompetenz als nicht vorhanden erklärt.
Noch fieser wird diese Haltung, wenn damit bemäntelt werden
soll, dass man ein überkommenes ideologisches Rollenbild
weiter tradieren möchte:
Kinder zur Mutter –
der Vater zahlt. Basta!
Die Kinder sollen zur Ruhe kommen!
Sorge dafür, dass es der Mutter gut geht, dann geht es auch
Deinem Kind gut!
Das Jugendamt als
Machtbehörde.
Der Richter als Hinrichter.
Richter Rudolph aus Cochem hat dies beim Kongress in Stuttgart
öffentlich auf der Bühne erklärt:
Auch er hat 30 Jahre lang als Familienrichter eine Blutspur durchs Land
gezogen!
Wir kennen das aus Millionen von Kollateralschäden
profeministischer Politik, die heute unser System belasten –
in der Schule, auf der Straße, in den Psychiatrien, in den
Auswirkungen auf die Sozialsysteme und auf die Krankenkassen.
Vor zwei Jahren machte ich hier an dieser Stelle die Institution der
Familienhilfe zum Thema und schilderte dabei einen
spektakulären Fall aus dem näheren Umland.
Es war der Fall von Manne, Maggy und Danny.
Ich zitiere von damals:
Manne lernte auf den Philippinen Maggy kennen und holte sie aus ihren
speziellen Verhältnissen nach Deutschland. Was sie vorher
machte, verdrängte er.
Sie brachte einen Sohn mit nach Deutschland, dem sie erzählt,
sein Vater sei tot. Manne weiß, dass das nicht stimmt.
Planmäßig wurde Maggy schwanger. Sie heirateten.
Nach weiteren planmäßigen drei Jahren trennte sie
sich – wiederum plangemäß - von Manne und
entzog ihm seine Tochter.
Aus dieser Zeit stammt eine heftige Medienserie zu dieser
Trennungsgeschichte. Maggy ist ziemlich aggressiv und attackiert ihre
Kinder regelmäßig verbal und körperlich.
Sie ist das, was man gewalttätig nennt und prügelt
ihre Kinder regelmäßig, was seit Jahren von allen
Personen im Jugendamt, beim Familiengericht, bei der Polizei, bei der
Staatsanwaltschaft, überhaupt von allen gesetzwidrig ignoriert
wird.
Eines Tages stellte der Kinderarzt von Mannes Tochter an ihr Schnitt-
und Stichverletzungen fest, wusste schon, dass mütterliche
Gewalt von allen zur Reaktion eigentlich verpflichteten Personen
hartnäckig ignoriert wird und wandte sich an die Presse. Es
gibt etwa ein Dutzend Presseartikel zu diesem Fall, zwei Sendungen von
„Brisant“ und einen Beitrag der Landesschau.
Trotzdem mauschelte das Familiengericht eine Verhandlung, in der alle
Kritik an der Mutter ausgeschlossen wurde, und in der das Jugendamt mit
dem Familienrichter die gewalttätige Mutter weiterhin als
Kinderbesitzerin bestätigte.
Um weiteren Exzessen vorzubeugen, wurde aber eine Familienhilfe
installiert.
Inzwischen hatte Maggy Danny kennen gelernt. Sie ließ sich
von ihm schwängern und hatte damit das 3. Kind vom 3. Vater.
Danny erlebte aus der Innenansicht der Beziehung mit, wie Maggy mit
Manne, dem Vater ihres zweiten Kindes, umging.
Da Maggy wegen ausstehenden Mietzahlungen die Wohnung
gekündigt wurde, überredete sie Danny, mit ihr
umzuziehen. Danny renovierte die alte Wohnung, renovierte die neue
Wohnung und richtete diese auch auf seine Kosten ein.
Beim Verlegen der letzten Teppichbodenleiste eröffnete ihm
Maggy, dass sie fühle, dass ihre Liebe zu ihm jetzt
nachgelassen hätte und dass sie eine Trennung wünsche.
Bis diese tatsächlich vollzogen wurde, kam es zu
abenteuerlichen Szenen im Haus.
