Kundgebungen

Zu vergangenen Kundgebungen (Tag der Menschenrechte 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und MauernDEMOntage 2003)


Kundgebung zum Tag der Menschenrechte 2013

Bilder der Redner


Franzjörg Krieg
VAfK-Karlsruhe und
Vorsitzender des Landesverbands
Eröffnungsrede
Transgenerationale Effektivität



Foto: Jürgen Griese

Jürgen Griese
VAfK-Schwarzwald-Baar-Kreis
Rede



Foto: Heiderose Manthey

Jürgen Tischer
VAfK-Karlsruhe
Rede



Foto: Jürgen Griese

Angela Hoffmeyer
VAfK-Karlsruhe und
VAfK-Bundesverband
Rede



Foto: Jürgen Griese

 

Rede Franzjörg Krieg

Eröffnungsrede

Ich begrüße euch alle zu unserer 8. Kundgebung seit 2006 hier

- in der Stadt des Rechts
- zum Tag der Menschenrechte
- diesmal nicht auf dem Platz der Grundrechte, sondern hier auf dem Ludwigsplatz
- gegen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Urteile gegen Eigentümlichkeiten der deutschen Familienrechtspraxis aus Straßburg.
Ob es ein gutes Zeichen ist, dass mir in diesem Jahr kein Urteil des EGMR gegen Deutschland im Hinblick auf unsere familienrechtliche Praxis bekannt wurde, wage ich nicht, als gutes Zeichen zu erkennen.
Wir wissen, dass es immer wieder Zeiten gab, in denen es trotz übler Zustände in Deutschland kein Beschwerdeführer geschafft hat, in Straßburg durchzukommen.
Außerdem kennen wir die ideologisierten Schwachstellen im deutschen FamilienUNrecht zu genau, um zu meinen, dass alle Arbeit getan sei.

Es fiel mir in diesem Jahr immer wieder auf, dass auf allen Ebenen versucht wird, die fehlende Selbstreinigungskraft unseres Systems wegzumogeln.
So wird immer wieder formuliert: Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 entschieden, dass nicht ehelichen Vätern der Weg zum Sorgerecht eröffnet werden muss.

Ja, irgendwie hat es das schon.
Wenn man aber ehrlich sein möchte, muss man schon erwähnen, dass dasselbe Bundesverfassungsgericht 7 Jahre vorher bestätigt hatte, dass kein Sorgerecht für nicht eheliche Väter durchaus verfassungskonform sei und diente sich damit der deutschen Frauenszene und den Vertreterinnen der Mütterlobby an. Erst nachdem dieses oberste deutsche Gericht aus Straßburg eine schallende Ohrfeige bekommen hatte, entschied es nicht aus eigener Überzeugung, sondern in Folge des internationalen Druckes dazu, die eigene Entscheidung von 2003 als falsch zu erkennen und gegensätzlich entscheiden zu müssen.
Das ist die Wahrheit, die seither fortlaufend vertuscht wird.
Solange diejenigen, die die Entscheidung von 2003 fällten und diejenigen, die sie als Sieg feierten und die hinter dieser Entscheidung standen, nicht öffentlich bekunden, dass sie sich geirrt hatten und klar erkennen lassen, dass sie in Zukunft dieselben Fehler vermeiden werden, hat sich die menschenrechtswidrige Situation im deutschen Familienrecht nicht geändert.
Solange wir nicht erkennen können, dass Zeiten beginnen, in denen wir die Wirksamkeit von Selbstreinigungskräften im Kontext Gesellschaftspolitik, Genderpolitik und Familienrechtspraxis feststellen, so lange werden die obersten Verfassungsrechtler Europas in Straßburg mit Deutschland ihre Arbeit haben.

In Deutschland gibt es nicht nur hin und wieder Situationen, in denen menschrechtswidrige Beschlüsse gefällt werden. Die wenigen Fälle, die in Straßburg landen, sind nur das, was man beim Anheben der Teppichecke zu sehen bekommt. Die Dreckschicht unter dem ganzen Teppich ist das, was der Öffentlichkeit verborgen bleibt und dessen Funktionsmechanismen auch immer wieder sorgsam verschleiert werden. Es ist eine gesellschaftspolitische Grundstimmung, in der Männer und Väter immer Täter sind und Frauen oder Mütter immer Opfer bleiben. Es ist eine Atmosphäre, in der zwei unschuldig in einer kriegerischen Auseinandersetzung getötete Frauen Anlass sind für die Schaffung eines „Keine-Gewalt-gegen-Frauen“-Tages, in der aber 8000 im Rahmen einer anderen kriegerischen Auseinandersetzung abgeschlachtete Zivilisten – alles Männer und nur Männer – lediglich einen Absatz in den Lexikas zum Stichwort „Srebrenica“ wert sind. 8000 Männer können den Wert von 2 Frauen nicht aufwiegen.
Was ist das für eine Gleichberechtigung?
Und wo bleibt die Gleichstellung in diesem Kontext?
Wenn sogar die SPD textet, dass man in unserem Land die Männlichkeit überwinden muss, um zu mehr Menschlichkeit zu gelangen, dann muss man begreifen, unter welcher gewaltigen Apartheit Männer in dieser Gesellschaft gesehen und behandelt werden.

Nach weit über 10 Jahren Gewaltschutzpraxis in Karlsruhe wurde jetzt endlich eine Frau mit einem Vierteldebutat angestellt, die den Job einer Täterberaterin macht.
Um das überhaupt im Grundsatz erkennen zu können, hat die geballte Sozialkompetenz dieser Stadt über ein Jahrzehnt gebraucht.
Und alle Frauenorganisationen dieser Stadt haben es abgelehnt, diesen Job zu übernehmen. Klar – für diese gibt es weiterhin keine Gewalt, die von Frauen ausgeht. Und wenn jemand feststellen sollte, dass Gewalt von einer Frau ausgeht, dann kann es keine Gewalt sein, weil sie ja von einer Frau ausgeht.
So funktioniert die Logik Karlsruher Sozialkompetenz.
Und diese wird nicht von einzelnen Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeitern getragen, sondern zunächst von einem Stadtrat, in dem niemand es wagt, Fakten zu nennen, wo nur political correctness bedient wird und wo städtische Gelder an Organisationen verbraten werden, die gewaltsame Ausgrenzung praktizieren und die ihrer Aufgabe nicht nachkommen, die Verwendung dieser Gelder öffentlich zu machen, wie das Grundbedingung ist für einen weiteren Erhalt ist.
Wer das nicht glauben kann, dem kann ich gerne meinen Schriftwechsel mit der Stadt in Sachen Steuergelder für „Wildwasser“ zur Verfügung stellen.

Wenn man mitverfolgt, welche Damen im Karlsruher Frauenzirkus Vorstandsposten innehaben und welche Familien-Rechtsanwältinnen sich z.B. in dieser Hinsicht hervor tun, begreift man schnell die Logik, die diese Damen vor dem Familiengericht verfolgen. Dann ist jeder Vater schnell als Täter identifiziert und die Lufthoheit über das Kind hat diejenige Person, von der immer noch die Nabelschnur aus dem Bauch direkt in den Kopf des Kindes führt.

Welche Rolle spielt der Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs im Rahmen von Trennung und Scheidung mit Kindern?

Eine Untersuchung im Jahr 2000 in Berlin ermittelte, dass in 3,3% aller familiengerichtlichen Verfahren der Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs erhoben wird und dass dieser in rund 85% aller Fälle nicht haltbar ist.
Meine interne Statistik aus 12 Jahren Beratungstätigkeit erfasst höhere Zahlen. Diese sind aber evtl. der besonderen Auswahl der Fälle geschuldet.

Bei 200.000 Trennungen und Scheidungen mit Kindern müssen wir – vorsichtig geschätzt – von 150.000 Verfahren um Umgang oder Sorge jährlich ausgehen.
3,3 % davon sind rund 5000. 85% hiervon sind rund 4200.
Das bedeutet, dass in Deutschland jährlich über 4000 Väter zu Unrecht des sexuellen Missbrauches an ihrem Kind bezichtigt werden.

Alice Schwarzer schrieb dazu gestern in der Zeit online:
Ja doch, selbstverständlich ist es denkbar, dass ein Mann zu Unrecht des Missbrauchs oder der Vergewaltigung beschuldigt wird! Aber es ist nicht die Regel. Zumindest nicht im Leben. In den Medien jedoch entsteht der Eindruck, es gebe fast nur Falschbeschuldigungen. Das reale Sexualverbrechen gerät dabei in den Hintergrund.

Das ist alles. Kein Wort zur Zumutung der Falschbeschuldigung, die regelmäßig die vernichtende Zerstörung eines Lebens bedeutet.

Wenn man der Ungeheuerlichkeit einer solchen Beschuldigung näher kommen will, muss man Frauen anhören, die sich über die Beschuldigung einer Frau äußern.

Ich zitiere aus einer Zusammenstellung der Homepage muetterlobby.de:

Vier Wochen nach dem Tod ihres Vaters saß die promovierte Architektin Angela Schmelzer zusammen mit ihrer Mutter in der Küche, als drei Polizisten klingelten. „Haftbefehl, mitkommen!“, hieß es.
An diesem Tag begann der Albtraum. Initiiert von Angelas ausgezogenem Mann, dem Vater von Mathias. Der wollte das Sorgerecht. Eine vom ihm präsentierte Zeugin behauptete, die Mutter habe sich fünf Jahre vorher in ihrer Gegenwart massiv am Sohn sexuell vergriffen, und das falle ihr jetzt erst ein. Die Vorwürfe – frei erfunden und haltlos. Und trotzdem begann ein juristischer Kampf, der bis heute nicht ausgefochten ist.
Sechs Wochen U-Haft für die Mutter folgten….. Der Vater, Arzt, animierte nachgewiesen Freunde zu Falschaussagen, behauptete in eidesstattlichen Versicherungen Dinge, die nie gesagt wurden, etwa, dass der Klassenlehrer des Sohnes eine akute Gefährdung des Kindes sehe. Der Lehrer bestreitet, das jemals gesagt zu haben. Die Vorwürfe waren trotzdem in der Welt. Schlimmer noch: Vor Gericht.
… Eine Umgangsbegleiterin unterstellt der Kindsmutter bei den Familiengutachtern "sexistische Übergriffe" und widerruft dies später vor dem Familiengericht und vor dem Strafgericht. 1 1/2 Jahre nach der Verhaftung wird der Mutter im Strafverfahren die Zustimmung zur Verfahrenseinstellung und der komplette Verzicht auf Schadensersatzansprüche und Verdienstausfall abgepresst. Dazu muss sie noch 8.000 Euro zahlen, weil der damals 3-jährige Junge sie beim Füttern für einige Sekunden am Pullover berührt hatte, gefilmt vom Kindvater. …Das Kind darf nach der Entscheidung des Familiengerichts nicht mehr zur Mutter. Der Albtraum nimmt kein Ende.
Der Junge will nur eins: Zurück zu Mama, und er sagt dies immer wieder. Doch ebendieser Mama wurde vor der Klärung der Falschbeschuldigung die Erziehungsfähigkeit aberkannt.
….
Dass der Kindsvater die ganze Katastrophe initiiert hat, interessiert niemanden.
Der Junge wird durch die Initiierung des Vaters aus der gewohnten Umgebung gerissen, die sein ganzes bisheriges Leben prägte, er wird schwer traumatisiert, er verliert alles, vor allem seine Mutter. Seit Oktober 2011 hat auf Anordnung der Familienrichterin niemand aus der Familie der Mutter Mathias mehr sehen, sprechen oder anrufen dürfen – auch nicht Mathias Kinderfreunde, Verwandte, Nachbarn. Frau Schmelzer hat ihren Sohn seitdem nicht mehr gesehen und gesprochen. Sie kämpft weiter. Für sich. Und vor allem für ihr Kind.

Ich erspare mir jetzt, denselben Text nochmals vorzulesen und statt der betroffenen Mutter einen der 4000 jährlich zerstörten Väter einzusetzen. Wir kennen diese Geschichten als täglichen Brechreiz in der Beratungsarbeit.

Dieser seltene Fall einer möglicherweise zu Unrecht beschuldigten Mutter scheint so spektakulär zu sein, dass er der Süddeutschen Zeitung am 02.11.2012 im Magazin einen Artikel wert war, der immerhin – in Times New Roman, 12 Punkt und bei einzeiligem Abstand, 15 DIN A4 Seiten lang ist.
Titel: Sein Wille geschehe.

Ich möchte, dass der Süddeutschen Zeitung die ungeheure Summe von 4000 jährlich zu Unrecht des Sexuellen Missbrauchs beschuldigten Väter mindestens ein einziger ebenso langer Artikel wert ist mit der Überschrift: Ihr Wille geschehe.

Die Mütter, die sich auf diese Art auf mütterlobby.de artikulieren, scheinen nicht zu erkennen, dass solche spärlich vorkommenden Beispiele nichts weiter sind als die systemimmanenten Kollateralschäden einer Rechtssystematik, die sie selbst seit Jahren pflegen und für gut heißen.
Wenn es legitim ist, in Sachen sexueller Missbrauch jeden Vorwurf so zu behandeln, dass eher einer zu viel hinter Gittern sitzt als einer zu wenig, dann ist es in Zeiten der Gleichstellung nicht mehr als gerechtfertigt, wenn die auch unschuldig Verurteilten in gleichem Maß Mütter sind wie Väter.
Und so weit sind wir ja noch lange nicht.

Um die heute gängige Praxis zu ändern, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
- Entweder wir werden hellhöriger dem Missbrauch mit dem Missbrauch gegenüber und bestrafen endlich auch die Falsch-Anzeigenden, unabhängig vom Geschlecht, und zwar konsequent.
- Oder aber wir warten, bis die Anzahl der zu dieser Thematik unschuldig hinter Gittern sitzenden Frauen so hoch ist, dass die Öffentlichkeit endlich Handlungsbedarf sieht.

Die Praxis, Männer grundsätzlich als Täter zu sehen und ihre Opferrolle auch dann zu ignorieren, wenn Unschuldigen das Leben zerstört wurde, ist kein Merkmal, das eine zivilisierte Gesellschaft ausmacht.

Und wenn diese Einsicht nicht verstanden werden will, dann brauchen wir offensichtlich auch mehr Verurteilungen von Frauen und damit auch einen höheren Prozentsatz von unschuldig betroffenen Frauen, damit die Akzeptanz einer ideologiefreien Betrachtungsweise wächst.

Erst am vergangenen Mittwoch war ich in einer Verhandlung beim AG Karlsruhe, in der ein Vater von seiner inzwischen erwachsenen Tochter wegen angeblichen Misshandlungen, die vor 10 bis 15 Jahren stattgefunden haben sollen, beschuldigt wurde. Diese inzwischen erwachsene Tochter hat eine stark beschädigte psychische Verfassung, die einerseits aus einer drei Jahre andauernden Drogenkarriere im Alter von 11 bis 14 herrührt und andererseits durch eine schmutzige Trennungsgeschichte mit Umgangsboykott zur zweiten, 10 Jahre jüngeren Tochter, überformt wurde. Sowas wie Normalität gibt es für die inzwischen über 20-Jährige nur durch konsequente Einnahme von Psychopharmaka.

Die logische Folge ist, dass das inzwischen erwachsene Kind seinen Groll gegen die Eltern, die für ihre Verwahrlosung als Teeny verantwortlich waren, allein gegen den Vater wendet und in scheinbar glaubwürdiger Haltung halluziniert.

Muss ich noch erwähnen, dass eine Richterin, eine Anwältin der Tochter und zwei weibliche Sachverständige am zweiten Verhandlungstag nichts als die Wahrheit wohl schon sicher vorher wussten?

Es ist die von einem Netz von Frauenorganisationen getragene Klammerung an ermogelte Pfründe, die erst die Bedingungen dafür schafft, dass Menschenrechtsverletzungen gegen Männer in diesem Land als selbstverständliche Alltagsentscheidungen wahrgenommen werden, deren Menschenrechtswidrigkeit man sogar Bundesverfassungsrichtern erst erklären muss. Und selbst dann wollen sie das nicht verstehen und man muss sie international ohrfeigen, damit sie endlich verstehen können.

In diesem Sumpf von weiblich definierten Prädispositionen wachsen eine Menge von Systemelementen, die Menschenrechtswidrigkeiten stützen.

Eine davon ist die GUTACHTER-Praxis in familiengerichtlichen Verfahren.

In den letzten Jahren gab es dazu spektakuläre Publikationen in allen Medien, die die mangelnde Qualität von Gutachten offen legten.