Als z.B. Maggy eines Abends das Telefon aus der Wand riss und dies
Danny über den Schädel zog, kam die Polizei und nicht
die Täterin, sondern das verletzte Opfer Danny musste die
Wohnung verlassen, allerdings mit seiner nur wenige Monate alten
Tochter. Die Begründung für den Platzverweis
formulierte ein Polizeibeamter: Er fragte Danny, ob er denn das
„Frauenschutzgesetz“ nicht kennen würde....
Die ganze Zeit über war fast jeden Tag die Familienhilfe im
Haus, die nicht verhindern konnte, dass Essensreste wochenlang in der
Küche vor sich hin schimmelten und dass die Kinder von der
Mutter weiter permanent misshandelt wurden.
Richtiger muss man formulieren, dass die Familienhilfe dies alles gar
nicht verhindern wollte. Die Unfähigkeit der Mutter, einen
Haushalt zu führen, wurde von der Familienhilfe zum
„tolerierbaren kulturellen Unterschied“ definiert
und die Gewalttätigkeit der Mutter teils eben diesem
abweichenden kulturellen Hintergrund geschuldet, teils der Mutter als
entschuldbares Erziehungsmittel verziehen.
Im Protokoll des Hilfeplangespräches berichtete die
Familienhilfe stets, dass alles in Ordnung sei, sie würden den
Fall ja „engmaschig“ begleiten.
Und wenn Danny dem Leiter der Familienhilfe mitteilte, dass in diesem
Fall doch glattweg gelogen würde, meinte dieser, was er meine,
wem vor Gericht denn wohl eher geglaubt werden würde, dem
betroffenen Vater oder ihm, dem Leiter der Familienhilfe.
Der erste Sohn von Maggy, der schon in der Hauptschule nicht beschulbar
war und deshalb in einer Förderschule untergebracht wurde,
musste diese inzwischen verlassen, weil er eine Mitschülerin
krankenhausreif geprügelt hatte und gegen den Rektor
tätlich wurde.
Das war aber kein Problem. Der Leiter der Familienhilfe ist auch in der
Leitung des Kinderheimes und nahm den Jungen sofort auf.
Im Protokoll des Hilfeplangespräches steht aber, dass auch in
schulischer Hinsicht alles in Ordnung sei. Schließlich
würde ja die Familienhilfe das Ganze „engmaschig
begleiten“.
Nachdem Manne und Danny zum ersten Mal bei unseren Beratungsabenden
nebeneinander anwesend waren, beschlossen wir, uns der Angelegenheit
etwas intensiver zu widmen.
Wir stellten fest, dass diese gewalttätige Mutter den
deutschen Staat inzwischen schon mindestens eine halbe Million Euro an
Unterstützung gekostet hatte. Und das ohne jeden positiven
Effekt für irgend jemanden - außer für die
Mutter.
Ich endete vor zwei Jahren mit der Feststellung:
Da inzwischen eine Gutachterin in diesem Fall eingesetzt wurde, die
für uns ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt darstellt und da
ja immer noch die Leiche mit der alten Medienkampagne im Keller liegt,
die vom Familiengericht damals einfach dort hin gelegt wurde,
verspricht das Ganze noch ziemlich spannend zu werden.
Inzwischen hat die Zeit dafür gesorgt, dass die Situation sich
notwendigerweise weiter entwickelte.
Die Mutter spürte, dass der Druck von allen Seiten
größer wurde. Das Jugendamt stand nicht mehr auf
ihrer Seite und begann, endlich zu sagen, was schon längst
hätte gesagt werden müssen.
Der Leiter der Familienhilfe bekam Druck und konnte sich nicht mehr
erlauben, seine feudale Tour zur Mehrung der Einnahmen weiter zu
betreiben.
Ein Gutachten bescheinigte der Mutter einen Mangel an
Erziehungskompetenz und schlug vor, die ältere der beiden
Töchter von deutschen Männern dem Vater zuzuweisen.
Es wurde eng für die Mutter und sie plante den
nächsten Umzug, um in einem neuen Wohnumfeld wieder
mutterzentrierte öffentliche Unterstützung zu finden.
Das Prinzip ist klar:
In einem System von profeministischer Frauenförderung
können auch prekäre Mütter immer damit
rechnen, vom System zumindest einige Zeit ungebremst gestützt
zu werden. Eine unfähige Mutter, die bereit ist, sich auf
Steuerkosten helfen zu lassen, ist in einem solchen System immer noch
mehr wert als ein erziehungskompetenter Vater.