Die Familiengerichtspraxis ist Ausdruck der Wirkungsmechanismen unseres Systems. Und jeder Richter, jede Richterin passt sich soweit an, dass er oder sie in diesem System nicht auffällt und seine Position sichert bzw. ausbauen kann.
Nehmen wir als Beispiel den deutschen Familiengerichtstag, der alle zwei Jahre über 4 Tage abgehalten wird. Zwei Tage lang gibt es Arbeitskreise zu rund zwei Dutzend aktuellen Themen. Diese erarbeiten Empfehlungen an die Politik zur weiteren Entwicklung des deutschen Familienrechts.
Der größte Arbeitskreis war in diesem Jahr derjenige zum Wechselmodell – von uns vorzugsweise Paritätische Doppelresidenz genannt.

Dieser Arbeitskreis formulierte folgenden Beschluss:

„Die Teilnehmer(innen) des AK erkennen in der Praxis eine steigende Bedeutung der Wechselmodell-Thematik.
Die Teilnehmer(innen) des AK befürworten, bei Betreuungsentscheidungen eine Betreuung im Wechselmodell – u.a. alters- und bindungsabhängig – in Erwägung zu ziehen.
Der AK empfiehlt, sich mit den Ergebnissen aus der vorhandenen empirischen Forschung auseinanderzusetzen und begrüßt weitere Forschung auf diesem Gebiet.“

Diese Formulierung wurde von den 66 Anwesenden, unter ihnen viele Richter und Richterinnen und besonders auch Gutachter und Gutachterinnen mit 62 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen und 4 Enthaltungen verabschiedet.

Interessant ist aber, dass eben dieser überwältigend klare Beschluss des größten Arbeitskreises in den Empfehlungen des Familiengerichtstages an die Politik von der Vorstandschaft des Vereines „Deutscher Familiengerichtstag“ unterschlagen wurde. Auf jeden Fall ist er nicht mehr auf der Homepage des Familiengerichtstages zu finden.

Mit welchem Demokratieverständnis das vereinbar ist, möchte ich gerne von einer Juristin aus dem Vorstand erklärt bekommen. Es gibt Dinge, da muss man wohl Familienrichterin sein, um diese zu begreifen.

Zurück zum Phänomen „Gutachten“.

Ein Gutachter erklärte mir einmal, was für ihn das wichtigste Qualitätskriterium für die Arbeit an seinen Gutachten darstellt:
Die Wiederbeauftragung durch denselben Richter!
Damit wird klar, wie das System funktioniert.

Vom selben Gutachter habe ich ein aktuelles Gutachten vorliegen. In seiner Literaturliste sind hat er 16 Quellen genannt, von denen gerade einmal 2 aus der Zeit von nach dem Jahr 2000 stammen. 3 der Quellen sind von vor 1980.
So gesehen ist dieser Gutachter in so mancher Hinsicht auf dem Stand der Wissenschaft aus seiner Studienzeit stehen geblieben.
Dass dabei kein Gutachten, sondern allenfalls ein Schlechtachten entstehen kann, verwundert niemand.
Wenn er dann noch psychodiagnostische Testverfahren benutzt, die im Rahmen eines solchen Gutachtens absolut keine Relevanz haben und denen von geschätzten Größen der deutschen Gutachterszene die Aussagekraft von Kaffeesatzleserei zugewiesen wird, muss man sich nicht wundern, wenn die Qualität von familiengerichtlichen Gutachten in Verruf kommt.

Die Vertreterin einer Stuttgarter Gutachtenfabrik legte in Rahmen meiner Tätigkeit als Beistand vor dem Familiengericht ein Gutachten vor, in dem das Kind auf einer Seite 7 Mal mit Namen genannt wird. Interessant war aber, dass der Name 2 Mal richtig war und 5 Mal ein völlig falscher Name auftauchte.
Erklärbar ist dies nur als drag&drop-Fehler.
Eine ganze Passage aus einem Gutachten für ein anderes Gericht wurde kopiert und in dieses Gutachten eingefügt. Dabei wurde an 5 Stellen versäumt, den Namen zu korrigieren.

Interessant ist, dass auf der Frontseite dieses Gutachtens steht:

„Das Gutachten wurde von der Unterzeichnenden eigenverantwortlich erstellt und im Rahmen der Qualitätssicherung durch Frau Dr. A., Dipl .-Psychologin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Psychologische Psychotherapeutin, supervidiert.“

Wenn dieser Qualitätssicherung ein solch gravierender Fehler nicht auffällt, kann man erahnen, was es mit der Qualität in dieser Gutachterfabrik auf sich hat.

Ein anderer Vater erhielt in seinem Fall ein ähnlich prekäres Gutachten aus derselben Fabrikation. Er zerlegte dieses dann vor Gericht so, dass ein zweites Gutachten angefordert werden musste. Beauftragt wurde damit der Chef der Organisation, der sich dann für die Demontage seiner Vasallin rächte.

Das sind nur wenige Schlaglichter aus der deutschen Gutachterrealität.

Immerhin ist der Duft aus der Dreckschicht unter dem Teppich aber inzwischen so weit oben angekommen, dass im neuen Koalitionsvertrag auf Seite 154 zu lesen ist:

„Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern.“

Jetzt sind wir alle mal so richtig gespannt, ob es ein Aufflammen von Selbstheilungskraft in diesem System tatsächlich geben sollte.

Ich werde auf jeden Fall in den nächsten Jahren davon berichten.

Rede Jürgen Griese

Ideologischer Feminismus

Liebe Bürger,

unsere heutige Kundgebung zum Tag der Menschenrechte steht unter dem Motto „25 Jahre Väteraufbruch für Kinder“.

Wir Väteraufbrüchler haben in den letzten Tagen viel über die Geschichte und die Leistungen unseres Vereins erfahren. Ich möchte heute weniger auf dieses Thema eingehen; vielmehr möchte ich auf eine Entwicklung eingehen, die ebenfalls in den letzten 25 Jahren, von den meisten aber unbemerkt, ja fast schon heimlich, nebenher stattgefunden hat:

Ich habe meine Rede mit „Liebe Bürger“ begonnen. Dies war vor 25 Jahren auch noch korrekt. Wenige Jahre später hätte ich sie richtigerweise mit „Liebe BürgerInnen“, also mit dem nicht hörbaren Binnen-I, beginnen müssen. Wieder ein paar Jahre später hätte ich Sie mit „Liebe Bürger und Bürgerinnen“ ansprechen müssen. Und vor nur wenigen Jahren erst wurde in der Anrede die Geschlechterreihenfolge getauscht. Nun würde es „Liebe Bürgerinnen und Bürger“ heißen.

In nur 25 Jahren eine Entwicklung von Bürger über BürgerInnen, also mit dem Binnen-I, Bürger und Bürgerinnen und dann Bürgerinnen und Bürger. Nichts dramatisches, so scheint es.

Nun, zunächst einmal wäre vor 25 Jahren keiner auf die Idee gekommen, mir mit der Anrede „Liebe Bürger“ Diskriminierungsabsichten vorzuwerfen. Denn damals, wie größtenteils auch noch heute, wusste jeder, dass mit „Bürger“ eine Menge von Menschen beiderlei Geschlechts gemeint war. Grammatikalisch ausgedrückt geht es hier um den Genus (also das grammatikalische Geschlecht), nicht den Sexus (also das biologische Geschlecht). Auch wenn viele von uns diese beiden Begriffe nicht kennen, so hat doch ein jeder, der Deutsch seine Muttersprache nennt, von Kindesbeinen an gelernt, beides sprachlich auseinander zu halten.

Dennoch fand diese Entwicklung statt. Und es wurde mit jeder Reform Geld, viel Geld! in die Hand genommen, um Gesetzestexte, Verordnungen, Musterbriefe etc. dem scheinbaren Zeitgeist entsprechend geschlechtsneutral und nicht-diskriminierend abzuändern.

Es gibt sicherlich unterschiedliche Auffassungen darüber, ob diese Entwicklung positiv oder negativ zu sehen ist. Wenn, ja wenn sie denn abgeschlossen wäre!

"Manntje, Manntje, Timpe Te, Buttje, Buttje in der See, mine Fru, de Ilsebill, will nich so, as ik wol will." So lautet der Spruch, den der Fischer in dem bekannten Grimmschen Märchen „Vom Fischer und seiner Frau“ jedesmal aufsagt, wenn er widerwillig, aber auf Wunsch seiner unersättlichen Angetrauten, einem verwunschenen Prinzen in Gestalt eines Butts die Erfüllung immer mehr und immer größerer Wünsche abverlangt. (Nebenbei: in so manchem alten Märchen steckt viel Lebensweisheit!)

Und genauso unersättlich wie in diesem Märchen sind die Wünsche der Initiatoren dieser sprachlichen Entwicklung. Für sie scheint es bei weitem nicht ausreichend zu sein, in allen Texten (und vor allem im Bewusstsein der Menschen!) immer die weibliche und die männliche Form (in dieser Reihenfolge!) nebeneinander aufgeführt zu wissen.