Also nützt die Mutter diese ideologisierte Lage so lange aus,
wie das zu ihrem Nutzen funktioniert.
Wenn sie merkt, dass der Druck zu stark wird und sie verpflichtet wird,
sich positiv zu verändern, zieht sie auf Kosten des
Steuerzahlers um, lässt sich auf Kosten unseres Sozialsystems
eine neue Wohnung zuweisen und lebt in der neuen Umgebung wiederum auf
Kosten unseres Sozialsystems so lange, wie ihr Kredit als Mutter wirkt.
Wenn’s wieder eng wird, kommt der nächste Umzug.
Jugendamt- und Sozialamt-Tourismus auf Kosten von uns allen.
Sowohl das Jugendamt als auch das Familiengericht wussten, was kommen
wird.
Das Jugendamt plädierte nun dafür, auch die kleine
Tochter dem zweiten deutschen Vater zuzuweisen.
Und jetzt geschah etwas Überraschendes:
Es gab ein neues Gutachten einer Karlsruher Gutachterin, die die Mutter
für ihre hohe Erziehungskompetenz lobte.
Die Mutter zog um und das Familiengericht warf ihr das Alleinige
Aufenthaltsbestimmungsrecht hinterher – gegen das Votum des
Jugendamtes, allein auf einem Gutachten basierend, das in krassem
Gegensatz zu einem Gutachten stand, das ein Jahr vorher zur Kompetenz
der selben Mutter gemacht wurde.
Die involvierte Richterin protokollierte Vorgänge, die jeden
genauen Beobachter den Kopf schütteln ließen. So ist
z.B. von einer Kindesanhörung zu lesen, die nie stattfand.
Oder es wird eine Mutter beschrieben, die als alleinerziehende Mutter
für drei Kinder zuständig sei.
Tatsache ist aber, dass die ältere der beiden Töchter
schon ständig beim Vater lebt. Die jüngere wird fast
hälftig vom Vater betreut.
Und der Sohn?
Das ist jetzt der nächste Hammer an dieser Geschichte:
Er kam ja in eine Heimschule, weil er selbst in der
Förderschule nicht mehr beschulbar war.
Inzwischen ist er in einer Einrichtung für Behinderte, weil
dies auch der Mutter den höchsten Satz an Sozialhilfe
einbringt. Und das nicht, weil dieses Kind behindert wäre,
sondern allein, weil dieses unser System dieses Kind unter dem
alleinigen Einfluss einer Mutter beließ, die völlig
erziehungsungeeignet war. Und jahrelang schaute die Familienhilfe zu,
erklärte, alles sei absolut in Ordnung, sie würden ja
engmaschig begleiten.
Und weil dieses älteste Kind der Mutter nur noch Kohle
einbringt und ansonsten mehrheitlich institutionell fremd betreut wird
und das nächste Kind inzwischen beim Vater lebt, haben
verschiedene Vertreterinnen der involvierten Ämter
entschieden, dass man dieser Mutter den Hätschelstatus einer
Alleinerzieherin erhält.
Damit werden alle Absurditäten mit allen Folgekosten
für uns alle logisch und entschuldbar.
Wie hoch die Kompetenz dieser Mutter ist, können wir auch an
ihrer Beziehung zur älteren Tochter ablesen, für die
sie inzwischen kein Kindergeld und keine weiteren Sonderzuwendungen
mehr erhält. Sie hat den Kontakt von ihrer Seite aus komplett
abgebrochen und hat das Kind im letzten halben Jahr gerade ein Mal
gesehen, obwohl umfangreiche Betreuungszeiten für sie
gerichtlich festgelegt sind.
Wir stellen eben dies immer wieder fest:
Geraten Mütter in eine Situation, die sie uns Vätern
selbstverständlich zumuten und natürlich auch
angepasstes Verhalten von uns erwarten, wird von ihnen erwartet, gar zu
arbeiten und Unterhalt zu zahlen, steigen sie völlig aus und
brechen jeden Kontakt ab.
Ich kenne aus eigener Erfahrung die Methoden einer Mutter, die dem
Richter erklärt, dass sie mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht
zufrieden sei. Wenn er dies wirklich beachsichtige, könne er
das Sorgerecht gleich komplett an den Vater übertragen. Sie
würde sich dann zurück ziehen.