Sie werden vielleicht denken, dass mehr als das Aufführen beider Geschlechter nicht geht. Und doch, es geht noch mehr: schaut man sich den Mitgliedsantrag der Grünen Jugend an, dann fällt auf, dass dort u. a. steht „Geschlecht“, und in Klammern „biologisch“ (bereits dies sollte einem zu denken geben!). Dann folgen zwei Optionsfelder für das Geschlecht; aber nicht etwa „weiblich“ und „männlich“, wie man erwarten würde, sondern „weiblich“ und „nicht weiblich“! Die nimmersatte Grüne Jugend Ilsebill hat ihren nächsten Wunsch bereits realisieren lassen!

Überschrieben ist der ganze Antrag mit „Willkommen in der Zukunft“! Eine Zukunft ohne das Männliche! Eine Zukunft, in der Männer nur noch eine untergeordnete Rolle spielen?

Wer aber sind diese Initiatoren und welche Ziele verfolgen sie? Sind es nur in die Irre geleitete Spinner, oder geht von ihnen gar eine Gefahr aus?

Betrachtet man die oben erwähnte sprachliche Entwicklung vom Genus, der das Männliche und Weibliche einschließt, hin zum Ausschluss des Männlichen und Hervorhebung des Weiblichen, dann liegt die Vermutung nahe, dass es sich um Personen handelt, die eine männerfeindliche, zumindest aber männerkritische Einstellung haben und das Weibliche als das allein Seligmachende erachten. Und Menschen mit einem solchen Gedankengut findet man überwiegend in der radikalen Form des Feminismus (der übrigens nur wenig bis gar nichts mit dem Urfeminismus, dem es um die Beseitigung von bestehenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen ging, zu tun hat). Andere Begriffe für diese Art des Feminismus sind übrigens Radikalfeminismus, Weltanschauungsfeminismus, Fundamentalfeminismus, Verdammungsfeminismus, Totaler Feminismus, Ideologischer Feminismus, Misandriescher Feminismus, Feminismus der 3. Generation, usw. Wenn ich im Folgenden von Feminismus rede, und das bitte ich zu beachten, dann meine ich ausschließlich diese (Ab-)Art des Feminismus und keineswegs die Personen, die sich zwar auch Feministinnen nennen, sich aber für ein ausgewogenes Miteinander der Geschlechter einsetzen.

Ein selbst erklärtes Ziel dieser Art des Feminismus ist u. a. die Zerschlagung aller als männlich empfundenen Strukturen (daher auch die angesprochene Entwicklung in der Sprache). Und er geht weit über ein harmonisches Miteinander zwischen Männern und Frauen als erstrebenswertes Ziel hinaus, wie beispielsweise im Feministischen Manifest des Bundesfrauenkongresses von 1972 zu lesen ist. Zitat: „Diese Ansprüche gehen weiter, als eine formale oder inhaltliche Gleichberechtigung mit Männern zu erstreben…“. Zitat ende. Das Letzteres nicht nur etwas Theoretisches ist, sondern bereits heute ganz konkrete Folgen hat, kann man am Fall der ehemaligen Gosslarer Gleichstellungsbeauftragten Monika Ebeling erkennen, die ihr Amt ernst nahm und sich nicht nur für benachteiligte Frauen, sondern auch für Männer einsetzte - woraufhin sie ihr Amt als Gleichstellungsbeauftragte und auch noch ihren Job als Kindergartenleiterin verlor.

Es handelt sich bei diesem Feminismus also, wie auch an einigen seiner Beinamen zu erkennen ist, um eine totalitäre Ideologie. Und jede totalitäre Ideologie strebt nach Macht, nach Alleinherrschaft - und ist gefährlich!

Nach welchem Prinzip man Herrschaft erreichen kann, wusste man schon in der Antike: „Teile und Herrsche“. Gemeint ist damit, ein Volk in Gruppen aufzuspalten, beispielsweise durch das Säen von Zwist, um es leichter besiegen oder beherrschen zu können. Bekannte Bespiele für das erfolgreiche Anwenden dieser Strategie in der Neuzeit sind der Kommunismus und der Nationalsozialismus. Der Kommunismus spaltete Menschen in Klassen, der Nationalsozialismus in Rassen. Und beide säten erfolgreich Zwist zwischen diesen Gruppen.

Der Feminismus macht nichts anderes: er spaltet die von ihm zu beherrschende Masse nach dem Geschlecht. Und das teilweise mit Erfolg, wie man am vorherrschenden Geschlechterkrieg erkennen kann. Martin Massow beschreibt diesen geschürten Zwist in seinem Buch „Nach dem Feminismus - Perspektiven für eine neue Partnerschaft“ sehr anschaulich: Zitat „Statt Alternativen praxisorientierter Gemeinschaft für Mann und Frau vorzuschlagen, säten die Fundamentalfeministinnen mehr Zwietracht und Polarität zwischen den Geschlechtern, als es wohl je gab, seit die Bibel geschrieben wurde“. Zitat ende.

Eine einseitige Parteinahme im geschürten Geschlechterkrieg reicht heute aber nicht mehr aus, um eine breite Basis für die eigene Ideologie zu gewinnen. Man muss seine Absichten zudem verschleiern. Auf der politischen Bühne spricht man daher nun weniger von Frauenpolitik und dafür mehr von Gleichstellungspolitik. Dass Gleichstellungspolitik aber nur eine Mogelpackung ist, und es dem Feminismus um mehr als Gleichstellung geht, habe ich weiter oben bereits erwähnt und auch das Beispiel mit dem Fall Ebeling genannt. Unter dem Deckmantel von Gleichstellung kann man viel effektiver Zwietracht säen - und der Feminismus tut es auch: man denke nur an Themen wie „Lohndiskriminierung“, „Gläserne Decke“, „Frauenquote“ und weitere. Wer sich abseits der veröffentlichten Meinungen kritisch mit diesen Doktrinen auseinandersetzen möchte, dem empfehle ich die Seiten http://www.manndat.de/, http://www.cuncti.net/, http://agensev.de/ und http://genderama.blogspot.de/. Auf diesen Seiten findet man auch eine Gegenüberstellung der Begriffe Gleichstellung und Chancengleichheit.

Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen Kommunismus, Nationalsozialismus und Feminismus zum Erreichen der eigenen Ziele ist das Kaderprinzip: Sehr gut und dennoch kurz beschreibt der F. A. Z. - Kolumnist Volker Zastrow dieses Kaderprinzip in seinem Buch „Gender - Politische Geschlechtsumwandlung“. Er schreibt, Zitat: „Kaderpolitik will von oben nach unten auf allen staatlichen und gesellschaftlichen Ebenen alle Entscheidungen ihren Maximen unterwerfen. Die Institutionen werden von linientreuen Kadern durchdrungen, die überall ein Prinzip der ‚Parteilichkeit‘ zur Anwendung bringen. Im Feminismus wird das beispielsweise ‚parteiliche Mädchenarbeit‘ genannt“. Zitat ende. (In Zastrows Buch geht es vorwiegend um das Gender Mainstreaming. Gender Mainstreaming ist ein vom Feminismus geprägter Begriff, der als schlichte Gleichstellungspolitik verkauft wird, nach Zastrow aber nichts weniger, als den neuen Menschen durch Zerstörung der traditionellen Geschlechterrollen schaffen will.)

Zugegeben: dies klingt alles ziemlich utopisch und weit hergeholt. Aber betrachten wir doch einmal die Tatsachen:

Ich zitiere noch einmal aus dem Buch von Volker Zastrow:

„Eingang in die Politik fand das Gender Mainstreaming in Deutschland zunächst in den Gewerkschaften, die auch weiterhin bei seiner Implementation wie auch anderer feministischer Inhalte eine wichtige Rolle spielen. In der internationalen Politik gelang es als erstes, das Gender Mainstreaming mit Hilfe der Vereinten Nationen in der Entwicklungszusammenarbeit durchzusetzen …, sodann, seit 1993, als Auflage bei der Vergabe von Mitteln des EU-Strukturfonds. Den … Durchbruch erreichte das Gender Mainstreaming bei der von den Vereinten Nationen ausgerichteten Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. …

Die Pekinger Weltfrauenkonferenz verabschiedete … eine sogenannte ‚Aktionsplattform‘, in der das Gender Mainstreaming enthalten war …. Fast wäre das Projekt gescheitert, weil noch der Entwurf auch den Schutz der ‚sexuellen Orientierung‘ verlangte, also der (weiblichen) Homosexualität - hierfür war die Zustimmung des Vatikans und der meisten muslimischen sowie der südamerikanischen Länder nicht zu erlangen. Daß schließlich die Annahme des Berichts in der Vollversammlung der Vereinten Nationen … zustande kam, wurde auch mit dem Argument begründet, daß die sogenannte Aktionsplattform nur Empfehlungscharakter und keine völkerrechtlich bindende Wirkung entfalte - also mit ihrer Unverbindlichkeit.