Was ist das für ein System, das solche Mütter zum
Idealbild einer heutigen Familie in Deutschland stilisiert?
Wie verhalten sich Kinder, die in einem solchen setting sozialisiert
werden?
Wie gestalten diese Kinder später als Erwachsene oder als
Eltern ihr Leben?
Betrachtet unsere Schulen, unsere Straßen, unsere
Psychiatrien.
Betrachtet die Entwicklung unserer Trennungsraten.
Betrachtet die Expandierung staatlicher Intervention, um dieser
Entwicklung hinterher zu hinken.
Betrachtet das Schwinden von Engagement, das inzwischen fast jeder
Verein in Deutschland kennt.
Und betrachtet schließlich die Entwicklung unserer
Geburtenraten.
Meine Rente dürfte noch relativ gesichert sein.
Wenn man aber die Summe der Entwicklungen addiert, sehe ich
für alle jünger als 40 ziemlich schwarz.
Was können wir alle tun?
Wir können das Wissen um diese Abläufe in die
Öffentlichkeit tragen. Wir können die Information der
Öffentlichkeit dort ersetzen, wo die Medien versagen und sich
immer noch dem status quo andienen.
Und wir können laut Forderungen formulieren:
- Kontrolle aller
Institutionen und Ausgaben der familialen
Intervention, nicht nur der Jugendämter.
- Kritische Prüfung
aller Anträge auf
Prozesskostenhilfe in familialen Verfahren.
- Kritische Prüfung
aller fetten Ausgabeposten
unseres Sozialsystems, die direkt mit der familialen Intervention
verknüpft sind. Und dies betrifft insbesondere alle
Abläufe im Bereich der Heimunterbringung als dickstem Brocken,
alle Ausgaben der Familienhilfe und alle öffentlichen Ausgaben
für Frauenhäuser.
- Endlich die praktische
Umsetzung eines wissenschaftlich
schon lange existierenden Verständnisses von Trennung und
Scheidung nicht als Auflösung der Familie, sondern allein als
Neuorganisation von Familie mit denselben Familienmitgliedern.
- Förderung einer
Kultur des Dialogs und der
Kommunikation auf der Elternebene nach der Trennung.
- Kommunikationsbereitschaft
und Kommunikationskompetenz als
wichtigstes Element der Bewertung von Elternkompetenz.
ALLEN KINDERN BEIDE ELTERN!
Termin
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Samstag,
08.12.2012 |
Beginn
/ Ende
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von
14
Uhr bis ca. 16 Uhr
anschließend
gemütliches Beisammensein in der Gaststätte
"Akropolis", Baumeisterstrasse,
gegenüber dem Staatstheater
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Motto
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"Sorgerecht
für nicht miteinander verheiratete Eltern"
Während
Deutschland am internationalen Tag der
Menschenrechte auf die Missachtung von Menschenrechten in anderen
Staaten
hinweist, wird über die vielfachen Verletzungen von
Menschenrechten durch
Organe der Bundesrepublik Deutschland geschwiegen.
Bereits
mehrfach hat der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland der
Missachtung von
Menschenrechten für schuldig befunden (siehe auch hier).
Wir fordern:
- Einhaltung der
Konventionen zum Schutz der
Menschenrechte auch in Deutschland - insb.
im Familienrecht
- Einhaltung von
nationalen Gesetzen, insb. dem
Grundgesetz und dem BGB auch durch
Familienrichter und Jugendämter
- Umsetzung der
Kindschaftsrechtsreform von 1998
(z.B. wie in Cochem bereits seit Jahren praktiziert)
- Weiterentwicklung des
Kindschaftsrechts
- Gleichberechtigung von
Vätern und
Müttern
vor deutschen Familiengerichten
- Sanktionierung statt
Förderung von
Umgangsboykott
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Ort
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Karlsruhe
Platz der Menschenrechte (zwischen Pyramide und Schloss)
Größere
Kartenansicht
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Anfahrtsbeschreibung
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Autobahnausfahrt
Karlsruhe-Durlach, Richtung Stadtmitte
Über
die Durlacher
Allee zum Schlossplatz.