Doch mit dem entgegengesetzten Argument, der Verbindlichkeit der Zustimmung zu dieser Resolution, wurde das Gender Mainstreaming umgehend in die Politik der Europäischen Union eingeführt.“ Zitat ende.

Kurz: eine Politik zur Erschaffung eines neuen Menschen wurde subversiv in die Vereinten Nationen und die Europäische Union implementiert. Oder: die obersten Kader wurden aufgebaut.

Auch, oder vielmehr besonders in der Bundesrepublik Deutschland fand das Gender Mainstreaming Eingang: im Jahr 2000 wurde es als Leitprinzip in die Geschäftsordnung der Bundesministerien übernommen; es ist Bestandteil einiger Parteiprogramme; unser Familienministerium wurde zu seiner „Schaltzentrale“; es wurde ein (teures) Gender-Kompetenz-Zentrum eingeführt; unsere Universitäten sind bereits durchgegendert und an der Uni Leibzig wurde sogar der Titel „Professor“ durch seine rein weibliche Form, „Professorin“, ersetzt. Zitat Zastrow: „Agenturen des Gender Mainstreaming schulen etwa Beamte in der Anwendung der Gender-Perspektive. ‚Damit gibt es‘, wie Dr. Barbara Stiegler von der Friedrich-Ebert-Stiftung erläutert, keine Person in einer Organisation, die sich diesem Prinzip nicht verpflichtet fühlen muß.‘“ Zitat ende. Die Top-Down-Strategie, also das Kaderprinzip, ist mittlerweile durchgängig umgesetzt. Ich muss nicht erwähnen, dass der Prozess der Einführung des Gender Mainstreamings in die deutsche Politik ebenfalls einen undemokratischen, subversiven Charakter hatte.

Ein weiteres Kennzeichen von totalitären Systemen ist, dass sie jegliche Kritik am eigenen System unter Strafe stellen. Der EU liegt ein Antrag vor, in der es unter der Section 2e u. a. frei übersetzt heißt: Zitat: „Konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Intoleranz, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung von Rassismus, Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Anti-Feminismus und Homophobie“. Zitat ende. Mit diesem Antrag, so sinnvoll er in den meisten Punkten auch ist, wird also einerseits unterschwellig behauptet, dass jede Art des Feminismus keine totalitäre Ideologie sei, und andererseits wird beantragt, Anti-Feminismus (und damit offensichtlich auch jede Kritik am Feminismus) mit Sanktionen zu belegen!

Auffallend an diesem Teil des Antrags ist, dass alle Diskriminierungsarten aufgeführt werden, die auch im Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten sind, mit dem Unterschied, dass Anti-Feminismus und Homophobie hinzugefügt, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts aber nicht übernommen wurde! Hintergrund ist wahrscheinlich, dass die sogenannte positive Diskriminierung von Jungen und Männern zur Erreichung feministischer Ziele ausdrücklich erwünscht ist.

Überschrieben ist der Antrag frei übersetzt mit „Ein europäischer Rahmen für nationalstaatliche Gesetze zur Förderung von Toleranz“. Der Antrag soll also über den Umweg der EU in Gesetze der EU-Mitgliedsstaaten eingeführt, bzw. bestehende nationalstaatliche Toleranz-Gesetze sollen durch diesen Text ersetzt werden.

Laut Wikipedia versteht man unter Toleranz „allgemein ein Geltenlassen und Gewährenlassen fremder Überzeugungen“. Meines Erachtens ist es aber zutiefst intolerant, wenn man jede vom Feminismus abweichende Überzeugung mit Sanktionen belegen will.

Intolerant ist es auch, wenn man sich nicht mit den Argumenten seiner Kritiker auseinandersetzt, sondern diese verunglimpft: Unkritisch, ja geradezu diffamierend setzt sich beispielsweise Thomas Gesterkamp in seiner „Expertise“ „Geschlechterkampf von rechts - Wie Männerrechtler und Familienfundamentalisten sich gegen das Feindbild Feminismus radikalisieren“ mit Kritikern des Feminismus auseinander, indem er diese allesamt in die radikale rechte Ecke stellt. Als Kritiker, und damit für ihn Rechtsradikale, macht er übrigens aus, Zitat: „Konservative Publizisten, Männerrechtler, Familienfundamentalisten, militante Abtreibungsgegner, evangelikale Christen und rückwärts gewandte katholische Kirchenobere“. Zitat ende. Nebenbei, unter dem Terminus Familienfundamentalist versteht die feministische Ideologie Personen, die sich für die Keimzelle einer jeden intakten Gesellschaft, nämlich die Familie, einsetzen.

Diese „Expertise“ zeichnet ein Schwarz-Weiß-Bild, bei dem der Feminismus rein positiv, und Kritik an ihm rein negativ wegkommt. In ihr wird auch Zastrows Buch und viele weitere Schriften, die sich kritisch mit dem Feminismus befassen, negativ dargestellt. Prof. Dr. Thomas Schirrmacher bringt es auf den Punkt, wenn er in einem Blogbeitrag über sie schreibt, Zitat: „Wie einfach ist doch das Leben, wenn es nur die Guten und Bösen gibt – und man diese Weltsicht dann noch seinen Gegnern vorwirft.“ Zitat ende.

Meiner Ansicht nach hat die gegenwärtig vorherrschende Form des radikalen Feminismus alle Merkmale einer totalitären Ideologie: das Zwist-Säen zwischen Gruppen, in diesem Fall zwischen den Geschlechtern, und das Anwenden von Verschleierungstaktiken der eigenen Ziele zum Macherwerb, das subversive Einführen der eigenen Ansichten in die Politik zum Auf- und Ausbau von Kadern und der diffamierende Umgang mit und das Unterbinden von jedweder Kritik an der eigenen Ideologie. Diese Art von Feminismus ist gefährlich, und sie ist nicht etwa erst im Entstehen, sondern schreitet seit mehr als 25 Jahren mit weit ausholenden Schritten, und von den meisten Menschen unbemerkt, voran.

Versetzen wir uns einmal in die Zeit von Ende der 20-er, Anfang der 30-er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück und betrachten einmal einen ganz normalen Bürger mit einem eher mäßigen politischen Interesse (wie er auch heute noch überwiegend vorzufinden ist). Machen wir bei dieser Betrachtung aber nicht den Fehler und setzen unser heutiges Wissen über die damalige Zeit bei ihm als bekannt voraus. Denn wie auch wir heute nicht in der Lage sind, in die Zukunft zu blicken, so können wir es auch von ihm nicht verlangen. Im Rahmen der damaligen Weltwirtschaftskrise mag es ihn, wie den meisten seiner sozialen Umwelt, wirtschaftlich schlecht gegangen sein, vielleicht war auch er einer der Massenarbeitslosen. Das Selbstbewusstsein der Weimarer Republik, in der er lebte, war aufgrund des verlorenen 1. Weltkrieges eher gering. Das Nachfolgende ist zwar politisch unkorrekt (oder ideologisch verboten), dennoch habe ich den Mut es auszusprechen: in dieser seiner Krise kommt eine Partei daher, führt ihn und das Land aus der Arbeitslosigkeit und dem Elend und gibt ihn den verlorenen Stolz auf sich und sein Land zurück. Dieser politisch wenig interessierte Bürger wird der Partei aus Dankbarkeit vielleicht beigetreten sein. Und vielleicht wird er ihr nicht nur beigetreten sein, sondern sich später auch für sie engagiert haben. Aber irgendwann wird er an einem Punkt gekommen sein, an dem er mehr ahnt als es zu wissen (oder nicht wissen will), dass diese seine Partei Dinge tut, die seinem Gerechtigkeitssinn (Gewissen) widersprechen. An diesem Wendepunkt, so er ihn denn bewusst erkennen will, muss er sich entscheiden: entweder er kehrt um, und stellt damit auch sich und sein ganzes Engagement der vergangenen Jahre in Frage, oder er verschließt die Augen vor den Missetaten seiner Partei, macht weiter mit und wird so zum kleinen Rad im großen Getriebe des Bösen. Realistisch betrachtet hatten und haben! nur wenige Menschen in einer solchen Situation das Rückgrat zur Umkehr. Die Masse wird bis zum bitteren Ende der Ideologie ihrer Partei treu geblieben sein.

Dieses vielleicht typisch menschliche Verhalten trifft man in der Vergangenheit und der Gegenwart immer wieder an. So auch im Feminismus. Manch einer wird die positiven Errungenschaften des liberalen(!) Feminismus zum Anlass genommen haben, sich für diesen zu engagieren. Und manch einer wird dabei schleichend in das Fahrwasser des radikalen Feminismus gelangt sein, sich mehr oder minder für diesen eingesetzt haben, irgendwann wider seiner inneren Gesinnung seine Augen vor den unmenschlichen Zügen dieses Feminismus verschlossen haben und so zum kleinen Rad im großen Getriebe dieser totalitären Ideologie geworden sein. Den Punkt zur Umkehr wird er nicht vollzogen haben, denn das würde einer Selbstverleugnung gleich kommen.

Solche Menschen, und ich schließe mich da nicht aus, trifft man nicht nur im politisch mäßig interessierten Bürgertum, sondern in unserer ganzen Gesellschaft (man denke nur an die oben erwähnte Grüne Jugend), ja auch unter hoch gebildeten Personen und, wenn man politische Talkshows betrachtet, unter namhaften Politikern an.

Unserer Gesellschaft täte es gut, wenn so mancher dieser Personen einmal sein Gewissen daraufhin überprüft, ob es im Einklang mit dem Schwarz-Weiß-Denken dieser Ideologie steht.

Viele von uns haben nur einen kleinen Teil der negativen Auswirkungen dieses Feminismus zu spüren bekommen. Nämlich den oftmals widerrechtlichen Umgang von Familiengerichten, Jugendämtern, Sachverständigen usw. mit uns als Vätern. Und genau aus diesem Anlass sind wir auch heute, 3 Tage vor dem Tag der Menschenrechte, hier, um darauf hinzuweisen, dass auch Väter bzw. Jungen und Männer im Allgemeinen ebenfalls Menschen sind, und als solche auch ein Anrecht auf Einhaltung der Menschenrechte uns gegenüber haben.

Die ursprünglichen Feministen, denen es um den Abbau von Ungerechtigkeiten und ein harmonisches Miteinander zwischen den Geschlechtern ging, würden sich wohl im Grabe umdrehen, wenn sie sehen würden, was aus ihrer Idee heute geworden ist. Der Radikalfeminismus ist dabei, die Erfolge des Urfeminismus zu zerschlagen!

Liebe Bürger, „wahret den Anfängen“ hieß es nach dem Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft. Dennoch mussten wir in den vergangenen Jahren feststellen, dass wir zumindest teilweise auf dem rechten Auge blind waren. Aber wir steuern heute sehenden Auges, besser noch mit weit aufgerissenen Augen in eine andere, vielleicht weitaus schlimmere Katastrophe.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Nachtrag 04.03.2015: siehe zu meiner Rede auch Dr. Alexander Ulfig Beitrag vom 08.07.2012

Rede Jürgen Tischer

Kinderrechte

Zitat aus Stuttgarter Nachrichten Streit um Kinder immer heftiger:
Rund 200.000 Kinder müssen jedes Jahr in Deutschland die Trennung ihrer Eltern verkraften. Der Streit um den Nachwuchs wird immer häufiger mit allen Mitteln geführt.
Zitat ende.

Die Trennung ist eine schwere Erfahrung. Studien haben längst nachgewiesen, dass die betroffenen Kinder gesundheitlich und sozial darunter leiden. Doch diese Folgen können enorme Ausmaße annehmen, wenn der Nachwuchs zum Spielball zwischen verfeindeten Eltern wird. Fachleute bezeichnen solche Kinder als Hochrisikogruppe für Depressionen und Aggressionen.

„Die hoch strittigen Fälle nehmen deutlich zu“, sagt Cordula Lasner-Tietze vom Deutschen Kinderschutzbund. Wenn ehemalige Partner in einem solchen Streit sind, gehe es oftmals nur noch ums Rechthaben. Der Blick richtet sich immer weniger auf die betroffenen Kinder. „Manche Familien befinden sich anschließend ihr ganzes Leben lang in solch hoch strittigen Konflikten und kommen zu keiner Lösung“, weiß die Expertin, „damit riskieren sie ihre eigene Gesundheit und die ihres Kindes.“

Wer fragt eigentlich die Kinder, warum werden die Rechte von Kindern so missachtet, dass sie im familialen Verfahren nur Objekte sind?

Hier muss an die UN-Kinderrechtskonvention erinnert werden, die leider noch nicht im kollektiven Gedächtnis der Gerichte und am familialen Verfahren Beteiligten angekommen ist.

Kinder haben Rechte, nicht nur Mutter und Vater, wobei beim Vater gegenüber der Mutter auch schon „Abstriche“ vorzunehmen sind.

Mit der UN-Kinderrechtskonvention wurde ein Menschenrechtsvertrag von historischer Bedeutung geschaffen, welcher die Rechte des Kindes umfassend kodifiziert. Die deutsche Bundesregierung hat im Rahmen des Ratifikationsprozesses daher zu Recht hervorgehoben, dass die Konvention „erstmals in der Geschichte des Völkerrechts die Rechte des Kindes umfassend in einem internationalen Vertragswerk mit weltweitem Geltungsanspruch“ verankere und sie als „einen Meilenstein der Entwicklung des internationalen Rechts“ gewürdigt. Zugleich hatte Deutschland bei der Ratifikation der Konvention im Jahr 1992 mehrere Erklärungen angebracht, die zunächst auf weitreichende Einschränkungen der Verpflichtungen aus der Konvention abzielten und ihre unmittelbare Anwendbarkeit in der deutschen Rechtsordnung ausschließen sollten. In Folge dessen führte die Kinderrechtskonvention beinahe 20 Jahre ein Schattendasein in der deutschen Rechtspraxis.

Die Rücknahme dieser Erklärungen durch die Bundesregierung im Juli 2010 und damit die uneingeschränkte Geltung der Konvention ist für den VAfK der Anlass an dieser Stelle auf die Kinderrechte hinzuweisen.

Nach Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention ist das „Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist“. Diese Abwägung zwischen Wohl und Schaden findet in der Praxis überwiegend zum Nachteil der Vater-Kind Beziehung statt.

Art. 5 der UN-Kinderrechtskonvention fordert: „Die Vertragsstaaten achten die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Eltern . . . . . , das Kind bei der Ausübung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise angemessen zu leiten und zu fördern“. Hiermit wird Ihnen die Aufgabe übertragen, BEIDEN ELTERN und beiden KINDERN den dauerhaften und für die dargestellten Aufgaben ausreichend dichten/präsenten Kontakt untereinander nicht nur zu ermöglichen, sondern -so weit möglich- herzustellen.

Art. 8 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet das Gericht, „das Recht des Kindes zu achten, . . . . seine gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen zu behalten“. Wir sehen diese Verpflichtung häufig in Frage gestellt (und damit die Rechte unserer Kinder diesbezüglich eingeschränkt).

Der Art. 18 der UN-Kinderrechtskonvention formuliert „Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich.“ Und nicht Gutachter, Jugendamt und Familienrichter. Letztere haben nur darauf zu achten, ob die Rechte der Kinder gewahrt sind.

Der VAfK sieht immer noch großen Handlungsbedarf bei den familialen Professionen, die Kinderrechte zu wahren.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Rede Angela Hoffmeyer

"Zweimal Weihnachten"

Liebe Mitglieder des Väteraufbruch für Kinder,
liebe interessierte und zufällige Zuhörer,

alle Jahre wieder quellen die Straßen und Läden an den Adventssamstagen über mit Menschen, die auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken für ihre Angehörigen sind. Weihnachten – das Fest der Liebe, das Fest der Familie, das Fest der Kinder. Alle Jahre wieder wird gerade in diesen Tagen die Mauer zwischen Müttern und Vätern, die die Vorweihnachtszeit und die Weihnachtstage mit ihren Kindern verbringen dürfen, und Müttern und Vätern, denen dies aufgrund einer reformresistenten Familienpolitik verwehrt ist, besonders deutlich sichtbar. Und wie in jedem Jahr will der Väteraufbruch für Kinder heute, am Tag der Menschenrechte, kurz vor Weihnachten, an alle Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft appellieren: Bitte helft, diese Mauer endlich abzureißen, damit allen Kindern Familienleben mit beiden Eltern ermöglicht wird – auch dann, wenn diese getrennt oder geschieden sind!