Unter
dem Veranstaltungsort ist
eine Parkgarage, die aus
einer Unterführung aus zugänglich ist.
zum
Ausdrucken
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Tipps für
Anfahrt
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-
Fahrgemeinschaften bilden
- Mitfahrzentrale
(PKW)
- Schönes Wochenendeticket
nutzen
5 Personen für zusammen ab 40 €
- Mitfahrerzentrale
der Bahn
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Übernachtungsmöglichkeiten
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Jugendherberge
Karlsruhe
Naturfreundehäuser
in der Umgebung von Karlsuhe
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Ansprechpartner
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Franzjörg
Krieg
Eisenbahnstraße
26
76571 Gaggenau
Mobil: 0157 / 81 90 03 39
E-Mail: vafk-ka@gmx.de
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Werbemittel
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www.vafk-baden-wuerttemberg.de
Flyer
Ankündigungsflyer
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Presse (allgemein)
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"Der Spiegel" Ausgabe
42/2010: Justiz, Die Superinstanz
In dieser Ausgabe vom 18.10.2010 berichtet "Der Spiegel" über
den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dabei
geht er
auch auf Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch dieses
höchste europäische Gericht ein. Lesen
Sie hier.
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Presse (2008)
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Es hagelt Proteste auf
dem Platz der Menschenrechte
Kundgebung zum 60.
Jahrestag der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte
Unter dem Motto
„Lasst uns nicht im Regen
stehen!" versammeln sich am
kommenden Sonntag Menschen- und Kinderrechtsgruppen aus
Baden-Württemberg und
Rheinland-Pfalz von 14 bis 16 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte in
Karlsruhe
Stadtmitte zu einer Kundgebung mit Infostand und fachkundigen Rednern.
Hintergrund
ist die Feier zum 60. Gedenktag der Verabschiedung der Allgemeinen
Erklärung
der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen, der am 10. Dezember
begangen
wird.
Aufgerufen zu dieser
Kundgebung hat der Landesverband
Baden-Württemberg des Väteraufbruchs für
Kinder e. V. (VAfK), der mit dieser Demonstration auf
Missstände in der deutschen Familienrechtssprechung aufmerksam
machen. Missstände, wegen denen die Bundesrepublik Deutschland
vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in
mindestens 9 Fällen wegen Menschenrechtsverletzungen
verurteilt worden sei.
„Die
Familienrechtstheorie und die Praxis der
Rechtssprechung klaffen in Deutschland noch immer meilenweit
auseinander. Und so manches Familienrechtsurteil unserer 3. Gewalt
steht nicht nur im Widerspruch zu unseren Grund- und
bürgerlichen Rechten, sondern auch im krassen Widerspruch zu
den Menschenrechten“, so Franzjörg Krieg,
Vorsitzender des Verbands. „Die nicht im Einklang mit den
Menschenrechten stehende, zumeist einseitig auf Mütter
fixierte Struktur von Familiengerichten und Jugendämtern,
zwingt viele Elternpaare geradezu in einen Scheidungskrieg um das
alleinige Sorgerecht.“, so Krieg weiter. „Verlierer
sind dabei die Kinder und ihre Väter. Mit dieser Kundgebung
halten wir Deutschland, das nur allzu gerne auf Verletzungen der
Menschenrechte in anderen Ländern hinweist, einen Spiegel
vor.“
Auch bei der
UNO-Menschenrechtskommission in New York
sei Deutschland wegen seiner Familienrechtspraxis als schwarzes Schaf
bekannt. Deswegen unterstützte die Weltbürgerstiftung
in New York auch die Aktion des VAfK, wie ihr Vorstandsmitglied
für Deutschland, Stephan Mögle-Stadel,
ergänzend mitteilt.
Informationen zur
Kundgebung sind im Internet zu finden
unter baden-wuerttemberg.vaeteraufbruch.de
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Vergangene
Kundgebungen
Tag der Menschenrechte
Dezember
2011
Dezember
2010 (Link zu KA)
Dezember
2009 (Link zu KA)
Dezember
2008 (Link zu KA)
Dezember
2008 (Link zu SBH)
Dezember
2007 (Link zu KA)
Dezember
2007 (Link zu SBH)
Dezember
2006 (Link zu KA)
Dezember
2006 (Link zu SBH)
MauernDEMOntage
Dezember
2003 (Link zu SBH)