Weihnachten muss für Trennungskinder nicht reduziert sein auf EINEN Festtag mit EINEM Elternteil, EINEN Tannenbaum, EINEN Geschenktisch und EIN Weihnachtsessen – während der andere Elternteil vielleicht nicht einmal die Gelegenheit hat, ein Geschenk abzugeben, geschweige denn sein Kind zu sehen und mit ihm zusammen zu feiern. Trennungskinder erleben im besten Fall ZWEI Festtage mit ZWEI Tannenbäumen, ZWEI Geschenktischen und ZWEI Weihnachtsessen. Das größte Geschenk für Kinder ist GEMEINSAME ZEIT mit beiden Eltern, auch wenn diese nicht mehr unter einem Dach zusammenleben.

Die Zeichen stehen auf Sturm: Spätestens seit dem Erscheinen des Fachbuchs von Frau Prof. Hildegund Sünderhauf mit dem Titel „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis“ im August dieses Jahres im Springer Fachverlag wird die ideologische Mauer in Deutschland deutlich sichtbar: Auf der einen Seite stehen die VerfechterInnen einer halbherzigen Frauenemanzipation, die spätestens nach Trennung und Scheidung in klassische Rollenmuster zurückfallen und Mütter als „Eltern erster Klasse“ behandeln, die den Kindern einen stabilen „Lebensmittelpunkt“ garantieren, während die Väter für den Unterhalt und gelegentliche Freizeitaktivitäten zuständig sein sollen. Auf der anderen Seite stehen die VerfechterInnen einer ernst gemeinten Frauen- und Männeremanzipation, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Anfang an, auch nach einer Trennung und Scheidung befürworten – bis hin zu der Konsequenz, dass die Kinder von beiden Eltern gleichwertig und abwechselnd im sogenannten „Wechselmodell“ bzw. der „Paritätischen Doppelresidenz“ betreut werden.

Wir sind heute hier versammelt, um zu fordern, dass Kinder endlich auch in Deutschland zwei gleichwertige Eltern haben dürfen. Der Blick über unsere Grenzen zeigt, dass in anderen Ländern Europas, z. B. Belgien, Frankreich und Schweden die gemeinsame Elternverantwortung längst zur Selbstverständlichkeit geworden ist. In der Schweiz wird zum 01.07.2014 die automatische gemeinsame elterliche Sorge eingeführt, während in Deutschland nur eine halbherzige Sorgerechtsreform erreicht wurde, die Väter nach wie vor als „Eltern zweiter Klasse“ behandelt.

Familie ist kein Stilleben. FAMILIE heute ist komplex und wird häufig an mehreren Orten (multilokal) gelebt. Familie ist kein „Wechselrahmen“, in dem die Figuren willkürlich eingesetzt und ausgetauscht werden können und es auf diese Weise möglich ist, einen Elternteil rückstandslos zu „entsorgen“. Um Kindern Familienleben mit beiden Eltern auch nach Trennung und Scheidung zu erhalten, muss auch in Deutschland ein Paradigmenwechsel in der Familienpolitik stattfinden. Die beste Option nach Trennung und Scheidung ist, dass Kinder zwei Zuhause haben. Dann ist es ganz selbstverständlich, dass sie mal mit ihrer Mama, mal mit ihrem Papa in der Vorweihnachtszeit einkaufen gehen, Weihnachtsplätzchen backen, zwei Tannenbäume schmücken und zweimal „fröhliche Weihnachten“ feiern.

Rede Franzjörg Krieg

Transgenerationale Effektivität

Immer wieder begegnet mir im Beratungskontext der Fall, dass eine Mutter sich des Vaters ihrer Kinder entledigt und dass wir feststellen, dass dies nicht die erste Initialzündung zur Erziehung vaterloser Kinder in der Generationenfolge dieser Familie darstellt.
Wir mussten erkennen, dass kaum etwas so sicher in der Generationenfolge weiter gegeben wird wie Vaterlosigkeit im Rahmen von Trennung und Scheidung.

Die Motoren dieser unheilvollen Entwicklung sind dabei vaterlos aufgewachsene Töchter, die das egoistisch erfolgreiche Konzept ihrer egomane Mutter kopieren, sich damit in den privilegierten Status einer sogenannten Alleinerziehenden begeben oder durch restlose Entsorgung des Vaters – bis auf dessen Haltung als Zahlsklaven – tatsächlich zur allein Erziehenden werden.

Was dabei mit den Kindern geschieht, darf nicht thematisiert werden. Und wenn, dann darf die Verantwortlichkeit dafür nicht offen genannt werden. Wir kennen die Lieblingsfloskeln von Jugendämtern und anderen Professionen: Die Eltern sind zerstritten, die Kommunikation zwischen den Eltern ist gestört.
Dabei müsste festgestellt werden:
Die Mutter ist kommunikations- und kooperationsunwillig und –unfähig, ist damit erziehungsunfähig, instrumentalisiert das Kind und missbraucht es für ihre egozentrischen Zwecke.

Das aber wäre ein Sakrileg, das denjenigen, der es ausspricht, disqualifiziert. Die gesellschaftspolitische Doktrin verbietet, eine Täterin auch eine Täterin zu nennen. So wie ein Geisterfahrer immer ein Geisterfahrer bleibt, auch wenn es eine Geisterfahrerin ist, bleibt ein Täter auch immer ein Täter, auch wenn eine Täterin dahinter steckt.

Ich konnte in letzter Zeit die ersten widerlichen Auswirkungen der Elemente kennen lernen, die die Mütterlobby im FamFG platzieren konnte.
Ein Element ist die Kinderanhörung.

In besonderen Situationen muss das Kind vom Gericht angehört werden. Dabei werden auch immer wieder Kleinkinder von Richterinnen und Richtern ausgeforscht.
Und in diesem Zusammenhang gibt es Situationen, die sich kein Mensch auf der Straße ausdenken kann.

Was passiert mit einem 7-jährigen Mädchen, das im OLG von einer Verfahrensbeiständin, die es bisher 2 Stunden lang kennen lernen konnte, und von 3 Richterinnen in schwarzer Robe ausgeforscht wird?

Im Normalfall ist das Kind allein beim Richter, wurde an der Hand der Mutter dorthin gebracht und wird befragt, während die Mutter draußen vor der Tür sitzt. Eine Befragung in einer Situation, in der der Vater das Kind zum Gericht bringt, findet fast nie statt.
Und die Mütterlobbyistinnen wissen, dass die Nabelschnur immer noch aus dem Bauch der Mutter durch die Tür des Richterzimmers direkt in den Kopf des Kindes führt.
Nicht selten kommt es vor, dass das Kind nach der Befragung auf die Mutter zugeht und stolz verkündet: „Mama, ich habe alles richtig gesagt“.

Der Gipfel dieser falsch verstandenen Kindzentrierung ist die Möglichkeit, dass Kinder ab dem Alter von 14 eigene Anträge stellen und direkt im Verfahren mitwirken können.
Ich habe den letzteren Fall zum ersten Mal am AG Heidelberg erlebt.
Ein 14-Jähriger erklärte ziemlich sachlich und klar in der voll besetzten Verhandlung, warum er seinen Vater, der drei Stühle weit neben ihm saß, nicht mehr sehen möchte. Fest steht in diesem Fall, es gab keinen Missbrauch und keine Gewalt außer der Instrumentalisierung durch die Mutter.

In einem solchen Fall wird das immer zunächst unschuldig betroffene Kind zur aktiv mitentscheidenden und auch entscheidungsrelevanten Partei und stützt immer denjenigen Elternteil, der den Kinderbesitz zelebriert.

Kindzentrierung wird in diesem Fall zum Gipfel der Instrumentalisierung.

Wenn dann noch die Verfahrensbeiständin das Kind fragt:
„Willst Du denn Deinem Vater keine Chance mehr geben?“
dann sind wir dort angekommen, wo Parentifizierung zum einkalkulierten Programmelement wird.
Kindern wird im Gericht und vom Gericht signalisiert, dass sie ihre Eltern steuern.

Ich habe die Väter in der Beratung vor mir, die mit 16 gesagt haben, „Mein Vater ist ein Arschloch“ und die jetzt von der Mutter ihres Kindes entsorgt werden. Erst wenn ich ihnen erkläre, dass ihre Entsorgung die logische Konsequenz dessen ist, was sie im Auftrag ihrer Mutter an ihrem Vater verbrochen haben, wird ihnen klar, dass sie selbst das schmerzlichste Element in der Ausgrenzung ihres eigenen Vaters waren.
Einer dieser Väter ging danach auf die Suche nach seinem Vater. Er fand ihn – auf dem Friedhof. Er war wenige Monate zuvor gestorben.

Was das für den Rest seines Lebens mit diesem Mann macht, kann sich jeder ausmalen.
Statistisch gesehen müssen auch welche unter der Zuhörerschaft sein, die ihr eigenes Schicksal gespiegelt sehen.

Vaterlos aufgewachsenen Töchtern wird meist gar nicht bewusst, was sie ausgelöst haben, weil unser System sie als Alleinerziehende entweder zu Heldinnen oder zu gehätschelten Töchtern unseres Papa Staates macht. Sie bekommen vermittelt, dass sie alles machen und auch jede egoistische Extravaganz austoben können. Sie erfahren auch dann noch Hilfe.

Gut, das geht inzwischen nicht mehr so leicht und sicher wie noch vor 5 Jahren. Es funktioniert aber noch viel zu oft, wie wir das in der Praxis erfahren.

Damit werden die fatalen Auswirkungen unserer Umgangsweisen in Sachen Trennung und Scheidung mit Kindern in die nächste Generation übertragen – sie werden zu hoch effektiven transgenerational wirksamen Elementen.

Was das mit unserer Gesellschaft insgesamt anstellt, erfahren wir inzwischen in der Schule, auf der Straße, in den Psychiatrien und in unseren Haftanstalten.

Wir erzeugen entwurzelte Menschen, losgelöst von ihrer Geschichte, von ihrer Genese.

Zum kulturellen Erbe der Menschheit gehört das, was in vielen Kulturen mit Ahnenkult, Begräbnisriten, Achtung vor den Älteren, usw. beschrieben wird.
In unserer christlichen Gesellschaft ist es in einem Gebot gefasst:

Du sollst Vater und Mutter ehren, auf dass es Dir wohl ergehe und Du lange lebest auf Erden.

Was geschieht mit Menschen, die von ihren Wurzeln, d.h., oft von der Hälfte ihrer Wurzeln, abgetrennt werden?
Was geschieht, wenn Du eine Hälfte Deiner eigenen genetischen Identität abspaltest?
Was lädst Du Dir selbst auf, wenn Du Dich auf diese Weise isolierst?
Oder, für die meisten Fälle passender ausgedrückt:
Wenn Du Dich von der mit Dir inszenierten Instrumentalisierung nicht emanzipieren kannst und die Isolierung selbst weiter mit betreibst?

Ich rufe Väter, die von ihren Kindern dauerhaft abgetrennt sind, dazu auf, sich mit mir in Verbindung zu setzen und gemeinsam mit mir darüber nachzudenken, wie wir unser Lebenswerk in Form dessen, was wir vererben können, so einsetzen, dass es diesen Missbrauch von Kindern mit transgenerationaler Effizienz immer weniger gibt.

Termin

Samstag, 07.12.2013

Beginn / Ende

von 14 Uhr bis ca. 16 Uhr
anschließend gemütliches Beisammensein in der Gaststätte "Akropolis", Baumeisterstrasse, gegenüber dem Staatstheater
 

Motto

"25 Jahre Väteraufbruch für Kinder e. V."

Während Deutschland am internationalen Tag der Menschenrechte auf die Missachtung von Menschenrechten in anderen Staaten hinweist, wird über die vielfachen Verletzungen von Menschenrechten durch Organe der Bundesrepublik Deutschland geschwiegen.

Bereits mehrfach hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bundesrepublik Deutschland der Missachtung von Menschenrechten für schuldig befunden (siehe auch hier).

Wir fordern:
  • Einhaltung der Konventionen zum Schutz der Menschenrechte auch in Deutschland - insb. im Familienrecht
  • Einhaltung von nationalen Gesetzen, insb. dem Grundgesetz und dem BGB auch durch Familienrichter und Jugendämter
  • Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform von 1998
    (z.B. wie in Cochem bereits seit Jahren praktiziert)
  • Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts
  • Gleichberechtigung von Vätern und Müttern vor deutschen Familiengerichten
  • Sanktionierung statt Förderung von Umgangsboykott

Ort

Karlsruhe
LUDWIGSPLATZ, neben der alten Hauptpost, jetzt Postgalerie, bei der Gaststätte Krokodil


Größere Kartenansicht

Anfahrtsbeschreibung

Autobahnausfahrt Karlsruhe-Durlach, Richtung Stadtmitte

Parken kann man direkt nebenan in der Tiefgarage zur Postgalerie.

Tipps für Anfahrt

- Fahrgemeinschaften bilden
- Mitfahrzentrale (PKW)
- Schönes Wochenendeticket nutzen 5 Personen für zusammen ab 42 €
- Mitfahrerzentrale der Bahn
 

Übernachtungsmöglichkeiten

Jugendherberge Karlsruhe
Naturfreundehäuser in der Umgebung von Karlsuhe
 

Ansprechpartner

Franzjörg Krieg
Eisenbahnstraße 26
76571 Gaggenau

Mobil: 0157 / 81 90 03 39
E-Mail: vafk-ka@gmx.de
 

Werbemittel

Kundgebung zum Tag der Menschenrechte
www.vafk-baden-wuerttemberg.de

Flyer
Ankündigungsflyer
 

Presse (allgemein)

"Der Spiegel" Ausgabe 42/2010: Justiz, Die Superinstanz

In dieser Ausgabe vom 18.10.2010 berichtet "Der Spiegel" über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dabei geht er auch auf Verurteilungen der Bundesrepublik Deutschland durch dieses höchste europäische Gericht ein. Lesen Sie hier.

Presse (2008)

Es hagelt Proteste auf dem Platz der Menschenrechte

Kundgebung zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Unter dem Motto „Lasst uns nicht im Regen stehen!" versammeln sich am kommenden Sonntag Menschen- und Kinderrechtsgruppen aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz von 14 bis 16 Uhr auf dem Platz der Menschenrechte in Karlsruhe Stadtmitte zu einer Kundgebung mit Infostand und fachkundigen Rednern. Hintergrund ist die Feier zum 60. Gedenktag der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen, der am 10. Dezember begangen wird.

Aufgerufen zu dieser Kundgebung hat der Landesverband Baden-Württemberg des Väteraufbruchs für Kinder e. V. (VAfK), der mit dieser Demonstration auf Missstände in der deutschen Familienrechtssprechung aufmerksam machen. Missstände, wegen denen die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in mindestens 9 Fällen wegen Menschenrechtsverletzungen verurteilt worden sei.

„Die Familienrechtstheorie und die Praxis der Rechtssprechung klaffen in Deutschland noch immer meilenweit auseinander. Und so manches Familienrechtsurteil unserer 3. Gewalt steht nicht nur im Widerspruch zu unseren Grund- und bürgerlichen Rechten, sondern auch im krassen Widerspruch zu den Menschenrechten“, so Franzjörg Krieg, Vorsitzender des Verbands. „Die nicht im Einklang mit den Menschenrechten stehende, zumeist einseitig auf Mütter fixierte Struktur von Familiengerichten und Jugendämtern, zwingt viele Elternpaare geradezu in einen Scheidungskrieg um das alleinige Sorgerecht.“, so Krieg weiter. „Verlierer sind dabei die Kinder und ihre Väter. Mit dieser Kundgebung halten wir Deutschland, das nur allzu gerne auf Verletzungen der Menschenrechte in anderen Ländern hinweist, einen Spiegel vor.“

Auch bei der UNO-Menschenrechtskommission in New York sei Deutschland wegen seiner Familienrechtspraxis als schwarzes Schaf bekannt. Deswegen unterstützte die Weltbürgerstiftung in New York auch die Aktion des VAfK, wie ihr Vorstandsmitglied für Deutschland, Stephan Mögle-Stadel, ergänzend mitteilt.

Informationen zur Kundgebung sind im Internet zu finden unter baden-wuerttemberg.vaeteraufbruch.de
 


Vergangene Kundgebungen

Tag der Menschenrechte

Dezember 2012

Dezember 2011

Dezember 2010 (Link zu KA)

Dezember 2009 (Link zu KA)

Dezember 2008 (Link zu KA)
Dezember 2008 (Link zu SBH)

Dezember 2007 (Link zu KA)
Dezember 2007 (Link zu SBH)

Dezember 2006 (Link zu KA)
Dezember 2006 (Link zu SBH)

MauernDEMOntage

Dezember 2003 (Link zu SBH)